Schulorganisation

Datenschutz

Eine sachgemässe und korrekte Bearbeitung von personenbezogenen Daten ist wichtig; dies insbesondere, wenn es sich um sensible bzw. besonders schützenswerte Daten handelt.

Zur Unterstützung für eine korrekte Bearbeitung von personenbezogenen Daten stehen den Schulen Informationsmaterialien zur Verfügung, die auf relevante Fragen im Bereich Datenschutz in der Schule Antworten geben.

Hinweis:Eidgenössisches Datenschutzgesetz

Das eidg. Datenschutzgesetz des Bunds vom 01.09.2023 ist nur für die Bundesbehörden sowie Private (u.a. Unternehmen) anwendbar.

Für öffentliche Organe der Gemeinden und Kantone (Behörden inkl. Schulen, Private im Auftrag von Kanton und Gemeinden) gilt es nicht, sondern die kantonale Datenschutzgesetzgesetzgebung des Kantons Aargau:

Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG, SAR 150.700)
Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG, SAR 150.711)

Diese Gesetzgebung wurde bereits per 01.08.2018 ans EU-Recht angepasst. Alle wesentlichen Informationen (inkl. damalige Neuerungen in IDAG/VIDAG) finden Sie unter folgendem Link.

Datenschutz und Datensicherheit an der Volksschule

Der Leitfaden "Datenschutz und Datensicherheit an der Volksschule" dient den Akteuren im schulischen Alltagsbetrieb, allen voran Lehrpersonen und Schulleitungen, als Nachschlagewerk. Er bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf die drängendsten datenschutzrechtlichen Fragen im Umgang mit Personendaten von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrpersonen, zu suchen. Datenschutzrechtliche Unsicherheiten können beseitigt und eine einheitliche Anwendung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben gefördert werden.

Leitfaden Datenschutz und Datensicherheit an der Volksschule (PDF, 24 Seiten, 576 KB)

Datensicherheit und Datenschutz im Bereich ICT

Informationen des Departements BKS zur Datensicherheit und zum Datenschutz im Bereich ICT sind auf im Schulportal zu finden.

Digitalität in der Schule

Aufbewahrung von Personaldossiers

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat Empfehlungen zur Aufbewahrung von Personaldossiers erstellt.

Videoaufnahmen im Sportunterricht

Im Merkblatt der Aargauer Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz sind Empfehlungen zum Umgang mit Videoaufnahmen im Sportunterricht der Schulen zu finden.

Merkblatt Videoaufnahmen im Sportunterricht (PDF, 2 Seiten, 105 KB)