Kurzbeschreibung
In den Behinderungskategorien 'schwere Störung des Sprechens und der Sprache', 'erhebliche soziale Beeinträchtigung' und 'tiefgreifende Entwicklungsstörung' werden die Lektionen für verstärkte Massnahmen (VM-Lektionen) allen Schulen pauschal zugeteilt. Schulen in ausserordentlichen Situationen können auf ein Kontingent an VM-Lektionen angewiesen sein, das über dem kantonalen Durchschnitt liegt. Diese Schulen können zusätzliche VM-Lektionen beantragen.
Voraussetzungen
Massgeblich für die Bewilligung ist ein ausgewiesener zusätzlicher Bedarf aufgrund von folgenden strukturellen Bedingungen:
Wohneinrichtungen am Schulort (Kinderheim, sozialpädagogische Wohnfamilie, Notfallstation)
überdurchschnittlich hoher Anteil an Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung in der Regelschule bei gleichzeitig unterdurchschnittlichem Anteil in Sonderschulen
weitere ausserordentliche örtliche Rahmenbedingungen
Bei zusätzlich beantragten VM-Lektionen ist der Bedarf der Schule nachzuweisen. Die Schule muss darlegen, wie sie die pauschalierten Ressourcen eingesetzt hat und warum diese nicht ausreichen.
Ablauf
Schritt 1: Schulleitungen, die einen Anspruch auf VM-Lektionen der Komponente 2 (Strukturkomponenete) geltend machen wollen, stellen per E-Mail einen entsprechenden Antrag an das Departement BKS, Abteilung Volksschule, Sektion Ressourcen. Die Begründung des Antrags umfasst:
Beschreibung der besonderen strukturellen Bedingungen und deren Auswirkungen auf den VM-Bedarf
Beschreibung der Verwendung der pauschal zugeteilten VM-Lektionen (ausschliesslich Fälle mit Beurteilungen des Schulpsychologischen Diensts)
Angabe zum Umfang des zusätzlichen Bedarfs an VM-Lektionen
Eine Übersichtsliste der Schülerinnen und Schüler mit VM-Bedarf nach Schulhaus und Klassen, ev. Wohneinrichtungen sowie mit Angaben zur Diagnose, zum Datum bzw. zur Gültigkeit des Fachberichts, zur empfohlenen Anzahl Lektionen sowie zu den Entwicklungs- und Bildungszielen.
Schritt 2: Die materielle Prüfung der VM-Anträge erfolgt durch die Fachperson Schulaufsicht. Sind dabei Abklärungen vor Ort erforderlich, wird die Schulleitung kontaktiert.
Schritt 3: Nach erfolgter Prüfung des Antrags wird die Schulleitung durch die Sektion Ressourcen per E-Mail über die Anzahl der VM-Lektionen informiert, die in ALSA beantragt werden können.
Schritt 4: Die Schulleitung stellt in ALSA den Antrag für die zugesicherten VM-Lektionen.
Benötigte Unterlagen
Gemäss Ablauf, Schritt 1
Fristen & Termine
Eingabetermin: Laufend
Antragslaufdauer: Die Bewilligungen werden längstens für ein Schuljahr ausgesprochen. Kürzere Zeiträume sind möglich. Alle Anträge werden jährlich neu gestellt und geprüft.
Formulare & Online Dienstleistungen
Administration Lehrpersonen Schulen Aargau ALSA
Rechtliche Grundlagen
Verordnung Sonderschulung § 5a (neu, SAR 428.513)