Projekte & Handlungsfelder

Projekt Förderklassen plus

Seit dem Schuljahr 2026/27 werden Förderklassen plus für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen und erweitertem oder intensivem verstärktem Bedarf geführt.

Über zwei parlamentarische Vorstösse des Grossen Rats wurde die Regierung mit der Schaffung von Förderklassen beauftragt. Das neue Volksschulgesetz sieht Förderklassen an den Regelschulen vor.

Hervorgehoben:Aktueller Projektstand

Im Schuljahr 2026/27 sind 19 Gemeinden mit einer Förderklasse plus gestartet. So werden insgesamt rund 130 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen im Kindergarten- und Primarschulalter in 21 Klassen an der Regelschule beschult und gefördert. Davon 19 Klassen im Zyklus 1 und zwei Klassen im Zyklus 2. Die Zielsetzung von 15 Klassen wurde übertroffen. Die Förderklassen plus werden an folgenden Standorten geführt: Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Buchs, Entfelden, Fahrwangen, Frick, Gipf-Oberfrick, Gontenschwil, Lengnau, Menziken, Schafisheim, Stein, Strengelbach, Suhr, Untersiggenthal, Wettingen und Zofingen.

Ziele

Der Kanton Aargau versteht unter einer integrativen Schule die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen und hohem Förderbedarf auf demselben Schulareal wie alle anderen Kinder, aber nicht zwingend in derselben Klasse. Mit fachlich spezialisierten Förderklassen plus stellt der Kanton eine geeignete Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen und einem erweiterten oder intensiven verstärkten Bedarf an der Regelschule sicher.

Förderklassen plus schliessen damit die Lücke zwischen dem separativen Angebot an der Sonderschule und der Beschulung in einer Regelklasse. Gleichzeitig wird heilpädagogisches Wissen an den Schulen erweitert und spezifisch aufgebaut. Zusammen mit der Entlastung in den Regelklassen soll so die Tragfähigkeit der Regelschule erhöht werden.

Mehr Informationen zur Tragfähigkeit der Regelschule

Formen der besonderen Förderung

Für das Gelingen einer gezielten und bedarfsorientierten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen sind die berufliche Qualifikation, die pädagogische Haltung sowie der Einbezug aller Lehr- und Fachpersonen und der Schule als Ganzes ausschlaggebend. Die besondere Förderung kann dazu in verschiedenen Settings gestaltet werden. Nebst der heilpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen direkt oder teilweise in der Regelklasse und zeitlich beschränkt an alternativen Lernorten, besteht unter anderem die Möglichkeit einer Beschulung in Förderklassen (früher Kleinklassen) oder Förderklassen plus.

Vorgehen

Aufbau von 'Förderklassen plus' im Rahmen des Projekts

Förderklassen plus können in Kooperation zwischen dem Kanton und den Trägergemeinden gebildet werden. Der Kanton prüft jeweils, ob die Zulassungsvoraussetzungen, eine durch den SPD ausgewiesene Behinderung sowie ein in der Regel erweiterter oder intensiv verstärkter Bedarf vorliegen.

Das Führen einer Förderklasse plus ist freiwillig und kann kommunalen oder regionalen Charakter haben. Die Gemeinden entscheiden darüber, ob sie eine Förderklasse plus führen und ob sie Schülerinnen und Schüler aus umliegenden Gemeinden aufnehmen.

Die Einführung weiterer Förderklassen plus erfolgt gestaffelt und ist für interessierte Schulen auch unterjährig möglich.

Zusammenwirken von Schulpraxis, Wissenschaft und kantonaler Verwaltung

Die Ausgestaltung, Finanzierung, Ressourcierung und Zusammensetzung der Förderklassen plus wie auch die Abgrenzungen zu bestehenden Angeboten im Schulsystem werden im Laufe des Projekts evaluiert. Das Angebot wird in einem engen Zusammenspiel von Praxis und Verwaltung weiterentwickelt. Die aktive Mitwirkung aller Beteiligten, das Teilen von Erfahrungen, eine transparente, wertschätzende und offene Kommunikation sind in der Projektzusammenarbeit zentral. Nur im Zusammenwirken von Schulpraxis, Wissenschaft und kantonaler Verwaltung gelingt es die Förderklassen plus als nachhaltige und mehrwertbringende Lösung an der Volksschule Aargau zu verankern.

