Schulen Aargau

Schulorganisation

Die kantonalen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Organisation der Schule hinsichtlich Gestaltung und Führung.

Um den Bildungsauftrag zu erfüllen, müssen Schulen tragfähig sein. Dazu brauchen sie Gestaltungsspielraum und klare Strukturen (Schulführung).

Tragfähigkeit der Schule

Der Tragfähigkeit der Regelschule ist besondere Beachtung zu schenken, damit sich alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne besondere Bildungsbedürfnisse darin wohl fühlen und sich entwickeln können.

Niederschwellige Angebote in und ausserhalb der Schule, eine gute Zusammensetzung und angemessene Grösse der Klasse sind wichtige Aspekte, um das Belastungserleben von Lehrpersonen zu reduzieren und gleichzeitig ihre Tragfähigkeit zu erhöhen. Kompetenter Unterricht, eine integrative Haltung von Schulführung und Lehrpersonen, eine kooperative Teamkultur und verbindliche Regelwerke sowie ein fokussierter Blick auf die Vor- und Einschulung sind zentrale Erfolgsfaktoren.

Schule für alle

Tragfähig sind Schulen und Klassen, denen es gelingt, ein möglichst breites Spektrum von Kindern und Jugendlichen aufzunehmen, so dass diese ihre Schulzeit in der Regelschule verbringen und erfolgreich lernen können, unabhängig von ihrem Förderbedarf.

Das ist abhängig davon, wie gross die Konfliktlösekapazität einer Klasse bzw. Schule ist, also die Fähigkeit, in verschiedenen Feldern Veränderungen und Anpassungen vorzunehmen, sodass der institutionelle Auftrag besser erfüllt werden kann. Faktoren, die massgeblichen positiven Einfluss auf die Tragfähigkeit haben:

Ebene Schule

  • Multiprofessionelle Kooperation mit gemeinsamer Verantwortungsübernahme im Team.
  • Professionelle Formen der Selbstreflexion wie Teamcoaching und Fallbesprechungen.
  • Einbezug der Schulsozialarbeit insbesondere bei der Integration verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler.
  • Beizug des Schulpsychologischen Diensts und weiterer Fachstellen.

Ebene Klasse / Unterricht

  • Individualisieren: Kinder und Jugendliche haben unterschiedliche Lernvoraussetzungen und einen unterschiedlichen Lernbedarf, worauf eine Lehrperson differenziert und professionell einzugehen weiss. Der Umgang mit individuellen Lernbedürfnissen ist Teil des pädagogischen Auftrags. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in der für sie angemessenen Art und Weise vom dargebotenen Lernangebot profitieren können. Es steht im pflichtgemässen Ermessen einer Lehrperson, unterschiedliche Massnahmen im Schulalltag einzusetzen, welche auf die Bedürfnisse des einzelnen Kinds ausgerichtet sind. Dabei ist zu beachten, dass die individuellen Massnahmen verhältnismässig (weder Aufgabenerleichterung noch Bevorzugung) und gegenüber den Mitlernenden ohne lange Erläuterungen vertretbar und nachvollziehbar sind. Beispiele:
    • Unterschiedliche Anforderungen beim Lösen von Aufgabe
    • Rhythmisierung mit Kurzpausen, Zeitzuschläge
    • Mündlich anstelle von schriftlich (oder umgekehrt)
    • Arbeiten in separatem Zimmer
    • Zusätzliche Erholungspausen
  • Verständnis für und Rücksichtnahme auf individuelle Verhaltensvoraussetzungen durch Klärung der Verhaltensnormen im Klassenrahmen schaffen. Im gelingenden Fall werden die Unterschiede zwischen den Mitgliedern einer Klasse deutlicher wahrnehmbar. Gleichzeitig wächst die Klasse als Gruppe zusammen, weil es im Lauf dieser Entwicklung immer normaler wird, verschieden zu sein. Diese Dialektik zwischen Individuation und Vergemeinschaftung wirkt entlastend und deshalb integrierend.
  • Förderung kollektiver Lernprozesse und sozialen Lernens in der Klassengemeinschaft, Vermeidung von Stigmatisierung und Ausgrenzung.

Ebene Person / Personalentwicklung

  • Aufbau von Fachwissen und Handlungskompetenzen im Umgang mit auffälligem Verhalten und in Klassenführung "on the job".
  • Einbindung von sonderpädagogisch ausgebildetem Personal, das mit abweichendem Verhalten innerhalb von Klassengruppen umzugehen weiss.
  • Bewusste und reflektierte Beziehungsgestaltung zwischen Lehrpersonen und Lernenden.

