Case Management Lehrpersonen
Das Case Management (CM) unterstützt die berufliche Reintegration und die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit von kantonsfinanzierten Lehrpersonen. Mit "Lehrpersonen" sind alle Personen gemeint, die nach dem Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) angestellt sind.
Die von Krankheit betroffenen Lehrpersonen der Volksschule, der kantonalen Schulen und der Heilpädagogischen Schulen werden bei der möglichst zeitnahen und nachhaltigen Rückkehr an den Arbeitsplatz begleitet und unterstützt, indem medizinische, berufliche und soziale Hindernisse frühzeitig mit allen Beteiligten angegangen werden. Der Hauptfokus liegt auf der Genesung und auf der beruflichen Reintegration. Dieses Angebot wird durch den Kanton finanziert (indirekter Aufwand Kanton-Gemeinden). Bei Unfällen bietet bei Bedarf die Unfallversicherung ein eigenes Case Management an.
Sollte die Wiedereingliederung einer kranken Lehrperson im Moment nicht möglich sein, überprüft das CM die medizinische Betreuung, die versicherungstechnischen Fragen und Fristen (zum Beispiel die IV-Frühanmeldung und die Koordination mit der obligatorischen Krankentaggeldversicherung), sowie die finanzielle Absicherung und die soziale Vernetzung. Dies geschieht immer in Absprache mit der betroffenen Lehrperson.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) (SAR 411.200), § 32a (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) (SAR 411.211), § 3 Abs. 1 lit. f (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.