Umsetzung

Zulassungvoraussetzung

Schülerinnen und Schüler der Förderklassen plus werden vor Antragsstellung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) abgeklärt. Der SPD-Bericht weist das Vorliegen einer Behinderung und in der Regel mindestens einen erweiterten verstärkten oder intensiven verstärkten Bedarf aus.

Klassengrösse

In Förderklassen plus werden in der Regel 4 bis maximal 8 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan und die Beschulung erfolgt im Rahmen der Besonderen Förderung.

Individuelle, bedarfsgerechte Förderung

Das kleine Klassensetting ermöglicht grösstmögliche Flexibilität in der Gestaltung des Unterrichtes und der Beurteilung, womit eine bedarfsgerechte Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler möglich ist.

Schüler/-innenlaufbahn / Durchlässigkeit

Die Förderklasse plus wird zur Stammklasse des Kindes. Jedes Kind wird seinem Zyklus entsprechend einer Klasse zugeteilt. Die Dauer der Beschulung in einer Förderklasse plus ist grundsätzlich unbefristet. Der Förderprozess der Förderklassen plus ist so ausgerichtet, dass eine möglichst hohe Durchlässigkeit unterstützt wird und die weitere Laufbahn der Schülerinnen und Schüler jeweils spätestens im 3. Quartal mit den Erziehungsberechtigten besprochen wird. Stets mit dem Ziel: "Jedes Kind zur richtigen Zeit am richtigen Ort".

Klasse auf dem Schulareal

Dadurch, dass sich die Förderklasse plus räumlich auf dem Schulgelände der Trägerschule befinden, wird den Schülerinnen und Schüler eine möglichst hohe Teilhabe am Schulgeschehen (Ausflüge, Anlässe, Besuch einzelner Lektionen in der Regelklasse, etc.) ermöglicht. Wie sich diese Teilhabe am Schulgeschehen gestaltet, für die Klasse und die einzelnen Schüler/-innen, liegt im Gestaltungsspielraum der Schule und wird individuell und bedarfsgerecht umgesetzt.

Heilpädagogische Begleitung / Klassenführung

Als hauptverantwortliche Klassenlehrperson steht der Klasse in der Regel eine ausgebildete Schulische Heilpädagogin / ein ausgebildeter Schulischer Heilpädagoge (EDK anerkanntes Diplom) vor oder zumindest als Fachperson verpflichtend zur Seite. Falls keine/r ausgebildete/r Schulische/r Heilpädagoge/in als Klassenlehrperson angestellt werden kann, muss eine Lehrperson mit EDK anerkanntem Diplom die Klasse führen.

Wissenschaftliche Begleitung

Unter der Leitung zweier Professoren der Universität Basel und der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz wird das Projekt wissenschaftlich begleitet.

Weiterbildungsangebote / Beratungen

Gemeinsam mit der Hochschule für Heilpädagogik wurde ein erstes Weiterbildungsprogramm zusammengestellt, welches fortlaufend ausgebaut und den Bedürfnissen der Förderklassen plus angepasst wird. Schulleitungen, Klassenteams und Lehrpersonen haben zusätzlich die Möglichkeit sich individuell zu ihren Themen beraten zu lassen.

Einsatz von Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen

Der Einsatz von Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen kann im Rahmen von Förder- und Stützangeboten, namentlich in Förderklassen, Förderklassen plus oder an alternativen Lernorten, den Schulalltag sinnvoll bereichern. In diesem Fall kann eine Sozialpädagogin respektive ein Sozialpädagoge als externe Fachperson (in der Regel externe Fachperson I mit Bachelorabschluss) unbefristet angestellt werden. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen dürfen nicht in der Funktion Lehrperson Schulische Heilpädagogik (alle Stufen) eingestuft werden. Die Anstellungsvoraussetzungen und -bedingungen bleiben ansonsten unverändert.

Zeitplan

WannWas
ab November 2025Start Planungs- und Umsetzungsarbeiten an den interessierten Schulen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Volksschule
Beginn Schuljahr 2026/27Start Förderklassen plus
ab Schuljahr 2027/28Weiterer gesteuerter Ausbau des Angebots