Unter einer "integrativen Schule" versteht der Kanton Aargau, in Anlehnung an das interne Wording der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), in Zusammenarbeit mit der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH), die Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen auf demselben Schulareal wie alle anderen Kinder, aber nicht zwingend in derselben Klasse.

Das neue Volksschulgesetz ermöglicht innerhalb der Regelschule neben den üblichen Regelklassen künftig auch Förderklassen. Sie sollen die gezielte Schulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen ermöglichen und damit eine Lücke zwischen der Regelklasse und der Sonderschule schliessen. Die Durchlässigkeit ist hierbei zentral. Ganz nach dem Motto: "Jedes Kind zur richtigen Zeit in der richtigen Klasse."

In Abgrenzung dazu ist die Sonderschule eine "separative Schule", die auf stark ausgeprägte Behinderungsformen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert ist.

Orientierungsraster zum Umgang mit Vielfalt

Zusammen mit der pädagogischen Hochschule PH FHNW wurden vom Kanton Aargau verschiedene Orientierungsraster für die Schulentwicklung und -evaluation entwickelt. Der Orientierungsraster "Umgang mit Vielfalt" beschreibt acht Dimensionen, welche die Tragfähigkeit der Schulen und Klassen direkt beeinflussen. Die Ausgestaltung dieser Dimensionen und die Entwicklung in angemessenen und aufeinander abgestimmten Schritten ist Teil des Qualitätsmanagements der Schule.

Orientierungsraster zum Umgang mit Vielfalt (PDF, 32 Seiten, 1,5 MB)

Weiterbildung: Pädagogische Interaktionen stärken

Mit Schuljahresbeginn 2024/25 startete ein neues Weiterbildungsangebot "Pädagogische Interaktionen" an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH), das auf die Professionalisierung der pädagogischen Interaktionen im Kontext von Verhalten und sozio-emotionaler Entwicklung fokussiert und diese fördert.

Das Angebot richtet sich an einzelne Schulstufen, Schulstandorte oder ganze Schulen. Die Weiterbildungssequenzen können schulspezifisch gestaltet und geplant werden. Es steht ein Kontingent an möglichen Weiterbildungssequenzen, befristet bis Mitte 2027, zur Verfügung. Alle Aargauer Schulen erhalten kostenlosen Zugang.

Ziele

Das Angebot soll die Schulen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensschwierigkeiten stärken und sie in ihrem Schulalltag unterstützen. Es gilt, das Verständnis für herausforderndes Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu fördern und den Teilnehmenden praxisnahe Instrumente an die Hand zu geben, um ein angenehmes Lernklima für die Kinder und Jugendlichen schaffen zu können. Das erworbene Wissen im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten soll bei den beteiligten Lehr- wie Fachlehrpersonen zur Stressreduktion beitragen und somit den Schulalltag entlasten. Es besteht die Option, sich regional mit anderen Schulen durch einen schulübergreifenden Fachtag zu vernetzen.

Vorgehen

Schulen, welche sich zum Thema "Pädagogische Interaktionen" einen Entwicklungsschwerpunkt setzen und das Weiterbildungsangebot in Anspruch nehmen möchten, können sich über die Schulleitung direkt bei der HfH melden: Prof. Pierre-Carl Link (pierre-carl.link@hfh.ch).

Als Einstieg ins Weiterbildungsangebot ist die Teilnahme an einer halbtägigen Startveranstaltung obligatorisch. Anschliessend erfolgt die Planung weiterer Weiterbildungssequenzen in Absprache mit der zuständigen Schulleitung.

Angebote für den Kanton Aargau - HfHDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Schulführung

Zur Schulführung gehören der Gemeinderat respektive der Vorstand bei Kreisschulverbänden und die Schulleitung. Die Aufgaben und Kompetenzen sind klar geregelt.

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Gemeinderat respektive Vorstand

Der Gemeinderat fungiert als Führungs- und Vollzugsorgan der Volksschule. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Volksschule und beaufsichtigt die private Schulung. In Kreisschulverbänden hat der Vorstand die Gesamtverantwortung für die Kreisschule inne. Der Gemeinderat respektive der Vorstand kann Entscheidungsbefugnisse an eines seiner Mitglieder oder an die Schulleitung übertragen.

Schulleitung

Die Schulleitung führt die Schule operativ. Sie nimmt die interne Qualitätssicherung und -entwicklung wahr und ist dem Gemeinderat respektive (bei Kreisschulverbänden) dem Vorstand unterstellt. Die Schulleitung kann hierarchisch in eine Gesamtleitung und Schulhaus-, Stufen- oder Fachleitungen gegliedert werden.