Infrastruktur & Schulbauten

Schulbauten und Schulräume

Bevölkerungsentwicklung, bildungspolitische Reformen und eine sich wandelnde Gesellschaft und Arbeitswelt verändern das Lernen und Arbeiten in der Schule und mit ihnen die Anforderungen an die räumliche Infrastruktur. Das Departement Bildung, Kultur und Sport stellt den Gemeinden Grundlagen zur Verfügung mit Hinweisen zum Vorgehen in der Schulraumplanung, Orientierungsgrössen für Räume und Inputs zu qualitativen Anforderungen. Es unterstützt die Gemeinden damit bei der Entwicklung einer langfristigen Schulraumstrategie und bei der Planung von Neu- oder Umbauprojekten.

Die Planung, Gestaltung, Realisierung und Finanzierung von Schulräumen und Schulbauten liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Das Departement Bildung, Kultur und Sport macht keine expliziten Vorschriften zum Schulbau.

Daueraufgabe Schulraumplanung

Verantwortung der Gemeinden

Es liegt in der Verantwortung der Gemeinden, für angemessenen Schulraum und sichere Schulwege zu sorgen. Seit 2016 und dem Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) sind sie zudem verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an schulergänzender Betreuung für alle Kinder bis zum Abschluss der Primarschule zu gewährleisten.

Herausforderungen in der Schulraumplanung

Sich verändernde Rahmenbedingungen und Schülerzahlen machen die Schulraumplanung für Gemeinden zu einer herausfordernden Daueraufgabe, die insbesondere auf der Sekundarstufe I oft auch einer überkommunalen Koordination bedarf.

Schulbauten als Teil der kommunalen Immobilienstrategie

Schulbauten machen einen beträchtlichen Anteil am Verwaltungsvermögen einer Gemeinde aus. Ihre Planung und Bewirtschaftung sollte auf die kommunale Immobilienstrategie und die langfristige Finanzplanung abgestimmt werden.

Schulraumplanung als Standortfaktor

Gleichzeitig stellt die Schulraumplanung für die Behörden einen zentralen Hebel zur Entwicklung ihrer Gemeinde dar. Die Qualität von Schule und Betreuung sowie das Angebot an öffentlicher Infrastruktur tragen massgeblich zur Attraktivität einer Gemeinde als Wohnstandort bei – Schule ist ein wichtiger Standortfaktor.

Verknüpfung mit der kommunalen Ortsplanung

Die Schulraumplanung wird sinnvollerweise eng mit der kommunalen Ortsplanung verknüpft. Zum einen gilt es, bei wachsenden Einwohnerzahlen den rechtzeitigen Ausbau der schulischen Infrastruktur sicherzustellen. Zum anderen müssen über den Zonenplan geeignete Flächen sichergestellt werden, um den Bau neuer oder Ausbau bestehender Schulanlagen zu ermöglichen.

Unterstützung durch Departement BKS

Für die kommunale Schulraumplanung sind die Gemeinden zuständig. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) unterstützt die Gemeinden mit seinem Angebot in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung.

Orientierungsgrössen

Die vom Departement BKS formulierten Orientierungsgrössen bieten eine quantitative Grundlage zur Bestimmung des Flächenbedarfs einer Schule. Sie dienen als Orientierung, um eine sachgerechte Planung zu ermöglichen.

Die in den Orientierungsgrössen aufgelisteten Räume sollten in den Kontext der lokalen Gegebenheiten gesetzt werden. Faktoren wie das pädagogische Konzept und die Grösse einer Schule, die bestehende Raumstruktur oder spezifische Anforderungen einer Gemeinde (Bibliothek, Sportinfrastruktur, Vereinsräume etc.) können die Festlegung des Raumprogramms zusätzlich beeinflussen. Die Orientierungsgrössen können als Flächenbudget für die Umsetzung unterschiedlicher Konzepte verstanden werden. Je nach Altersstufe und Schule eignen sich Klassenzimmer mit Gruppenzonen, Klassenzimmer mit separaten Gruppenräumen, Cluster oder Lernlandschaften am besten als räumliches Setting für den Hauptunterrichtsbereich.

Nebennutzflächen wie Sanitäranlagen, Gebäudetechnik oder Lagerflächen sind gebäude- und schulspezifisch zu betrachten und deshalb in den Orientierungsgrössen nicht enthalten.

Anforderungen an die Raumgrösse und -nutzung

Die Raumgrössen sollten sich an der maximalen Schülerzahl einer Abteilung gemäss Schulgesetz ausrichten. Unterrichtsräume sollen eine Fläche von 75 m² ausweisen, um eine flexible Möblierung und vielfältige Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen und langfristig eine hohe Flexibilität zu gewährleisten.

Anforderungen an Licht, Belüftung, Wärme- und Brandschutz

Es ist auf eine natürliche Belichtung mit Tageslicht in den Schulzimmern und gleichzeitig auf einen sommerlichen Wärmeschutz zu achten. Bei Fach- oder Spezialräumen im Untergeschoss ist auf genügend Tageslicht, eine optimale Beleuchtung und gute Belüftung zu achten.

Im Bereich des Brandschutzes erfordern die Errichtung, der Umbau oder die wesentliche Änderung von Schulen und Kindergärten, die nicht auf das Erdgeschoss beschränkt sind, eine kantonale Brandschutzbewilligung. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erteilt die Aargauische Gebäudeversicherung Brandschutzbewilligungen. Die Brandschutzverordnung definiert die Zuständigkeiten der Gemeinden als kommunale und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) als kantonale Brandschutzbehörde. Die AGV unterstützt die Sicherstellung des Brandschutzes, insbesondere durch Beratung von Behörden und Privaten in Brandschutzfragen sowie durch Aufklärung der Öffentlichkeit über die Brandverhütung.

Planung von Neubauten und Raumstruktur

Bei Neubauten wird ein einheitliches Flächenraster von beispielsweise 25 m² empfohlen. Dieses ist sowohl auf Klassenzimmer, Fachunterrichtszimmer wie auch Betreuungsräume anzuwenden und ermöglich eine multifunktionale Nutzung und spätere Umnutzung der Räume.

Erschliessungsflächen als pädagogischer Raum

Für die Schule stellt die pädagogische Nutzung der Erschliessungsflächen durch Arbeits- und Besprechungsmöglichkeiten oder Bewegungszonen eine sinnvolle Erweiterung des räumlichen Angebots dar. Um dies zu ermöglichen, müssen bereits in einer frühen Phase brandschutztechnische Anforderungen berücksichtigt werden.

Hinweis:Zusammenhang Lehrplan und Schulräume

Der Aargauer Lehrplan Volksschule macht keine Aussagen zum Schulraum. Mit der Einführung des neuen Aargauer Lehrplans Volksschule wurden keine neuen Fächer in die Stundentafel aufgenommen, die eine spezifische neue Infrastruktur benötigen würden. Somit drängen sich aus der Umsetzung des Lehrplans keine baulichen Veränderungen auf.