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Gemeindeanteil am Personalaufwand Die Gemeinden beteiligen sich mit 35% am Personalaufwand der Volksschulen.
Ausserkantonale Beschulung Die Beschulung von ausserkantonalen Schülerinnen und Schülern bedarf einer Rechtsgrundlage.
Spitalschulung Die Spitalschulungsfinanzierung von Regelschülerinnen und Regelschülern der Aargauer Volksschule wird durch den Kanton abgewickelt.