Gymnasium 27+
Mit dem Projekt Gymnasium 27+ wird der gymnasiale Lehrgang im Aargau erneuert und zukunftsfähig gemacht. Die Basis bilden die neu erarbeiteten Grundlagen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und des Bundes.
2018 haben EDK und Bund das gemeinsame Projekt Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) lanciert, um den aktuellen gesellschaftlichen, kulturellen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden und die gymnasiale Maturität zu stärken.
Projekt von EDK und Bund
Revidierte MAR und MAV
Die schweizweiten Grundlagen für das Gymnasium – das Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) und die gleichlautende Verordnung des Bundes (MAV) – stammen aus der Mitte der 1990er Jahre und wurden komplett revidiert und verabschiedet. Das neue MAR vom 22. Juni 2023 und die neue MAV vom 28. Juni 2023 traten am 1. August 2024 in Kraft. Mit der Aktualisierung dieser Grundlagen soll die anerkannte Qualität der gymnasialen Maturität schweizweit gesichert und der prüfungsfreie Zugang zur Universität langfristig sichergestellt werden. Die eingeführten Neuerungen umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente, welche die Basis für den gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan bilden.
Der neue Rahmenlehrplan der EDK
Der neue Rahmenlehrplan der EDK wurde am 20. Juni 2024 verabschiedet und trat ebenfalls am 1. August 2024 in Kraft. Dieser bildet zusammen mit dem MAR und der MAV die Basis für das kantonale Projekt Gymnasium 27+. Das Projekt kann zudem auf weiteren zentralen Grundlagen aufbauen, die im Rahmen des kantonalen Projekts Kanti 22 erarbeitet wurden. Dazu gehören beispielsweise Überlegungen zur Stundentafel oder die zu den Maturprüfungen der Zukunft.
Neuerungen im Überblick
- Die verbindliche Mindestdauer für alle anerkannten gymnasialen Lehrgänge in der Schweiz beträgt vier Jahre.
- Die basalen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik werden gestärkt.
- Die Fächer Informatik sowie Wirtschaft und Recht werden zu Grundlagenfächern aufgewertet und sind dementsprechend künftig Teil des Maturitätszeugnisses.
- Der bestehende Fächerkatalog für Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer auf Bundesebene wurde aufgehoben. Neu liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung bei den Kantonen.
- Die Förderung von Chancengerechtigkeit, Austausch und Mobilität sowie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung ist neu eine Voraussetzung für eine Anerkennung der Maturitätslehrgänge.
Ziele
Das Projekt Gymnasium 27+ verfolgt das Ziel, die bewährten Elemente des Gymnasiums im Aargau zu übernehmen, es aber mit Blick auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungen zu aktualisieren und zukunftsfähig auszurichten. Dabei sollen insbesondere Spielräume, also Bereiche, die nicht durch den Bund und die EDK vorgeben werden, innovativ genutzt werden. Dies betrifft vor allem die Struktur des Gymnasiums, die Stundentafeln, die Lehrpläne und die Maturitätsprüfungen.
Inhalte und Ergebnisse der Teilprojekte
Das kantonale Projekt ist breit abgestützt: Die Schulleitungen und Lehrpersonen übernehmen in den Teilprojekten massgebliche Aufgaben. Zudem werden die Haltungen der wichtigsten Anspruchsgruppen in einer Begleitgruppe abgeholt, zu der Vertretungen der Lehrpersonenverbände, der Schulkommissionen oder der Schülerschaft gehören.
Das Projekt ist in drei Teilprojekte aufgeteilt.
Struktur, Stundentafel, Promotionsbedingungen
In Teilprojekt 1 werden die Struktur, die Stundentafeln und die Promotionsbedingungen für das Gymnasium, den Maturitätslehrgang mit International Baccalaureate (IB) Diploma Programme, das Sportgymnasium an der Alten Kantonsschule Aarau und den Maturitätslehrgang an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene erarbeitet und durch den Regierungsrat beschlossen. Zudem werden die nötigen Umsetzungshilfen erarbeitet, und es wird der Entscheid gefällt, ob es weiterhin für jede Schule neben einem kantonalen Rahmenlehrplan einen eigenen schulischen Lehrplan geben wird oder ob künftig nur noch ein Lehrplan für den ganzen Kanton geführt wird.
Ergebnisse
Am 21. Mai 2025 hat der Regierungsrat die neuen Stundentafeln für das Gymnasium, den Maturitätslehrgang für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, den Maturitätslehrgang mit International Baccalaureate (IB) Diploma Programme sowie den Maturitätslehrgang für Erwachsene beschlossen.
