Notfall- & Krisenmanagement

Beschulungsform und Ressourcen

Aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflüchtete Kinder, die sich im Aargau aufhalten, werden in die obligatorische Volksschule eingeschult. Die Beschulung erfolgt direkt in bestehenden Abteilungen oder zeitlich befristet in separativen Lernangeboten.

Befristung der Ressourcen für ukrainische Schülerinnen und Schüler bis Ende Schuljahr 2023/24; Härtefall Kantonale Asylunterkunft ab Schuljahr 2024/25

Die rechtlichen Grundlagen für die zusätzliche Ressourcierung von Schulen, die schutzbedürftige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine beschulen, sind bis Ende Schuljahr 2023/24 befristet. Auf Schuljahr 2024/25 werden diese Prozesse in das Regelsystem überführt; ab dann erfolgt keine zusätzliche Ressourcierung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern mehr. Diese wurden mit Stichtag vom 15. September 2023 für die Ressourcenkontingente im Schuljahr 2024/25 berücksichtigt.

Aufgrund der allgemein hohen Zuwanderung im Asylbereich werden Schulen, die schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Kantonalen Asylunterkünften beschulen, ab Schuljahr 2024/25 mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt.

Nicht alle neu aufgenommenen Kinder werden per sofort in die bestehenden Schulstrukturen vor Ort integriert werden können. Massgebend sind die Möglichkeiten und personellen Ressourcen, die vor Ort zur Verfügung stehen. Den Gemeinden und Schulen soll genügend Zeit eingeräumt werden, um die nötigen Abklärungen und eine sorgfältige Planung unter Einbezug der involvierten Akteure zu tätigen.

Beschulung in bestehenden Abteilungen

Einzelne Schülerinnen und Schüler sollen wenn immer möglich in den bestehenden Abteilungen beschult werden. Die Schulen können für die Beschulung der schutzsuchenden Schülerinnen und Schüler zusätzliche Ressourcen bis Ende Schuljahr 2023/24 beantragen. Der Umfang der Ressourcen orientiert sich an der Schülerinnen- und Schülerpauschale.

Ab Schuljahr 2024/25 sind die Schutzsuchenden Schülerinnen und Schüler nicht mehr zusätzlich, sondern über die regulären Prozesse ressourciert.

Es gelten die Grundsätze zur Förderung und Beurteilung von Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Zweitsprache.

Zu beachten ist zudem die Rolle des Englischunterrichts (siehe unten).

Beschulung von Gruppen in separativen Lernangeboten

Für Gruppen von 8 bis 12 ukrainischen Kindern und Jugendlichen kann die Beschulung auch in einem separativen Lernangebot erfolgen, sofern dies aus Sicht der Schule vor Ort sinnvoll und organisatorisch realisierbar ist (Anstellung Lehrpersonen, Schulraum, Infrastruktur).

Das Führen von separativen Lernangeboten richtet sich primär an Schulen, die grössere Gruppen von ukrainischen Kindern und Jugendlichen aufnehmen. Das mittelfristige Ziel ist die Integration der geflüchteten Kinder und Jugendlichen in die Regelklassen. Als Richtwert ist daher anzustreben, dass sich die ukrainischen Schülerinnen und Schüler jeweils nicht länger als sechs bis neun Monate in einem separativen Lernsetting befinden.

Unterricht

Der Unterricht orientiert sich grundsätzlich an den fachlichen und überfachlichen Kompetenzen und am Fächerkatalog des Aargauer Lehrplans. Die Gewichtung der Fächer und die Unterrichtsinhalte richtet sich jedoch nach den besonderen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen; der systematische Erwerb von Deutsch als Zweitsprache bildet einen Schwerpunkt. Daneben kommt auch dem Englischen ein hoher Stellenwert zu (siehe unten).

Ressourcierung und Unterrichtsumfang (gültig Schuljahr 2023/24)

Separative Lernangebote mit ukrainischen Kindern auf Stufe Kindergarten und Primarschule werden mit 19 Wochenlektionen ressourciert, Lernangebote mit ukrainischen Jugendlichen auf Oberstufe mit 24 Wochenlektionen.

