Eidgenössisches Datenschutzgesetz
Das neue eidg. Datenschutzgesetz des Bundes, das am 1.9.2023 in Kraft trat, ist nur für die Bundesbehörden sowie Private (u.a. Unternehmen) anwendbar. Für öffentliche Organe der Gemeinden und Kantone (Behörden inkl. Schulen, Private im Auftrag von Kanton und Gemeinden) gilt das neue eidg. Gesetz nicht, sondern die kantonale Datenschutzgesetzgesetzgebung des Kantons Aargau:
- Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG, SAR 150.700)
- Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG, SAR 150.711)
Diese Gesetzgebung wurde bereits per 1.8.2018 ans EU-Recht angepasst. Alle wesentlichen Informationen (inkl. damalige Neuerungen in IDAG/VIDAG) finden Sie unter den Publikationen auf der Website der kantonalen Datenschutzbeauftragten.