Promotion und Übertritte
Die Zeugnisnoten entscheiden über die Beförderung in die nächste Klasse. Der Übertritt in die Mittel- und Berufsmittelschulen erfolgt prüfungsfrei.
Übertritte von Volksschule an Mittelschulen
Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule können mit einem Notenschnitt von 4.7 und den Noten 4 in Mathematik und Deutsch an ein Gymnasium übertreten. Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule können mit einem Notenschnitt von 4.4 und den Noten 4 in Mathematik und Deutsch an die Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule oder Informatikmittelschule übertreten.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe können mit einem Notenschnitt von 5.3 und den Noten 4 in Mathematik und Deutsch an die Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule oder Informatikmittelschule übertreten.
Zu beachten gilt es, dass die Fächer Mathematik, Deutsch, "Natur und Technik" und "Räume, Zeiten, Gesellschaften" bei der Berechnung des übertrittsrelevanten Notenschnitts jeweils doppelt zählen.
Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Bezirks- und Sekundarschule können sich mit Zustimmung der Eltern von Mitte Januar bis zum 28. Februar über das Anmeldeportal der Aargauer Mittelschulen für die gewünschte Mittelschule anmelden.
Anmeldeportal der Aargauer Mittelschulen
Provisorische und definitive Aufnahme
Wer die erwähnten Noten und Notenschnitte im Zwischenbericht der Abschlussklasse erreicht, ist provisorisch an der jeweiligen Mittelschule aufgenommen. Wer die erwähnten Noten resp. Notenschnitte im Jahreszeugnis der Abschlussklasse erreicht, wird definitiv aufgenommen.
Der erreichte Notenschnitt mit einer genügenden Note in den Kernfächern Mathematik und Deutsch berechtigt zu einer einmaligen Aufnahme an einen Mittelschullehrgang. Der Eintritt ins Aargauer Mittelschulsystem kann in einem der beiden auf die Abschlussklasse folgenden Schuljahre erfolgen.
Übertritt aus einer Privatschule
Wer aus einer Privatschule kommt, neu in den Kanton Aargau gezogen ist oder sich im Vorjahr nicht über den benötigten Notenschnitt aus der Bezirks- oder Sekundarschule qualifizieren konnte, kann die Aufnahmeprüfung absolvieren.
Eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zu einer einmaligen Aufnahme an einen Mittelschullehrgang. Der Eintritt ins Aargauer Mittelschulsystem kann in einem der beiden auf die Aufnahmeprüfung folgenden Schuljahre erfolgen.
Altersbeschränkung
An den Mittelschulen werden in der Regel nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die beim Eintritt unter 18 Jahre alt sind.
Promotion an den Mittelschulen
Der erste Promotionsentscheid wird in der 1. Klasse nach einem Semester gefällt, provisorisch aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden, sollten sie die Promotionsbedingungen nicht erfüllen, aus dem jeweiligen Lehrgang entlassen.
Jahrespromotion am Gymnasium und an der Fachmittelschule
Am Gymnasium und an der Fachmittelschule gilt die Jahrespromotion, das heisst die Promotionsentscheide werden nach dem ersten, nach dem zweiten und im Gymnasium auch nach dem dritten Schuljahr gefällt. Wer am Ende eines Schuljahres die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird nicht befördert und hat das Schuljahr zu repetieren. Wer nach bereits erfolgter Nichtbeförderung erneut die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird aus der Schule entlassen.
Semesterpromotion an der Wirtschaftsmittelschule und der Informatikmittelschule
An der Wirtschaftsmittelschule und der Informatikmittelschule gilt die Semesterpromotion. Dies bedeutet, dass die Promotionskonferenz bis und mit dem ersten Semester der dritten Klasse am Ende jedes Semesters die Zeugnisnoten festsetzt. Wer die Promotionsbedingungen am Ende eines Semesters nicht erfüllt, wird provisorisch befördert. Nach einer provisorischen Beförderung müssen die Voraussetzungen am Ende des nachfolgenden Semesters erfüllt werden, andernfalls müssen die letzten beiden absolvierten Semester repetiert werden. Wer nach erfolgter Nichtbeförderung die Promotionsvoraussetzungen ein weiteres Mal nicht erfüllt, wird aus der Schule entlassen.