Der Unterrichtsumfang für Schülerinnen und Schüler im Kindergarten- und Primarschulalter soll mindestens 15 Lektionen pro Woche, für Oberstufenschülerinnen und -schüler mindestens 20 Lektionen pro Woche betragen.

Teilintegration in Regelklassen

Soweit an der Schule vor Ort möglich, kann den Schülerinnen und Schülern in einzelnen Fächern wie zum Beispiel Bewegung und Sport, Gestalten, Musik, allenfalls auch Englisch, eine Teilintegration in Regelklassen ermöglicht werden.

Beurteilung und Förderung

Die individuelle Förderung und regelmässige Beurteilung sind eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. Dies gilt auch für die separativen Lernangebote für ukrainische Kinder.

Die Entscheidung, welche Instrumente zur Beurteilung und Förderung der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden, liegt in der Kompetenz der Schule vor Ort. Empfohlen wird das Erstellen eines kurzen Berichts zu den bearbeiteten Unterrichtsinhalten und den schulischen Leistungen am Ende des Schuljahrs und/oder am Ende eines separativen Lernangebots bzw. vor dem Wechsel in die Regelklasse. Als Orientierungshilfe kann die nachfolgende Vorlage verwendet werden. Die Verwendung der Vorlage ist fakultativ, ebenso kann sie angepasst, erweitert, gekürzt etc. werden.

Vorlage Lernbericht separatives Lernangebot (DOCX, 3 Seiten, 18 KB)

Rolle des Englischunterrichts

Sowohl im Hinblick auf die Integration im Regelschulbetrieb als auch auf eine Rückkehr in die Ukraine ist es sinnvoll, die ukrainischen Schülerinnen und Schüler auch in Englisch zu unterrichten. Wie im Aargau ist auch in der Ukraine Englisch die erste schulische Fremdsprache (ab ca. 2. bzw. 3. Primarschulklasse).

Nutzung von ukrainischen Unterrichtsmaterialien

Für die Klassen 5–11 besteht eine ukrainische Plattform für Fernunterricht.

lms.e-school.net.ua/Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Die ukrainischen Schulbücher für die ersten 11 Schuljahre sind alle digitalisiert und kostenlos online zugänglich.

shkola.in.ua/pidruchnyky Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Falls Schulen die entsprechende Infrastruktur bereitstellen können, besteht die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum deutschsprachigen Unterricht auch diese Angebote nutzen können. Insbesondere bei der Schulung in separativen Lernangeboten mit etwas reduzierter Unterrichtsdauer empfiehlt es sich, Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, zusätzlich zum Angebot in den Lerngruppen selbständig am ukrainischen Unterrichtsstoff zu arbeiten.

Ressourcierung

Schulen in Gemeinden, die geflüchtete ukrainische Kinder im schulpflichtigen Alter aufnehmen, werden bis Ende Schuljahr 2023/24 mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet. Entsprechende Ressourcenanträge sind über ALSA möglich und werden den Schulen nach Überprüfung zugeteilt; hierzu steht eine Anleitung zur Verfügung (PDF Anleitung zur Beantragung von Ressourcen für ukrainische Kinder und Jugendliche in ALSA). Die entsprechenden Ressourcen werden bis zum Ende des Schuljahrs 2022/23 zu 100 % vom Kanton getragen.

Ab Schuljahr 2023/24 gilt wieder der reguläre Kostenteiler zwischen Gemeinden und Kanton für den gesamten Personalaufwand. Ab dann beteiligen sich die Gemeinden mit 35 % am Personalaufwand der Volksschule, der Kanton mit 65 %.

Weitere Informationen: Informationsschreiben "Planung & Ressourcen für das Schuljahr 2023/24" (PDF, 6 Seiten, 374 KB)

Ab Schuljahr 2024/25 gelten die regulären Ressourcierungsprozesse.

