Notfall- & Krisenmanagement

Coronavirus

Schulen finden hier alle Informationen rund um die Coronavirus-Pandemie.

Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lässt sich nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus Sars-CoV-2 wird höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.

Rückkehr in die normale Lage

Ab dem 1. April 2022 gilt die normale Lage, die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Alle Massnahmen des Bundes sind aufgehoben. Dazu zählt die Aufhebung der Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.

Hygienemassnahmen weiterhin sinnvoll

Eigenverantwortung gewinnt an Bedeutung. Nichtsdestotrotz bleiben Hygienemassnahmen und gewissen Verhaltensregeln auch an Schulen weiterhin sinnvoll.

Schutz von besonders gefährdeten Personen

Weiterhin gelten Verhaltensregeln zum Schutz von besonders vulnerablen Personen.

Mit Krankheitssymptomen zu Hause bleiben

Schülerinnen und Schüler sowie erwachsene Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause bis sie wieder symptomfrei sind.

Hygienemassnahmen

Hygiene- und Verhaltensregeln sind weiterhin sinnvoll: Hygienemassnahmen (in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen, gründlich Hände waschen oder desinfizieren), Oberflächenreinigung, Lüften. Freiwillig dürfen Masken getragen werden.

Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG)

Besonders gefährdete Personen

Wer sich als besonders gefährdete Person oder gefährdete Personen zusätzlich schützen will, kann zusätzliche Verhaltensregeln einhalten, z.B. Abstand halten und Masken tragen.

Als besonders gefährdet gelten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können und Erkrankungen oder genetische Anomalien aufweisen.

Webseite BAG