Lehrpläne und Lehrmittel
Für den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) und die Berufsmaturität erlässt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gesamtschweizerisch gültige Rahmenlehrpläne.
Rahmenlehrpläne – Bildungspläne – Schullehrpläne
Für die berufsübergreifenden Bereiche Berufsmaturität und ABU hat das SBFI verbindliche Rahmenlehrpläne erlassen, die auf Kantonsebene als Schullehrpläne umgesetzt werden. Die Unterrichtsinhalte für berufsspezifische Fächer werden in den jeweiligen Bildungsplänen vorgegeben.
Die Rahmenlehrpläne des SBFI für die Berufsmaturität und für den ABU legen die Organisation des Unterrichts, die zu erarbeitenden Mindestkompetenzen sowie Bestimmungen zu den Abschlussprüfungen fest. Die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts wird in den jeweiligen Schullehrplänen geregelt.
Lehrmittel
Die in der Berufsbildung verwendeten Lehrmittel müssen die in der jeweiligen eidgenössischen Bildungsverordnung sowie im Bildungsplan geforderten Lerninhalte abdecken. Es bestehen keine rechtlichen Vorgaben bezüglich Auswahl der Lehrmittel, die Kompetenz zur Wahl der verwendeten Lehrmittel liegt grundsätzlich bei der Schule.