Die Dotation der Fächer beträgt neu mindestens zwei Lektionen pro Schuljahr, in der Regel sogar mindestens drei. Auf die Dotation von einer Lektion pro Schuljahr und Fach wird verzichtet. Dies eröffnet in der inhaltlichen Ausgestaltung der Fächer sowie in der schulischen Organisation neue Möglichkeiten und begünstigt neue Lern- und Lehrformate.
Dotation Grundlagenfächer
Die zu Grundlagenfächern aufgewerteten Fächer Wirtschaft und Recht sowie Informatik erhalten eine höhere Dotation. Ebenso wird die Dotation des Fachs Geografie, das neu als Leitfach zur Vermittlung der Bildung für nachhaltige Entwicklung fungiert, angehoben. Im Sprachbereich wird eine moderate Reduktion vorgenommen.
Dotation Schwerpunktfächer
Im Schwerpunktfachbereich, der neu kantonal ausgestaltet werden kann, werden neu folende Fächer angeboten.
- Literatur, Sprache und Kultur
- Informatik und ihre Anwendungen
- Geschichte und Geografie
Die bisherigen Schwerpunktfächer werden beibehalten:
- Bildende Kunst (bisher als Bildnerisches Gestalten geführt)
- Musik mit Instrumentalunterricht
- Spanisch
- Biologie und Chemie
- Mathematik und Physik (bisher als Physik und Anwendungen der Mathematik geführt)
- Philosophie
- Pädagogik und Psychologie
- Wirtschaft und Recht
Dotation Akzentfächer
Im Akzentfachbereich und im Ergänzungsfachbereich werden kantonal standortübergreifende Oberthemen vorgegeben. Die Ausgestaltung und Benennung der einzelnen Angebote werden den Schulen überlassen, wobei die Akzentfächer interdisziplinär auszurichten sind.
Lehrpläne
Im Rahmen von Teilprojekt 2 werden die Lehrpläne durch Aargauer Lehrpersonen erarbeitet, extern validiert und durch den Regierungsrat beschlossen. Zudem werden die fachlichen Treffpunkte an der Nahtstelle zwischen Bezirksschule und Gymnasium abgestimmt, um die zu erreichenden Kompetenzen abzugleichen.
Maturitätsprüfungen
In Teilprojekt 3 wird die Maturitätsprüfung der Zukunft erarbeitet. Dabei werden die Rahmenvorgaben für die Maturitätsprüfungen aktualisiert und durch die Maturitätsprüfungskommission beschlossen.
Aktuelle Rahmenvorgaben für die Maturitätsprüfungen (PDF, 88 Seiten, 842 KB)
Zeitplan
| Wann | Was |
|---|---|
| Mai 2025 | Beschluss neue Struktur des gymnasialen Lehrgangs im Aargau und Erarbeitung der Stundentafeln (Teilprojekt 1) |
| Bis 3. Quartal 2026 | Beschluss zu den Lehrplänen des Aargauer Gymnasiums und zu den Bestimmungen zur Promotion und Maturität (Teilprojekt 1 und 2) |
| Bis 2. Quartal 2027 | Beschluss zu den aktualisierten Rahmenvorgaben für die Maturitästsprüfungen (Teilprojekt 3) |
| Schuljahr 2027/28 | Beginn der 1. Klasse Gymnasium nach neuen Vorgaben (einlaufend) |
| Schuljahr 2030/31 | Erste Maturität nach neuen Vorgaben |
- Regierungsrat beschliesst neue Stundentafel Gymnasium. Medienmitteilung Kanton Aargau, 28.05.2025 (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Interview mit der Projektleitung Gymnasium 27+ (Schulblatt AG/SO, Ausgabe 4/2024) (PDF, 1.8 MB)
- Entwicklungsschwerpunkt Kanti 22 - Weiterentwicklung an den Aargauer Mittelschulen im AFP 2024-2027 (PDF, 3.8 MB)
- Neue Stundentafel Gymnasium (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
- Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitätsanerkennungsreglement, MAR) vom 22. Juni 2023 (SAR 400.470) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen Maturitätsanerkennungsverordnung, MAV) vom 28. Juni 2023 (SR 413.11) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Mittelschuldekret (SAR 423.120) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Maturitätsverordnung (SAR 423.152) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Mittelschulverordnung (SAR 423.123) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)