Der Arbeitgeber Kanton Aargau hat im Berichtsjahr 2021 eine wissenschaftlich anerkannte Lohngleichheitsanalyse nach den Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes durchgeführt. Einerseits bekennt sich der Arbeitgeber Kanton Aargau mit der Unterzeichnung der Charta Lohngleichheit im öffentlichen Sektor im Jahre 2018 zu einer regelmässigen Überprüfung der Löhne. Andererseits verpflichtet das revidierte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) die Arbeitgeber zusätzlich, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse anhand einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchzuführen.
Vorgehen Analyse
In der Analyse wurden nebst den Gesamtlöhnen des Verwaltungspersonals auch die Löhne der Lehrpersonen mit Anstellungsbehörde Kanton Aargau (Mittelschulen, ksb, BFGS, HFGS) mit 1'080 Lehrpersonen, davon 591 (54,7 %) Frauen und 489 (45,3 %) Männer durchgeführt. Nebst dem Lebensalter und dem Dienstalter hat der Bund zur Erhöhung der Vergleichbarkeit zusätzlich den Einbezug weiterer Kriterien (z.B. höchster Ausbildungsabschluss) vorgegeben. Die Analyse wurde per Stichtag 31. Dezember 2020 durchgeführt.
Mit der Analyse wird der Auftrag der Bundesverfassung betreffend Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit (Art. 8 der BV) im Sinne der Geschlechterfrage durchgesetzt. Weitere innerbetriebliche Lohnvergleiche wurden im Rahmen dieser vorgeschriebenen Analyse nicht durchgeführt.
Resultat
Die Analyse zeigt, dass die Löhne der weiblichen Lehrpersonen um 0.5 Prozent tiefer liegen als jene der männlichen Lehrpersonen. Die Abweichung ist auf die Unschärfe der eingesetzten Methodik zurückzuführen, welche nur eine bestimmte Anzahl Parameter für die Erklärung von Lohnunterschieden heranzieht. Sie liegt jedoch klar innerhalb der Toleranzgrenze von 5 Prozent, die durch das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann definiert wurde. Damit erfüllt der Kanton Aargau die Vorgaben zur Lohngleichheit.
Lohngleichheit wird weiterhin sichergestellt
Die Lohngleichheitsanalyse wurde in dem vom Bund vorgegebenen Zeitraum vorgenommen und basierte auf dem per 31. Dezember 2020 gültigen Lohnsystem für die Lehrpersonen. Per 1. Januar 2022 wurde mit dem Projekt ARCUS ein neues Lohnsystem für die Lehrpersonen im Kanton Aargau eingeführt. Damit sichergestellt ist, dass die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann auch mit dem neuen Lohnsystem eingehalten ist, sind auch in Zukunft periodische Analysen vorgesehen.