Aus- und Weiterbildung
Mit einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule werden Lehrpersonen und pädagogische Fachpersonen ausgebildet. Lehrpersonen, pädagogische Fachpersonen und Schulleiterinnen und Schulleiter haben das Recht und die Pflicht, sich regelmässig weiterzubilden.
Die Pädagogische Hochschule FHNW bietet Studiengänge vom 1. Zyklus bis zur Sekundarstufe II an und qualifiziert Fachpersonen in den Bereichen Logopädie und Sonderpädagogik.
Um Lehrpersonen, pädagogischen Fachpersonen und Schulleiterinnen/Schulleitern der Volksschule ein attraktives Weiterbildungsangebot anbieten zu können, überträgt das Departement BKS dem Institut für Weiterbildung- und Beratung der Pädagogischen Hochschule FHNW einen entsprechenden Leistungsauftrag. Die Weiterbildungsangebote sind grösstenteils kostenlos oder werden durch den Kanton teilfinanziert.
Regelungen zur Durchführung von Weiterbildungen
Hinsichtlich der Durchführung von Weiterbildungen sind folgende Regelungen zu beachten.
Kein Unterrichtsausfall wegen Weiterbildung
An sämtlichen Aargauer Schulen sind Weiterbildungsveranstaltungen grundsätzlich während der unterrichtsfreien Zeit zu absolvieren. Damit wird sichergestellt, dass der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler gemäss Stundenplan stattfindet. Gemeinsame Weiterbildungen im Kollegium sind rechtzeitig so zu planen, dass es zu keinem Unterrichtsausfall kommt. Dasselbe gilt für individuelle Weiterbildungen oder wenn Lehrpersonen in Gruppen eine Weiterbildungsveranstaltung besuchen. Das BKS kann bei kantonalem Interesse Ausnahmen bewilligen.
Unterrichtsfreie Tage für Weiterbildung
Gemäss § 9 Abs. 2 der Verordnung über die Volksschule (SAR 421.313) kann der Gemeinderat maximal drei einzelne Tage pro Schuljahr für schulfrei erklären. Die Tage dürfen entsprechend auf Halbtage aufgeteilt werden. Den Eltern sind die schulfreien Tage von der Schule so früh wie möglich, aber spätestens bis zum ersten Tag des betroffenen Semesters zu kommunizieren.