Die kantonalen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Organisation der Schule hinsichtlich Gestaltung und Führung.
Zur Schulführung gehören der Gemeinderat respektive der Vorstand bei Kreisschulverbänden und die Schulleitung. Die Aufgaben und Kompetenzen sind klar geregelt.
Gemeinderat respektive Vorstand
Der Gemeinderat fungiert als Führungs- und Vollzugsorgan der Volksschule. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Volksschule und beaufsichtigt die private Schulung. In Kreisschulverbänden hat der Vorstand die Gesamtverantwortung für die Kreisschule inne. Der Gemeinderat respektive der Vorstand kann Entscheidungsbefugnisse an eines seiner Mitglieder oder an die Schulleitung übertragen.
Schulleitung
Die Schulleitung führt die Schule operativ. Sie nimmt die interne Qualitätssicherung und -entwicklung wahr und ist dem Gemeinderat respektive (bei Kreisschulverbänden) dem Vorstand unterstellt. Die Schulleitung kann hierarchisch in eine Gesamtleitung und Schulhaus-, Stufen- oder Fachleitungen gegliedert werden.
Erklärvideo für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte: Führung der Volksschule
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Schulen planen das Schuljahr aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die zugeteilten Ressourcen bilden die Grundlage für die Personal- und Schuljahresplanung.
Die Schuladministration sorgt für einen administrativ und organisatorisch professionell geleiteten Schulbetrieb und ist Drehscheibe für alle schulischen Akteure.
Den Schulträgern obliegt die Verantwortung über die Infrastruktur der Schulen. Dazu gehören die Schulbauten bzw. -räume sowie die Informations- und Kommunikationsmittel.