Die kantonalen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Organisation der Schule hinsichtlich Gestaltung und Führung.
Zur Schulführung gehören die Schulpflege und Schulleitung. Die Aufgaben und Kompetenzen sind klar geregelt.
Schulpflege
Als Behörde für das Volksschulwesen besteht in jeder Gemeinde eine von der Stimmbevölkerung gewählte Schulpflege. Diese besteht im Minimum aus drei Mitgliedern. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Volksschule und beaufsichtigt die private Schulung. Sie trifft alle Entscheidungen, die mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden können. Die Schulpflege stellt zudem das Personal an.
Schulleitung
Die Schulleitung führt die Schule operativ. Sie nimmt die interne Qualitätssicherung und -entwicklung wahr und ist der Schulpflege unterstellt. Die Schulleitung kann hierarchisch in eine Gesamtleitung und Schulhaus-, Stufen- oder Fachleitungen gegliedert werden.
Schulen planen das Schuljahr aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die zugeteilten Ressourcen bilden die Grundlage für die Personal- und Schuljahresplanung.
Die Schuladministration sorgt für einen administrativ und organisatorisch professionell geleiteten Schulbetrieb und ist Drehscheibe für alle schulischen Akteure.
Den Schulträgern obliegt die Verantwortung über die Infrastruktur der Schulen. Dazu gehören die Schulbauten bzw. -räume sowie die Informations- und Kommunikationsmittel.