Rückkehr in die normale Lage
Ab dem 1. April 2022 gilt die normale Lage, die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Alle Massnahmen des Bundes sind aufgehoben. Dazu zählt die Aufhebung der Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Hygienemassnahmen weiterhin sinnvoll
Eigenverantwortung gewinnt an Bedeutung. Nichtsdestotrotz bleiben Hygienemassnahmen und gewissen Verhaltensregeln auch an Schulen weiterhin sinnvoll.
Schutz von besonders gefährdeten Personen
Weiterhin gelten Verhaltensregeln zum Schutz von besonders vulnerablen Personen.
Mit Krankheitssymptomen zu Hause bleiben
Schülerinnen und Schüler sowie erwachsene Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause bis sie wieder symptomfrei sind.