Infrastruktur & Schulbauten

Schulbauten und Schulräume

Die sich wandelnde Gesellschaft und Arbeitswelt sowie politische Reformen verändern auch die Anforderungen an das Lernen und Arbeiten in der Schule. Orientierungsgrössen und Inputs helfen bei der Schulraumplanung und bei Neu- und Umbauprojekten von Schulanlagen.

Die Planung, Gestaltung, Realisierung und Finanzierung von Schulräumen und Schulbauten erfolgt durch die Gemeinden. Hierzu macht das Departements Bildung, Kultur und Sport keine expliziten Vorschriften.

Für die Erhebung des Raumbedarfs ist die gesamte Situation bezüglich Schulanlagen in der Gemeinde und der Region zu berücksichtigen. Die Orientierungsgrössen für alle Schulräume gehen von einer Schulanlage mit sechs bis zwölf Abteilungen aus und den maximalen Schülerzahlen pro Abteilung. Dabei sind bei der Planung die schulstufenspezifischen Stundentafeln des Lehrplans zu berücksichtigen.

Bauliche Normen und Empfehlungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), die einschlägigen Bestimmungen der Fachverbände sowie die Bundesvorschriften bezüglich behindertengerechtes Bauen (Norm SIA 500) sind bei der Planung zu beachten.

Grundsätzliche Überlegungen

Flexibel konzipieren

Schulräume und dessen Ausstattung sind im Idealfall flexibel konzipiert. Flexibilität heisst, auf zukünftige Veränderungen mit möglichst einfachen und kostengünstigen Massnahmen reagieren zu können, beispielsweise indem Wände innerhalb des Baus versetzt werden. Nicht nur der quantitative Bedarf an bestimmten Räumen, auch die Art des Lernens und Unterrichtens kann sich verändern.

In Reserven denken

Ideal ist das Denken in Reserven. Sie fangen Veränderungen im Bedarf auf, die sonst kostenintensive oder unzweckmässige Lösungen nötig machen. Auch kurzfristig halten sie Ausweichmöglichkeiten bereit, wenn sich der Raumbedarf innerhalb der Schule verschiebt.

Umgekehrt können sich Gemeinden meist nicht Schulraum leisten, der zu gross konzipiert ist. Reserven sind deshalb auch in möglichen Umnutzungen zu suchen, in optionalen Erweiterungen, die zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden könnten oder in Teilen der Schulanlage, die zurzeit durch Dritte genutzt werden.

Grössere Schulanlagen planen

Grössere Schulanlagen bieten hinsichtlich Flexibilität und Multifunktionalität mehr Möglichkeiten – erst recht, wenn die Schulanlage weitere lokale Institutionen aus dem Bereich Bildung und Betreuung integriert.

Räume

Die Raumgrössen haben sich an der maximalen Schülerzahl einer Abteilung gemäss Schulgesetz § 14 sowie an den jeweiligen Bedürfnissen der Schulstufen auszurichten. Sie sollen eine Fläche von mindestens 75 m² und eine Höhe von 3 Metern ausweisen. Es ist auf eine natürliche Belichtung mit Tageslicht in den Schulzimmern und gleichzeitig auf einen sommerlichen Wärmeschutz zu achten. Bei Fach- oder Spezialräumen im Untergeschoss ist auf genügend Tageslicht, eine optimale Beleuchtung und gute Belüftung zu achten.