Angebote für spät zugezogene fremdsprachige Schüler/innen an der Sekundarstufe II
Auch für spätzugezogene fremdsprachige Schülerinnen und Schüler, welche die Volksschule abschliessen und über eingeschränkte Sprachkenntnisse verfügen, bestehen auf der Sekundarstufe II verschiedene Anschlusslösungen.
Die nachfolgende Übersicht listet die entsprechenden Angebote auf und gibt Hinweise zu den benötigten Sprachkenntnissen in Deutsch, Englisch und Französisch. Vereinzelt handelt es sich dabei um definierte Mindestanforderungen. In vielen Fällen (man denke beispielsweise an die über 200 unterschiedlichen Berufslehren, bei denen die Lehrbetriebe die Anforderungen an ihre Lehrlinge definieren) können jedoch nur Empfehlungen zur groben Orientierung gegeben werden. Im Einzelfall lohnt sich deshalb immer auch eine Beratung durch ask!.
Generell ist zudem zu bedenken: Das Verfehlen der empfohlenen Sprachkompetenzen verunmöglicht nicht zwangsläufig Erfolgserlebnisse im angestrebten Bildungsangebot; insbesondere bei Defiziten in der Unterrichtssprache ist allerdings der Erfolg gefährdet.
Brückenangebot ksb
Ausgangslage
Abgeschlossenes drittes Oberstufenjahr oder Besuch eines Integrationsangebotes während eines halben Jahres, in Deutsch auf Niveau A2. Zur Erleichterung des Anmeldeprozesses sind die Lehrpersonen gebeten, unter den Bemerkungen im Zeugnis darauf hinzuweisen, dass das Niveau A1 bzw. A2 in Deutsch (siehe Tabelle) abgeschlossen ist.
Detailliertere Informationen: Merkblatt Aufnahmekriterien
Benötigte Sprachkenntnisse
| Bildungsangebot | SuS weniger als zwei Jahre in der Schweiz | SuS mehr als zwei Jahre in der Schweiz |
|---|---|---|
| Deutsch | A1 abgeschlossen in sämtlichen Teilbereichen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben) | A2 abgeschlossen in sämtlichen Teilbereichen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben) |
| Englisch | Keine Mindestanforderungen, Wahlfach je nach Lehrberuf | Keine Mindestanforderungen, Wahlfach je nach Lehrberuf |
| Französisch | Keine Mindestanforderungen, Wahlfach je nach Lehrberuf | Keine Mindestanforderungen, Wahlfach je nach Lehrberuf |
Erläuterungen
Die Kantonale Schule für Berufsbildung (ksb) führt das offizielle Brückenangebot des Kantons Aargau. Es richtet sich an Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz (Lehrstelle EFZ oder EBA) anstreben und bereit sowie in der Lage sind, die damit verbundenen Aufgaben zu leisten. Die ksb begleitet die Jugendlichen auf ihrem Weg in die Berufswelt und unterstützt sie bei der Lehrstellensuche.
Das Brückenangebot ist kostenpflichtig und dauert in der Regel ein Jahr, für Spätimmigrierte maximal zwei Jahre. Es wird an vier Standorten angeboten: Aarau, Baden, Rheinfelden und Wohlen. Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Der Unterricht findet an bis zu fünf Tagen pro Woche statt. Begleitend zum Unterricht können die Jugendlichen ein Praktikum absolvieren, das sie selbstständig organisieren.
Das Brückenangebot der Kantonalen Schule für Berufsbildung umfasst:
a. Stammgruppenunterricht (alle Lernenden gemeinsam, binnendifferenziert)
Berufsfindung & Allgemeinbildung (inkl. Sport), Deutsch & Mathematik, Projekte & ausserschulischer Unterricht, Basis-Unterricht Informatik
b. Wahlfächer & Bausteine (abhängig vom Berufsziel und den individuellen Kompetenzen)
Deutsch als Zweitsprache, Englisch & Französisch, Informatik/ICDL, Tastaturschreiben, Förderunterricht im Lernstudio, Bausteine in den Berufs-Bereichen:
- Administration & Dienstleistung
- Handwerk & Gestaltung
- Gesundheit & Soziales
- Technik
c. Neben dem Unterricht ist Coaching fester Bestandteil des Brückenangebots an der ksb. Die Stammgruppenlehrperson lädt die Lernenden regelmässig zu Coaching-Gesprächen ein. Praktikum (freiwillig, selbstständig organisiert).
