Infrastruktur & Schulbauten

Informations- & Kommunikationstechnologie (ICT)

Schulleitung und Schuladministration der Mittelschulen sind an die kantonale Informatikinfrastruktur angebunden. An den einzelnen Schulen werden darüber hinaus eigene Netze betrieben. In zentralen Belangen, welche die Kapazitäten der einzelnen Schulen übersteigen, findet eine vom Departement BKS koordinierte Zusammenarbeit unter den sieben Mittelschulen statt.

Die digitale Transformation stellt die Schulen vor grundsätzliche Herausforderungen, die sich nicht darin erschöpfen, digitale Werkzeuge anzuschaffen und zu benutzen. Digitales Lernen muss neue Wege und Optionen des Kompetenzerwerbs eröffnen, wenn es Lernenden dienen soll, die im 21. Jahrhundert Orientierung finden müssen.

Digitale Transformation an den Mittelschulen

Die Wahl der Lehr- und Lernmittel und der entsprechenden Didaktik und Methodik ist an den Kantonsschulen frei. Die Entwicklung des Unterrichts ist Sache der Lehrpersonen und Fachschaften. Die Digitalisierung der Lehr- und Lernformen muss so praxisnah wie möglich geschehen und an den Schulen selbst, in den Unterrichtsräumen und den Fachschaften, vorangetrieben werden. Im Zentrum aller schulischen Digitalisierungsfragen stehen die pädagogisch-didaktische Nutzung digitaler Technologien und deren Potential für Lehr- und Lernprozesse. Ziel für die Nutzung des Potenzials der digitalen Technologien ist, dass Lehrpersonen und Schulleitungen über die nötigen Kompetenzen und Ressourcen verfügen, um sich in der digitalen Welt zu organisieren. Die EDK hat dazu ein Strategiepapier verfasst, das die Ziele der Digitalisierung an den Schulen definiert, an denen sich der Kanton Aargau orientiert.

Strategieausschuss Informatik

Um in den Digitalisierungsfragen den Austausch unter den Schulen und die Koordination zum Departement BKS zu gewährleisten, hat die Rektorenkonferenz 2017 einen Informatikstrategieausschuss bestehend aus Vertretungen sämtlicher Schulen sowie der zuständigen Stellen im Departement eingesetzt. Der Ausschuss stellt den Informationsfluss unter den Schulen und zu den zuständigen Stellen in der Zentralverwaltung sicher, damit die Schulen auf allen Ebenen vom Wissen profitieren können, das andernorts generiert wird.

Bring Your Own Device (BYOD)

Nach diversen Schulversuchen und Pilotklassen gilt seit 2017 an allen sechs Mittelschulen und über alle Schultypen das Prinzip "Bring Your Own Device", dies als Teil eines pädagogischen Konzepts als Antwort auf eine multimedial geprägte Lebenswelt. Mit BYOD werden das selbstorganisierte Lernen gestärkt und damit die Studierfähigkeit der Mittelschülerinnen und -schüler verbessert, indem zahlreiche überfachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Schulen haben dazu eigene Konzeptpapiere.

Lehrpersonen haben, ab einem Pensum von 6 Lektionen pro Woche, Anrecht auf einen finanziellen Beitrag an die Anschaffung eines eigenen Geräts, das im Unterricht eingesetzt wird.

Grundsätzlich ist die Wartung der Geräte und Aktualisierung der Software in der Verantwortung jedes einzelnen. Die Schulen bieten vor Ort einen Support. Zudem stehen an den Schulen Ersatzgeräte zur Verfügung, die im Notfall (bei Verlust, Reparaturen etc.) ausgeliehen werden können. Die für den Einsatz im Unterricht notwendige Software wird den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern kostenlos bzw. zu sehr günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt und kann auch privat benutzt werden.

Schulische Infrastruktur

Cloud

Cloud-Dienste (wie Educa-Bildungsserver, Office365, Microsoft 365, Google-Education oder iCloud) können Serverdienste kostengünstig ersetzen. Damit können Lernsoftware und Schulmaterial ausserhalb der Schule gespeichert werden. Applikationen und Zugänge zu Lernsoftware und Lerninhalten sind von jedem beliebigen Gerät aus zugänglich. Dies fördert das ausserschulische Arbeiten und Lernen. Die Organisation der schulischen Software lässt sich vereinfachen.

Dank "Software as a Service" (SaaS) müssen Applikationen wie Lernsoftware, Anwendungs-Software u. a. nicht mehr auf die einzelnen Rechner verteilt werden, sondern die Software läuft direkt via Internet-Browser (Chrome, Explorer, Safari, Firefox u. a.). Zwischenstände von Lernsequenzen oder Arbeitsschritten werden zudem automatisch zwischengespeichert. Auch Software-Upgrades sind nicht mehr notwendig.

