Hervorgehoben:Das ändert sich mit dem neuen Volksschulgesetz
Ab dem 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das neue Volksschulgesetz (VSG) in Kraft. Für den Bereich Notfallmanagement bedeutet dies:
Notfallkonzept
Die Schulführung ist verpflichtet, für die Schule ein Notfallkonzept zu erstellen. Es umfasst präventive Massnahmen sowie konkrete Handlungsanweisungen. Das Departement BKS überprüft die minimalen Qualitätsanforderungen im Rahmen der kantonalen Qualitätskontrollen zusätzlich im Bereich Umgang mit Notfällen.
Meldepflicht
Aussergewöhnliche Ereignisse, die mittelbar oder unmittelbar zur Beeinträchtigung des Schulbetriebs führen können, sind umgehend der Schulaufsicht zu melden.