Zugang / Anmeldung
Das Anmeldefenster für Schulstart im August (nach den Sommerferien) läuft jeweils von Mitte April bis Ende Mai.
Die Anmeldung erfolgt über das Portal Wegweiser.Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
Jugendliche, die beim Anmeldezeitpunkt nicht über das notwendige Deutsch-Niveau verfügen oder die Lehre/weiterführende Schule vorzeitig beenden, können sich auch unterjährig, spätestens jedoch bis Anfang Februar anmelden.
Volksschulabsolventinnen und -absolventen ohne Deutschniveau A1
Bei Fragen zu Anschlusslösungen von Schülerinnen und Schülern, die bis zum Abschluss der Volksschule voraussichtlich noch kein Sprachniveau in Deutsch auf der Stufe A1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen (GER) erreichen werden, sind die Schulen gebeten, Kontakt mit der Abteilung Volksschule, BKS, aufzunehmen: ike@ag.ch
- Kantonale Schule für Berufsbildung - Berufsbildung (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Merkblatt Aufnahmekriterien (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
Aufnahme in die Berufliche Grundbildung (Berufslehre)
Benötigte Sprachkenntnisse
| Bildungsangebot | Deutsch | Englisch | Französisch |
|---|---|---|---|
| 2-jährige Ausbildung EBA | Empfehlung: mindestens A2-B1* | ** | ** |
| 3-jährige Ausbildung EFZ | Empfehlung: mindestens B1* | ** | ** |
| 4-jährige Ausbildung EFZ | Empfehlung: mindestens sehr gutes B1* | ** | * |
| Berufsmatur (BM) | Empfehlung: mindestens sehr gutes B1* | Empfehlung: mindestens B1 | Empfehlung: mindestens B1 |
* Anhaltspunkte finden sich unter anforderungsprofile.ch / ** Die Anforderungen variieren sehr stark je nach Berufsfeld; bei diversen beruflichen Grundbildungen werden keine Vorkenntnisse in Französisch oder Englisch vorausgesetzt. Anhaltspunkte finden sich unter beratungsdienste.ch und anforderungsprofile.ch.ch.
Erläuterungen
Ausländische Jugendliche sind in vielen Fällen berechtigt, in der Schweiz eine berufliche Grundbildung (Berufslehre) zu absolvieren, wozu der Besuch einer Berufsfachschule während ein bis zwei Tagen pro Woche gehört. Voraussetzung ist ein gültiger Lehrvertrag. Je nach Situation und Aufenthaltsstatus (vgl. Wegweiser durch die Berufslehre) muss durch den Arbeitgeber (Lehrbetrieb) oder den Lernenden hierfür im Vorfeld eine Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) eingeholt werden oder eine Meldung an das MIKA erfolgen.
Zugang
Die Anmeldung zu den entsprechenden Bildungsangeboten erfolgt über den Lehrbetrieb.
Aufnahme an Mittelschule per individuelles Gesuch
Ausgangslage
Bezirks- oder Sekundarschule abgeschlossen; Zwischenbericht/Jahreszeugnis mit Beurteilungen (Noten und Bericht angepasste Lernziele oder nur Bericht angepasste Lernziele) vorhanden
Benötigte Sprachkenntnisse
| Bildungsangebot | Deutsch | Englisch | Französisch |
|---|---|---|---|
| Gymnasiale Matur | Empfehlung: mindestens sehr gutes B1 (vorzugsweise B2) | Empfehlung: mindestens B1 | Empfehlung: Gute Kenntnisse*/** |
| Wirtschaftsmittelschule (WMS) | Empfehlung: mindestens gutes B1 | Empfehlung: Gute Kenntnisse* | Empfehlung: Gute Kenntnisse*/** |
| Informatikmittelschule (IMS) | Empfehlung: mindestens gutes B1 | Empfehlung: Gute Kenntnisse* | Empfehlung: Gute Kenntnisse*/** |
| Fachmittelschule (FMS) | Empfehlung: mindestens sehr gutes B1 | Empfehlung: Gute Kenntnisse* | Empfehlung: Gute Kenntnisse*; es kann aber frei zwischen Französisch und Italienisch gewählt werden. |
* entspricht Kenntnissen auf Stufe Bezirksschule oder gute Sekundarschulnote / ** Spät Immigrierte ohne Vorbildung in Französisch können statt Französisch Italienisch als promotionswirksames Fach belegen (dort fängt man bei 0 an).