Beim Cloud-Computing im schulischen Bereich gilt es jedoch einen zentralen Punkt zu berücksichtigen: den Datenschutz. Viele Anbieter von Cloud-Lösungen bieten ihre Dienste vermeintlich kostenlos oder kostengünstig an, um die gewonnenen Daten kommerziell zu nutzen. Deshalb ist es wichtig, die Datenschutzbestimmungen der verschiedenen Anbieter kritisch zu prüfen, ob sie den Persönlichkeits- und Datenschutz von Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen im gewünschten Umfang gewährleisten.

Edulog

Edulog bringt einen vereinfachten und sicheren Zugang zu Online-Diensten für Schule und Unterricht. Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen des Kantons Aargau können Edulog – der Föderation der Identitätsdienste – seit Schuljahr 2021/22 beitreten.

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Anwendungen für den Unterricht

Neben Cloud-Diensten gibt es weitere Anwendungen, die den Unterricht und die Zusammenarbeit unterstützen können. Dazu gehören Arbeits-, Organisations-, Lern-, Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge. Folgende Zusammenstellungen sollen Schulen bei der Suche und Auswahl unterstützen:

educa.ch-Rahmenverträge

educa.ch verhandelt als Fachagentur des Bundes (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) und der Kantone (Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) im Namen der öffentlichen Bildung Rahmenverträge mit privaten Anbietern, z.B. Microsoft und Google. Die Nutzung von Rahmenverträgen bietet den Schulen viele Vorteile. Rahmenverträge schaffen die Voraussetzungen, damit Schulen Produkte zu fairen ökonomischen Bedingungen beziehen und rechtskonform nutzen können.

Weitere Informationen zu educa.ch-RahmenverträgenDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Datensicherheit, Datenschutz und Urheberrecht

Datensicherheit oder Informationssicherheit umfasst die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Informationen. Mithilfe von Massnahmen wie beispielsweise Zugangsschutz (Virenschutzprogramme, Passwörter), Zugriffsberechtigungen oder Verschlüsselungen kann Datensicherheit gewährleistet werden.

Der Datenschutz bezieht sich nicht nur auf die vorhandenen Daten, sondern auch auf deren Ursprung. Im Vordergrund steht dabei das Recht, selbst zu bestimmen, wie mit den eigenen, persönlichen Daten umgegangen wird (Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte usw.).

Das Urheberrecht schützt literarische und künstlerische Werke. Für die Nutzung von geschützten Werken in der Schule gibt es spezielle Regeln.

Datensicherheit

Um die Datensicherheit zu gewährleisten, hat die Schule den Schutz ihrer Informationen gemäss aktuellem Stand der Technik mit organisatorischen und technischen Sicherheitsmassnahmen sicherzustellen. Dabei sollte auf Folgendes geachtet werden:

  • Zentrale Datenablage mit einem definierten Berechtigungskonzept (sichere Server- und Clouddienste)
  • Sichere Arbeitsplätze mit WLAN- und Passwortzugängen
  • Spezielle Bereiche für die Schulleitung, für Teams und Fachgruppen
  • Getrenntes Netz für die Schulverwaltung und für den Unterricht
  • Sicherung durch Backups

Weitere Informationen zur Umsetzung der Datensicherheit im Schulumfeld sind im Leitfaden Datensicherheit des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) zu finden:

Leitfaden Datensicherheit für Lehrpersonen und SchulleitungenDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Datenschutz

Der Datenschutz ist auch an den Schulen zu gewährleisten. Geschützt werden müssen insbesondere die Personendaten der Lernenden und Lehrenden.

Das Datenschutzrecht unterscheidet drei Kategorien von Daten:

  • Sachdaten: Daten sachlichen Inhalts, Beispiel: Ferienplan
  • Personendaten: Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, Beispiel: Personalien einer Lehrperson
  • Besonders schützenswerte Personendaten: Angaben über religiöse, weltanschauliche oder politische Ansichten, die Gesundheit, die Intimsphäre sowie die ethnische Zugehörigkeit, Massnahmen der sozialen Hilfe, Straftaten, Beispiel: Abklärungsbericht des Schulpsychologischen Dienstes.

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Urheberrecht

Die wichtigsten Regeln und Informationen zum Urheberrecht sind in der folgender Handreichung zusammengefasst. Bei konkreten Fragen in Zusammenhang mit dem Urheberrecht kann direkt beim Rechtsdienst des Departements BKS nachgefragt werden.

Handreichung Urheberrecht Volksschule (PDF, 5 Seiten, 155 KB)