Schulbauten und Schulräume

Die sich wandelnde Gesellschaft und Arbeitswelt sowie politische Reformen verändern auch die Anforderungen an das Lernen und Arbeiten in der Schule. Orientierungsgrössen und Inputs helfen bei der Schulraumplanung und bei Neu- und Umbauprojekten von Schulanlagen.

Die Planung, Gestaltung, Realisierung und Finanzierung von Schulräumen und Schulbauten erfolgt durch die Gemeinden. Hierzu macht das Departements Bildung, Kultur und Sport keine expliziten Vorschriften.

Für die Erhebung des Raumbedarfs ist die gesamte Situation bezüglich Schulanlagen in der Gemeinde und der Region zu berücksichtigen. Die Orientierungsgrössen für alle Schulräume gehen von einer Schulanlage mit sechs bis zwölf Abteilungen aus und den maximalen Schülerzahlen pro Abteilung. Dabei sind bei der Planung die schulstufenspezifischen Stundentafeln des Lehrplans zu berücksichtigen.

Bauliche Normen und Empfehlungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), die einschlägigen Bestimmungen der Fachverbände sowie die Bundesvorschriften bezüglich behindertengerechtes Bauen (Norm SIA 500) sind bei der Planung zu beachten.

Grundsätzliche Überlegungen

Flexibel konzipieren

Schulräume und dessen Ausstattung sind im Idealfall flexibel konzipiert. Flexibilität heisst, auf zukünftige Veränderungen mit möglichst einfachen und kostengünstigen Massnahmen reagieren zu können, beispielsweise indem Wände innerhalb des Baus versetzt werden. Nicht nur der quantitative Bedarf an bestimmten Räumen, auch die Art des Lernens und Unterrichtens kann sich verändern.

In Reserven denken

Ideal ist das Denken in Reserven. Sie fangen Veränderungen im Bedarf auf, die sonst kostenintensive oder unzweckmässige Lösungen nötig machen. Auch kurzfristig halten sie Ausweichmöglichkeiten bereit, wenn sich der Raumbedarf innerhalb der Schule verschiebt.

Umgekehrt können sich Gemeinden meist nicht Schulraum leisten, der zu gross konzipiert ist. Reserven sind deshalb auch in möglichen Umnutzungen zu suchen, in optionalen Erweiterungen, die zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden könnten oder in Teilen der Schulanlage, die zurzeit durch Dritte genutzt werden.

Grössere Schulanlagen planen

Grössere Schulanlagen bieten hinsichtlich Flexibilität und Multifunktionalität mehr Möglichkeiten – erst recht, wenn die Schulanlage weitere lokale Institutionen aus dem Bereich Bildung und Betreuung integriert.

Räume

Die Raumgrössen haben sich an der maximalen Schülerzahl einer Abteilung gemäss Schulgesetz § 14 sowie an den jeweiligen Bedürfnissen der Schulstufen auszurichten. Sie sollen eine Fläche von mindestens 75 m² und eine Höhe von 3 Metern ausweisen. Es ist auf eine natürliche Belichtung mit Tageslicht in den Schulzimmern und gleichzeitig auf einen sommerlichen Wärmeschutz zu achten. Bei Fach- oder Spezialräumen im Untergeschoss ist auf genügend Tageslicht, eine optimale Beleuchtung und gute Belüftung zu achten.

Klimaschulen

Klimaschule ist ein vierjähriges Bildungsprogramm für Schweizer Schulen. Mit der Teilnahme am Programm Klimaschule von myblueplanetDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. verankern die Schulen die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz langfristig in ihrem Schullalltag und richten ihre Infrastruktur CO2- und energieeffizient aus. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern verringern sie ihren ökologischen Fussabdruck und leisten einen konkreten Beitrag zur Energiewende.

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Anschubfinanzierung durch Kanton Aargau

Im Rahmen des Entwicklungsschwerpunktes "Klimaschutz und Klimaanpassung" (600E003) übernimmt der Kanton Aargau für 10 Schulstandorte (Schulhaus) der Volksschulstufe, die zwischen den Schuljahren 2021/22 und 2024/25 mit dem Programm Klimaschule starten, je Fr. 6'000.— der Programmgebühren im Sinne einer Anschubfinanzierung.

Projektziele

  • Nachhaltigkeit im Sinne der Klimaanpassung sowie der Klimaschutz werden im Schulalltag verankert.
  • Schülerinnen und Schüler erfahren Klimaschutz und Klimaanpassung in den Schwerpunktthemen handelnd als Aufwachsensbedingungen.
  • Schulen wird durch das Programm das Schaffen von Lernbedingunen für die Erreichung der im Lehrplan eingeschriebenen Kompetenzerwerbsziele erleichtert.

Teilnahmebedingungen für Schulen

  • Wer: maximal 10 Schulstandorte (Schulhaus) der öffentlichen Volksschule
  • Wann: Teilnahmebeginn zwischen den Schuljahren 2021/22 und 2024/25
  • Auswahlkriterien: Bei grossem Interesse wird auf die regionale Verteilung und die Vertretung aller Stufen geachtet. Falls nötig, wird per Los entschieden.
  • Kontakt: Interessierte Schulen melden sich für vertiefte Informationen bei:

Departement Bildung, Kultur und Sport, Generalsekretariat, Martina Knöpfel, Bachstrasse 15, 5000 Aarau

Tel.: 062 835 20 00, E-Mail: martina.knoepfel@ag.ch

Weitere Informationen zu Klimaschulen

Rechtliche Grundlagen

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Schulträger, Schulleitung,