Erläuterungen
Gemäss der Verordnung über die Mittelschule haben Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse der Sekundar- und Bezirksschule, die in mindestens einem Fach nach angepassten Lernzielen beurteilt werden, keine Möglichkeit, über das ordentliche prüfungsfreie Übertrittsverfahren an eine Mittelschule überzutreten. Gestützt auf die Verordnung über die Mittelschule besteht für diese Schülerinnen und Schüler aber die Möglichkeit, per individuelles Gesuch an einer Mittelschule aufgenommen zu werden. Die Entscheidung liegt bei der aufnehmenden Mittelschule. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, inwiefern das Leistungspotential und die Entwicklungsprognose darauf hinweisen, dass die Aufnahme im gewünschten Schultyp erfolgreich verlaufen wird.
Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler den Unterricht über einen längeren Zeitraum besucht haben, so dass ihnen am Ende des Semesters ein offizieller Zwischenbericht beziehungsweise am Ende des Schuljahrs ein offizielles Jahreszeugnis mit Beurteilungen (Noten und Bericht angepasste Lernziele oder nur Bericht angepasste Lernziele) ausgestellt werden kann. In den Fächern, in denen die Lernziele nach Lehrplan erreicht werden, erfolgt die Beurteilung regulär mit Noten. In den Fächern, in denen die Schülerinnen und Schüler wegen ihrer Anderssprachigkeit die Lernziele nach Lehrplan nicht erreichen, erhalten sie statt einer Note einen Bericht zu den angepassten Lernzielen.
Zugang
Die verantwortliche Klassenlehrperson der Oberstufe organisiert den Übertritt in Absprache mit den Eltern und der Schulleitung. Gesuche um die Aufnahme von spät immigrierten Jugendlichen müssen zwischen Mitte Januar und 28. Februar direkt an die betreffende Mittelschule (Schulleitung), an der die Aufnahme erfolgen soll, gerichtet werden. Es empfiehlt sich, mit der betreffenden Mittelschule vor dem Anmeldetermin Kontakt aufzunehmen, damit die Aufnahme geplant und geregelt werden kann.
Dem Gesuch sind beizulegen:
- ein Gesuch der Eltern für den gewünschten Übertritt,
- das Jahreszeugnis (bzw. der Bericht angepasste Lernziele) des vorangehenden und den Zwischenbericht (bzw. der Bericht angepasste Lernziele) des laufenden Schuljahrs,
- eine Stellungnahme der Klassenlehrperson und, falls angezeigt, weiterer Personen, in der ausgeführt wird, weshalb der erforderliche Notenschnitt nicht erbracht wurde. Die Stellungnahme hat zudem eine Entwicklungsprognose der Schülerin oder des Schülers im gewünschten Schultyp an der Mittelschule zu enthalten,
- sowie ein Empfehlungsschreiben der Schulleitung der abgebenden Schule.
- Information zur Berufslehre für Jugendliche mit Status S (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Informationen zum Eintritt in eine Berufslehre (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Informationen zu Zwischenlösungen und Brückenangeboten, wenn nach der obligatorischen Schulzeit keine Anschlusslösung vorhanden ist (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Mittelschule (Mittelschulverordnung) (SAR 423.123) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Promotion und die Maturität an den Mittelschulen (SAR 423.152) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Fachmittelschule (SAR 423.332) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (SR 412.103.1) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Handelsmittelschule (SAR 423.155) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Informatikmittelschule (SAR 423.342) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)