Der J+S-Schulsport ist das Bindeglied zwischen obligatorischem Schulsport und freiwilligem Vereinssport. Ziel ist es, durch den freiwilligen Sport in der Schule möglichst viele Kinder und Jugendliche für den Vereinssport zu motivieren.
Alle Aargauer Schulen und Kindergärten haben die Möglichkeit, ihren Schülerinnen und Schülern ein freiwilliges Sportangebot anzubieten. Für Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren sind polysportive Angebote anzubieten (J+S-Kindersport), ab dem 11. Lebensjahr sportartspezifische Kurse. Die Kurse stehen unter der Leitung von ausgebildeten J+S-Leiterinnen und -Leitern.
Neue Verordnung "J+S und den freiwilligen Schulsport" per 1. Januar 2022
Alle Angebote im freiwilligen Schulsport Aargau (Nutzergruppe 5), die nach dem 1. Januar 2022 starten, laufen nach der neuen kantonalen Verordnung für Jugend und Sport und den freiwilligen Schulsport und werden nach Anmeldung erst im neuen Jahr bewilligt.
Die wichtigsten Änderungen:
J+S-Leiterinnen und -Leiter sind bereits mit 18 Jahren, ohne Besuch einer J+S-Weiterbildung berechtigt Kurse im freiwilligen Schulsport zu leiten.
45-minütige Kurse können auch für die Zielgruppe Jugendsport (10- bis 20-Jährige) angemeldet werden.
Entschädigung für 45-minütige Kurse erfolgt anteilsmässig.
J+S-Kurse anmelden
Die J+S-Schulcoachs können mit Zustimmung der Schulleitung die Durchführung von Kursen beantragen. Die Kurse werden von J+S finanziell unterstützt. Die Anmeldung erfolgt über die SPORTdb des Bundesamts für Sport (BASPO). Dies gilt nur für J+S-Sportarten.
Für alle anderen Sportarten muss eine separate Anmeldung für Kurse ausserhalb J+S erfolgen. Neben herkömmlichen Sportkursen ist es auch möglich, Spezialkurse für Nichtschwimmer anzubieten.
Neuleiterinnen und -leiter müssen das Personalienformular ausfüllen und vor Kursbeginn an die Sektion Sport senden.
Viele Schülerinnen und Schüler können nicht oder schlecht schwimmen. Um diesem Defizit zu begegnen, können für die betroffenen Kinder Schwimmkurse im Rahmen des freiwilligen Schulsports angeboten werden.
Unterrichtsberechtigte Personen
Im Kindergarten und der Unterstufe sind folgende Personen für Schwimmkurse unterrichtsberechtigt:
Lehrpersonen mit einer J+S-Ausbildung Kindersport und einem gültigen SLRG Brevet Plus Pool
J+S-Leitende Schwimmen Kindersport, welche die J+S-Grundausbildung plus mindestens eine J+S-Weiterbildung absolviert haben (Mindestalter 20 Jahre)
In der Oberstufe sind folgende Personen für Schwimmkurse unterrichtsberechtigt:
Lehrpersonen mit einer J+S-Ausbildung Schulsport und einem gültigen SLRG Brevet Plus Pool
J+S-Leitende Schwimmen Jugendsport, welche die J+S-Grundausbildung plus mindestens eine J+S-Weiterbildung absolviert haben (Mindestalter 20 Jahre)
Kurse in Sportarten, die nicht Teil von Jugend+Sport (J+S) sind, können für die finanzielle Entschädigung beim Departement Bildung, Kultur und Sport angemeldet werden.
Voraussetzungen
Die Sportart ist nicht Mitglied von Jugend+Sport.
Ablauf
J+S-Schulcoachs reichen das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Anmeldung Kurs ausserhalb J+S" an das Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Sport, Bachstrasse 15, 5001 Aarau ein.
Nach der durch das Departement Bildung, Kultur und Sport erteilten Bewilligung kann der Kurs durchgeführt werden.
Reichen Sie das Abrechnungsformular "Abrechnung Kurs ausserhalb J+S" an das Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Sport, Bachstrasse 15, 5001 Aarau ein.
Benötigte Unterlagen
Diplome, Erfahrungsberichte (falls vorhanden)
Grobe Semesterplanung
Detaillierte Lektionsvorbereitung der 1. bis 4. Lektionen
Fristen & Termine
Die Anmeldung muss spätestens 30 Tage vor Kursbeginn und die Abrechnung spätestens 30 Tage nach Kursende erfolgen.