Weitere Informationen: Informationsschreiben "Planung & Ressourcen für das Schuljahr 2024/25" (PDF, 6 Seiten, 260 KB)

Anleitung zur Beantragung von Ressourcen für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler:

Kontakt bei Fragen zu Ressourcen
SektionE-MailTelefon
Sektion Ressourcenre.volksschule@ag.ch062 835 50 30

Zusätzliche Schulleitungsressourcen

Schulen, die aufgrund der Beschulung einer überproportional hohen Anzahl an schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen einen stark erhöhten Führungsaufwand erfahren, können eine zeitlich befristete Erhöhung der Schulleitungsressourcen für das Schuljahr 2022/23 sowie für das Schuljahr 2023/24 beantragen.

Rahmenvorgaben für die Beantragung

Für die Antragsstellung müssen folgende Rahmenbedingungen kumulativ erfüllt sein:

  • Die Anzahl an zu beschulenden schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen beträgt mehr als 5 % der Gesamtzahl an Schülerinnen und Schülern des Schulträgers.
  • Die bereits vorhandenen regulären Schulleitungsressourcen sind vollumfänglich und zweckmässig eingesetzt.

Die Höhe der zusätzlichen Schulleitungsressourcen richtet sich am ordentlichen Berechnungsmodell für Schulleitungsressourcen aus:

  • Anzahl schutzbedürftiger Schülerinnen und Schüler über 5% mal Standartkomponente (2.2 L) / 28, mal Faktor 3.97, gerundet auf 5 %.

Sie wird im Rahmen der Antragsstellung über das Antragformular berechnet und vorgegeben.

Lohneinstufung

Die Lohneinstufung betreffend die zusätzlichen Schulleitungsressourcen erfolgt entweder:

  • a) Bei neu einzustufenden Lehrpersonen oder anderen schulischen Fachpersonen auf Lohnstufe 26 (Führungsunterstützung) oder
  • b) bei bereits angestellten Lehrpersonen oder anderen schulischen Fachpersonen zur Führungsunterstützung oder Schulleitungspersonen auf der Lohnstufe 26, 30 respektive 32 (je nach aktuell bestehender Einstufung).

Es können sowohl Schulleitungspersonen wie auch Lehrpersonen, schulische Fachpersonen oder Schulverwaltungspersonen eingesetzt werden.

Am zusätzlich gesprochenen Personalaufwand beteiligen sich die Gemeinden mit 35% an den Lohnkosten.

Vorgehen

Anträge für eine befristete Erhöhung der Schulleitungsressourcen sind zu jedem Zeitpunkt im Schuljahr 2022/23 respektive im Schuljahr 2023/24 möglich. Die Schule begründet ihren Antrag und zeigt auf, wie die zusätzlichen Ressourcen wirkungsvoll eingesetzt werden:

  • 1. Die Schule stellt mittels unten stehendem Webformular Antrag auf zusätzlich befristete Schulleitungsressourcen unter Angabe der Zeitdauer der Erhöhung.
  • 2. Das Antragsformular muss von der Anstellungsbehörde unterzeichnet werden.
  • 3. Die Einreichung des Antrags erfolgt per E-Mail an die Abteilung Volksschule/Ukraine: ukraine.volksschule@ag.ch. Dem Antrag muss eine aktuelle Liste der ukrainischen Schülerinnen und Schüler (Name, Vorname, Geburtsdatum, Schultyp und Wohnort, als Excel-Datei) beigelegt werden.
  • 4. Die Abteilung Volksschule, Sektion Entwicklung, prüft den Antrag und nimmt bei Fragen Kontakt zur Schulleitung auf.
  • 5. Die Abteilung Volksschule informiert die Schule per E-Mail über die Bewilligung resp. Nichtbewilligung.
  • 6. Die zusätzlichen Schulleitungsressourcen werden in ALSA als "Total Beschäftigungsgrad aufs Schuljahr" zugeteilt. Die Schule kann das zusätzliche Pensum, unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Pensenkontrolle, befristet gemäss Antrag oder anderer interner Planung einsetzen (entsprechend zeitlich befristete Vertragsausstellung über Beschäftigungsgrad oder Jahresarbeitsstunden). Vom Eingang des Antrags bis zur Eröffnung des Entscheids wird mit einer Verfahrensdauer von ca. 1 Woche gerechnet.

