Aus- und Weiterbildung

Mit einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule werden Lehrpersonen und pädagogische Fachpersonen ausgebildet. Lehrpersonen, pädagogische Fachpersonen und Schulleiterinnen und Schulleiter haben das Recht und die Pflicht, sich regelmässig weiterzubilden.

Die Pädagogische Hochschule FHNW bietet Aus- und Weiterbildungen für alle Lehrberufe von Kindergarten/Unterstufe bis zur Sekundarstufe II an und qualifiziert Fachpersonen in den Bereichen Logopädie und Sonderpädagogik.

Zu den Studiengängen der Pädagogischen Hochschule FHNWDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Um den Lehrpersonen, pädagogischen Fachpersonen und Schulleitungen der Volksschule ein attraktives Weiterbildungsprogramm anbieten zu können, schliesst das Departement BKS mit der Pädagogischen Hochschule FHNW eine Leistungsvereinbarung ab.

Zum Weiterbildungsangebot der Pädagogischen Hochschule FHNWDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Regelungen zur Durchführung von Weiterbildungen

Hinsichtlich der Durchführung von Weiterbildungen sind folgende Regelungen zu beachten.

Kein Unterrichtsausfall wegen Weiterbildung

An sämtlichen Aargauer Schulen sind Weiterbildungsveranstaltungen grundsätzlich während der unterrichtsfreien Zeit zu absolvieren. Damit wird sichergestellt, dass der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler gemäss Stundenplan stattfindet. Gemeinsame Weiterbildungen im Kollegium sind rechtzeitig so zu planen, dass es zu keinem Unterrichtsausfall kommt. Dasselbe gilt für individuelle Weiterbildungen oder wenn Lehrpersonen in Gruppen eine Weiterbildungsveranstaltung besuchen. Das BKS kann bei kantonalem Interesse Ausnahmen bewilligen.

Befristete Ausnahmeregelung – schulfreie Weiterbildungstage Einführung Aargauer Lehrplan Volksschule

Um dem erhöhten Weiterbildungsbedarf in Zusammenhang mit der Einführung des Aargauer Lehrplans Volksschule (verlinken) gerecht zu werden, hat das BKS gestützt auf die Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen (SAR 411.215) eine Ausnahmeregelung für schulfreie Weiterbildungstage erlassen. Pro Schulstandort der Einrichtung dürfen insgesamt vier schulfreie Weiterbildungstage zur Einführung des Aargauer Lehrplans Volksschule eingesetzt werden.

Schulfreie Weiterbildungstage für Einführung Aargauer Lehrplan Volksschule

Die sogenannten "schulfreien Weiterbildungstage Einführung Aargauer Lehrplan Volksschule" können für acht kantonal definierte Themenbereiche im Weiterbildungsangebot des Instituts Weiterbildung und Beratung (IWB) der Pädagogischen Hochschule (PH) FHNW zur Lehrplaneinführung bezogen werden, wenn die Angebote von ganzen Schulen oder Gruppen ab 15 Personen besucht werden.

Vorgehensweise und Themenbereiche (PDF, 2 Seiten, 23 KB)

Pro Schule dürfen insgesamt vier schulfreie Weiterbildungstage zur Einführung des Aargauer Lehrplans Volksschule eingesetzt werden. Diese können während der Schuljahre 2018/19 bis 2022/23 bezogen werden und sollen über die Schuljahre verteilt werden. Die Einhaltung dieser Regelung wird vom Departement BKS überprüft. Den Eltern sind die schulfreien Tage von der Schule so früh wie möglich, aber spätestens bis zum ersten Tag des betroffenen Semesters zu kommunizieren.

Voraussetzungen

  • Das Weiterbildungsangebot stammt aus den untenstehenden Themenbereichen und wird vom IWB der PH FHNW angeboten.
  • Das Angebot wird von der ganzen Schule oder einer Gruppe von mindestens 15 Personen besucht.
  • Die Weiterbildungen finden während der Schuljahre 2018/19 bis 2022/23 statt.
  • Es können pro Schule maximal vier Tage (auch als Halbtag) über mehrere Jahre hinweg bezogen werden. Diese sind über die Jahre zu verteilen.

Rechtliche Grundlagen

Informationen zu diesem Inhalt

Schulleitung, Oberstufenlehrperson,