Revision Lohnsystem Lehrpersonen und Schulleitungen Volksschule

Das Lohnsystem der kantonal besoldeten Lehrpersonen sowie der Schulleitenden an der Volksschule wurde per 1. Januar 2022 revidiert.
Gehe zu
Mit dem neuen Lohnsystem erhält die Mehrheit der Lehrpersonen mehr Lohn. Für die gesamte Lohnsumme stehen ab 2022 jährlich rund 63 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung. Die Löhne der Aargauer Lehrpersonen sind damit im interkantonalen Durchschnitt wieder konkurrenzfähig.
Zu den wesentlichen Neuerungen des neuen Lohnsystems gehören:
- Die Berufserfahrung wird im Lohnverlauf berücksichtigt. Bis anhin war der Lohnverlauf ausschliesslich an das Lebensalter angebunden.
- Das Lohnmaximum wird nach 32 Erfahrungsstufen erreicht. Bisher bestanden je nach Funktion 39 bis 44 Altersstufen.
- Es erfolgt neu ein jährlicher Stufenanstieg. Ausserdem ist die Lohnentwicklung degressiv, d.h. sie verläuft in den ersten 14 Berufsjahren wesentlich steiler als bisher.
- Sämtliche im Lohndekret Lehrpersonen geregelten Funktionen wurden mit einer wissenschaftlich anerkannten Methodik bewertet und in die neue Funktionsstruktur eingeordnet. Dies ermöglicht präzise Differenzierungen (z.B. mit und ohne Klassenverantwortung auf Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe).
- Für jene Funktionen, bei welchen eine bedeutende Abweichung zum Durchschnitt der definierten umliegenden Vergleichskantone besteht, wird eine Marktzulage von 3 % ausgerichtet.
Lohntabelle per 1. Januar 2022
Die Lohntabelle ist gültig ab 1. Januar 2022. Massgebend für die individuelle Lohnfestlegung ist die Erfahrungsstufe und nicht mehr das reine Lebensalter.
Lohnstufe und Minimalalter pro Funktion
Jede Funktion ist einer Lohnstufe zugeordnet und für jede Lohnstufe wird ein Minimalalter definiert. Im Lohnsystem werden aufgrund einer zeitgemässen Funktionsbewertung gewisse Funktionen stärker differenziert.
Das Minimalalter entspricht dem Alter, das üblicherweise bei Abschluss einer nahtlosen Absolvierung der Ausbildung erreicht wird.
Funktionen mit Minimalalter und Lohnstufe (PDF, 1 Seite, 28 KB)
Überführung von Lehrpersonen mit aktiven Anstellungen per 31. Dezember 2021
Mit dem neuen Lohnsystem gilt nicht mehr das Lebensalter als relevante Grösse für die individuelle Lohneinstufung, sondern neu die sogenannte Erfahrungsstufe. Das bedeutet, dass für alle Lehrpersonen, welche per 31. Dezember 2022 im Aargauer Lohnsystem waren, das Lebensalter in eine Erfahrungsstufe umgerechnet wurde. Diese Berechnung erfolgt für alle aktuell im Lohnsystem verweilenden Lehrpersonen nach demselben Muster und es wurde nicht jeder Lebenslauf individuell geprüft.
Sämtliche Anstellungen, welche per 31. Dezember 2021 bereits bestanden, wurden per 1. Januar 2022 gemäss den Übergangsbestimmungen in § 41e LDLP überführt. Zur Berechnung der individuell massgebenden Erfahrungsstufe wurde vom aktuellen Lebensjahr das je nach ausgeübter Funktion definierte Mindestalter abgezogen.
Der verbleibende Rest (= potenzielle Erfahrungsjahre) wurde gemäss nachfolgender Tabelle in Erfahrungsstufen umgerechnet.
Überführung von Lehrpersonen mit aktiven Anstellungen per 31. Dezember 2021 (PDF, 2 Seiten, 58 KB)
Tool zur Ermittlung des Lohns per 1. Januar 2022
Der individuelle jährliche Bruttolohn per 1. Januar 2022 für Anstellungen, die per 31. Dezember 2021 bereits bestanden, können unter nachfolgendem Link ermittelt werden. Hierfür müssen Jahrgang, Funktion sowie Pensum angegeben werden.
Die Erfahrungsstufe der Lehrpersonen und Schulleiterinnen bzw. Schulleiter, die nach dem 1. Januar 2022 ins Aargauer Lohnsystem eintreten, wird aufgrund der bis dato geleisteten Berufserfahrung individuell ermittelt. Diese können nicht im Tool nachgesehen werden.
Hinweis zur Nutzung: Für die Nutzung der Berechnungstools speichern Sie das Dokument zuerst lokal ab und öffnen es anschliessend.
Besitzstand
Bei einzelnen Lehrpersonen lag der bisherige Bruttolohn über dem Überführungslohn. In diesen Fällen haben Lehrpersonen, die per Stichtag 1. Januar 2022 mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Kanton Aargau unterrichtet haben, Anspruch auf Besitzstand. Der Besitzstand wird längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem die Lehrperson das 65. Altersjahr vollendet, gewährt.
Marktzulage
Eine Marktzulage von 3 % wird bei jenen Funktionen ausgerichtet, bei welchen eine bedeutende Abweichung zum Durchschnitt der definierten umliegenden Vergleichskantone besteht. Es sind dies die nachfolgenden Funktionen:
- Lehrpersonen Mittelschule
- Lehrpersonen Berufsfachschulen – Berufskunde (Haupt- und Nebenamt)
- Lehrpersonen Berufsfachschulen – Allgemeinbildender Unterricht ABU
- Lehrpersonen Berufsmittelschulen
- Lehrpersonen kantonale Schule für Berufsbildung
Der Regierungsrat entscheidet periodisch über die Höhe und Zeitdauer der Arbeitsmarktzulage.
Lohneinstufung bei Neuanstellung oder Funktionswechsel ab 1. Januar 2022
Bei Neueintritten ins System und bei Funktionswechseln wird für die individuelle Lohneinstufung künftig die Erfahrungsstufe bestimmt. Dabei wird die für die Funktion relevante Berufserfahrung angemessen berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Erfahrungsstufe wird folgendermassen differenziert:
Berufserfahrung
Für die Funktion relevante Berufserfahrung wird mit 0,8 Punkten pro Jahr angerechnet: Dies bezeichnet die Berufserfahrung, die zur Ausübung der Funktion erforderlich ist. Bei den Lehrpersonen aller Funktionen ist dies die Unterrichtserfahrung an der Volksschule, an der Sekundarstufe II sowie an der Tertiärstufe. Dabei wird auch Unterrichtserfahrung in anderen Kantonen, im Ausland, an einer anderen Schulstufe sowie an staatlich genehmigten Privatschulen berücksichtigt. Bei den Lehrpersonen der Sekundarstufe II sowie der Tertiärstufe wird neben der Unterrichtserfahrung auch die ausserschulische, jedoch fachspezifische relevante Berufserfahrung mit 0,8 Punkten angerechnet. Bei den Schulleitenden wird sowohl die Berufserfahrung als Schulleitende als auch die Berufserfahrung als Lehrperson angerechnet. Das Mindestpensum für eine anrechenbare Anstellung liegt bei 30 %.
Lebenserfahrung
Lebenserfahrung respektive Jahre ohne Lehrtätigkeit: Die Jahre, in denen die Lehrperson hauptsächlich andere Tätigkeiten als Unterrichten ausgeübt hat, werden zu 0,4 Punkten pro Jahr angerechnet. Darunter fallen sämtliche ausserschulischen Tätigkeiten (zum Beispiel Berufserfahrung ausserhalb der Lehrtätigkeit, Betreuung eigener Kinder, Weiterbildung etc.). Bei Quereinsteigenden wird die ausserschulische Erfahrung zu 0,6 Punkten angerechnet.
Die Instrumente für die individuelle Lohneinstufung werden im Herbst 2021 den Anstellungsbehörden zur Verfügung gestellt.