Formular "Antrag auf zusätzliches befristetes Schulleitungspensum im Rahmen der Schulung schutzbedürftiger Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine"

Pauschalbeiträge an Infrastrukturkosten

Pauschalbeiträge durch den Kanton werden ausschliesslich in Zusammenhang mit schutzbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine gesprochen, sofern ein oder mehrere separative Lernangebote an der jeweiligen Volksschule geführt werden und die kommunalen Verhältnisse eine Beschulung in separaten Räumlichkeiten ausserhalb der schulischen Strukturen vor Ort bedingen.

Rahmenvorgaben für die Beantragung

Die Pauschalbeiträge werden für diejenigen schutzbedürftigen Schülerinnen und Schüler entrichtet, welche den Anteil von 5 % an der Gesamtschülerzahl eines jeweiligen Schulstandorts oder einer Schulstufe (Primarstufe inklusive Kindergarten oder Oberstufe) eines Schulträgers übersteigen (Verordnung betreffend schutzbedürftige Personen aus der Ukraine (Schutzbedürftigen Verordnung; SbV; § 10a Abs. 3).

Für zusätzliche Infrastrukturkosten (Schulraum, Mobiliar, Schulmaterial und Lehrmittel) können dem Kanton pro schutzbedürftige Schülerin respektive schutzbedürftiger Schüler Fr. 500.– pro Monat in Rechnung gestellt werden. Mit dem maximalen Betrag von Fr. 6'000.– pro Schülerin/Schüler und Jahr werden auch allfällige weitere Kosten wie zum Beispiel Schulmaterial für Kinder, Kosten für Schülertransporte bei regionalen Angeboten, IT-Struktur etc. abgedeckt.

Vorgehen

Für die Pauschalbeitragsleistungen an schulischer Infrastruktur ist ein initialer Antrag an die Abteilung Volksschule des Departements BKS zu stellen. Initiale Anträge sind zu jedem Zeitpunkt bis Ende Kalenderjahr 2023 möglich. Die Bewilligung des Antrags durch die Abteilung Volksschule berechtigt die Gemeinde zur monatlichen Rechnungsstellung an den Kanton. Jeder Rechnungsstellung ist eine aktuelle Liste der zu beschulenden ukrainischen Schülerinnen und Schüler beizulegen.

  • 1. Die Gemeinde stellt mittels unten stehendem Webformular Antrag auf finanzielle Pauschalbeitragsleistungen an schulischer Infrastruktur.
  • 2. In der Antragsstellung wird detailliert ausgeführt, weshalb die vor Ort bestehenden schulischen Strukturen für die Beschulung der schutzbedürftigen Schülerinnen und Schüler nicht ausreichen und welche alternativen schulischen Infrastrukturen aufgebaut werden müssen.
  • 3. Die Einreichung des Antrags erfolgt per E-Mail an die Abteilung Volksschule/Ukraine: ukraine.volksschule@ag.ch. Dem Antrag ist eine aktuelle Liste der ukrainischen Schülerinnen und Schüler (Name, Vorname, Geburtsdatum, Schultyp und Wohnort, als Excel-Datei) beizulegen.
  • 4. Die Abteilung Volksschule, Sektion Entwicklung, prüft den Antrag und nimmt bei Fragen Kontakt mit der Gemeindeverwaltung / mit dem Antragssteller auf.
  • 5. Die Abteilung Volksschule, Sektion Entwicklung, informiert die Antragssteller per E-Mail über die Bewilligung resp. Nichtbewilligung. Die Gemeinde stellt der Abteilung Volksschule monatlich Rechnung unter Beilage einer aktuellen Liste der ukrainischen Schülerinnen und Schüler (Name, Vorname, Geburtsdatum, Schultyp und Wohnort, als Excel-Datei).

Formular für Antrag auf Pauschalbeiträge an zusätzliche schulische Infrastruktur für schutzbedürftige Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine