Weiterbildung für Lehr- und Fachpersonen

Für die Lehr- und Fachpersonen stehen diverse Angebote bereit, um sich weiterzubilden.

Um den Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschule ein attraktives Weiterbildungsprogramm anzubieten, schliesst das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) mit der Pädagogischen Hochschule (PH) FHNW eine jährliche Leistungsvereinbarung zum Weiterbildungsgrundangebot zu Unterrichts- und Schulentwicklung ab. Das konkrete Angebot wird unter Beteiligung der Stufenverbände festgelegt.

Weiterbildungsangebote an der Pädagogischen Hochschule FHNW

Bei den Weiterbildungsangeboten der PH FHNW können die Lehrpersonen der Volksschule zu den im Programm aufgeführten Bedingungen an Weiterbildungsveranstaltungen in der Regel kostenlos teilnehmen. Davon ausgeschlossen sind im Grundsatz die Kaderbildung und Nachdiplomkurse.

Zum Weiterbildungsangebot der PH FHNW

Auf der Seite "Die Schule als Praxisort" sind Informationen zur Qualifizierung als Praxislehrperson zu finden.

Zur Seite "Die Schule als Praxisort"

Kostenbeteiligung bei Weiterbildungsangeboten anderer Anbieter beantragen

Weiterbildungen, die nicht über eine Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und einem externen Anbieter geregelt sind, gehen in der Regel zu Lasten der Lehrperson. Eine Kostenbeteiligung durch den Kanton richtet sich danach, ob eine Weiterbildung von hohem Interesse für den Kanton ist oder nicht.

Digitalisierung Prozess Kursgeld-Gesuche

Der Prozess der Kursgeld-Gesuche wurde digitalisiert. Ab sofort können die Gesuche direkt über ALSA eingereicht werden. Bestehende Gesuche, welche erst nach Einführung zur Auszahlung kommen, müssen in ALSA übertragen werden. Die Bewilligung bleibt bestehen.

Voraussetzungen

Das Departement BKS gewährt unter folgenden Voraussetzungen einen Beitrag an Weiterbildungen von Lehrpersonen und Schulleitungen:

  • Zum Zeitpunkt des Weiterbildungsbesuchs besteht eine Anstellung an einer Volksschule im Kanton Aargau.
  • Die Weiterbildung dient der aktuellen Aufgabenerfüllung oder ist für die Übernahme neuer Aufgaben notwendig.
  • Die Weiterbildung beträgt mindestens 18 Stunden, wobei für einen Kurstag maximal 8 Stunden angerechnet werden.
  • Im Weiterbildungsprogramm der PH FHNW findet sich kein inhaltlich vergleichbares Angebot.
  • Die Weiterbildung richtet sich an Lehrpersonen oder Schulleitungen und wird von einem institutionellen Anbieter durchgeführt.
  • Einverständnis und Bewilligung der Schulleitung ist erteilt.

Gesuche um eine Kostenbeteiligung müssen vor Beginn der Weiterbildung an die Abteilung Volksschule gerichtet werden. Gesuche, die nach Weiterbildungsbeginn eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.

Richtlinien für Kursbeiträge durch den Kanton (PDF, 2 Seiten, 122 KB)

Ablauf

  1. Vor Besuch der Weiterbildung: Absprache mit der Schulleitung und Einreichung des Antrags über ALSA an das Departement BKS

  2. Finanzielle Zusage oder Ablehnung durch das Departement BKS

  3. Besuch der Weiterbildung

  4. Bei bewilligtem Kursgeldbeitrag: Hochladen und Einreichen der Teilnahmebestätigung über ALSA an das Departement BKS

  5. Auszahlung des zugesicherten Betrags durch das Departement BKS mit Lohnzahlung

Formular & Online Dienstleistung

ALSA

Weiterbildung für Französisch ab der 5. Primarschulklasse

Wer Französisch ab der 5. Klasse Primarschule unterrichten möchte, hat die Möglichkeit mit dem «LuPe-Modul – Methodisch-didaktischer Grundkurs Französisch Primarschule Aargau» am Institut Weiterbildung und Beratung (IWB) der PH FHNW eine kantonale Unterrichtsbefähigung zu erlangen. Voraussetzung für den Besuch ist ein Lehrdiplom sowie Sprachniveau B2 (oder Bestätigung eines laufenden B2 Kurses).

Die kantonale Unterrichtsbefähigung erhält man

  • nach den erfüllten Qualifikationsschritten und
  • bei Nachweis der Sprachkompetenz Französisch C1 oder C1* bis ein Jahr nach Kursabschluss.

Zum Erwerb der nötigen Sprachkompetenz bietet das IWB PH FHNW den Sprachkurs C1* an.

Weitere Informationen zur 12-tägigen methodisch-didaktischen Weiterbildung:

System LuPe – Lehrplan und Profilentwicklung mit individueller Weiterbildung

Das Facherweiterungsstudium am Institut Primarschule der PH FHNW führt zu einer Lehrbefähigung für Französisch, die gesamtschweizerisch anerkannt ist. Weitere Informationen:

Erweiterungsstudien

Für Sprachkurse ausserhalb der PH FHNW können Kursbeiträge beantragt werden (vgl. oben).

Fremdsprachenaufenthalt Kursangebot PH FHNW

Für die Kursangebote "Sprachkurs für DALF C1", "Study English in England" und "The Eastbourne School Experience" kann für die betroffene Unterrichtszeit bezahlter Urlaub beantragt werden. Der Antrag erfolgt über ALSA.

Facherweiterungsstudium zu Natur und Technik oder Räume, Zeiten, Gesellschaften

Schulen können mit Beginn der Studienjahre 2021, 2022 und 2023 einzelnen Lehrpersonen das Facherweiterungsstudium eines Einzelfachs zu den Integrationsfächern Natur und Technik (Einzelfächer Biologie, Chemie und Physik) sowie Räume, Zeiten, Gesellschaften (Einzelfächer Geschichte und Geografie) mit bezahlter Stellvertretung im Umfang von drei Wochenlektionen ermöglichen. Das Studium dient der Vervollständigung des Lehrdiploms in einem der beiden Integrationsfächer.

Informationen zu den Facherweiterungsstudien an der Pädagogischen Hochschule FHNW sowie zur Anrechnung bereits absolvierter Lehrdiplome sind folgend zu finden:

Sek I – FacherweiterungDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Bedingungen betreffend Facherweiterungsstudium

Voraussetzungen

EDK-anerkanntes Stufendiplom

Die Lehrperson verfügt über ein EDK-anerkanntes Stufendiplom für Biologie, Chemie oder Physik resp. Geografie oder Geschichte. Sie möchte das Integrationsfach Natur und Technik resp. Räume, Zeiten, Gesellschaften unterrichten und dafür über eine EDK-Anerkennung für das ganze Integrationsfach verfügen.

Bewilligung

Die Teilnahme an einem Facherweiterungsstudium ist durch die Anstellungsbehörde zu bewilligen bzw. anzuordnen.

Beschäftigungsgrad

Der Beschäftigungsgrad einer Lehrperson, die ein Facherweiterungsstudium in Angriff nimmt, muss mindestens 60% betragen. Bei Anstellungen an mehreren Schulen wird das gesamte Anstellungspensum an der Volksschule Aargau betrachtet und die Anstellungsbehörden der beteiligten Schulen müssen sich bezüglich der Abwesenheitsmeldung und den damit verbundenen Stellvertretungsressourcen an den Personaldienst Lehrpersonen wenden (ALSA-Abwesenheitsmeldung / Abwesenheitsergeignis).

Finanzierung Stellvertretung

Die Finanzierung einer Stellvertretung über 3 Wochenlektionen gilt für das Studium eines Einzelfachs (Biologie, Physik oder Chemie respektive Geografie oder Geschichte) zur Vervollständigung des Lehrdiploms in einem der beiden Integrationsfächer. Entsprechend müssen Fachdiplome zu den Einzelfächern (Biologie und Chemie, Biologie und Physik oder Physik und Chemie) bereits vorliegen. Im Ausnahmefall kann das Fachergänzungsstudium in Natur und Technik auch mit einem einzelnen Fachdiplom angegangen werden. Der Umfang der Stellvertretung bleibt dann gleich und es müssen beide Fachergänzungen studiert werden.

Die Stellvertretungskosten werden im ordentlichen Teiler (65/35) von Kanton und Gemeinden getragen.

Studium

Immatrikulation

Eine Immatrikulation zum Facherweiterungsstudium an der Pädagogischen Hochschule FHNW ist zu Beginn der Studienjahre 2021/22, 2022/23 oder 2023/24 möglich (Anmeldefenster: jeweils Januar bis April für Studienbeginn September).

Dauer

Das Studium dauert in der Regel 1 ½ Jahre. Die maximale Dauer für den Anspruch auf eine Stellvertretung ist auf zwei Jahre beschränkt.

Studienabbruch

Bei Studienabbruch wird der bezahlte Urlaub eingestellt; die Bewilligung des bezahlten Urlaubs ist deshalb mit einem Vorbehalt zu erteilen, dass im Falle eines Studienabbruchs der bezahlte in einen unbezahlten Urlaub umgewandelt wird. Die studierende Lehrperson ist verpflichtet, den Abbruch umgehend an den Personaldienst Lehrpersonen wenden (ALSA-Abwesenheitsmeldung korrigieren).

Studienunterbruch

Facherweiterungsstudien können aus gesundheitlichen oder gewichtigen personellen Gründen unterbrochen werden. Sie müssen aber innerhalb von 3 Jahren beendet werden, danach verfällt der Anspruch auf eine Stellvertretungsfinanzierung. Auch Studienunterbrüche sind dem Personaldienst Lehrpersonen umgehend mitzuteilen (ALSA Abwesenheitsmeldung korrigieren). Während eines Studienunterbruchs wird auch die Finanzierung der Stellvertretung unterbrochen.

Studiengebühren

Die Anmeldegebühr, die Semestergebühren inkl. Material und Mitgliederbeitrag sowie die Diplomgebühr werden durch die Studierenden oder die Anstellungsbehörden getragen.

Stellvertretung für Facherweiterungsstudium in Natur und Technik oder Räume, Zeiten, Gesellschaften beantragen

Eine Beurlaubung im Umfang von maximal drei Lektionen mit bezahlter Stellvertretung ist zum Facherweiterungsstudium eines Einzelfachs zu Natur und Technik sowie Räume, Zeiten, Gesellschaften mit Beginn der Studienjahre 2021, 2022 und 2023 möglich.

Voraussetzungen

  • Die Lehrperson verfügt über ein EDK-anerkanntes Stufendiplom für Biologie, Chemie oder Physik resp. Geografie oder Geschichte. Sie möchte das Integrationsfach Natur und Technik resp. Räume, Zeiten, Gesellschaften unterrichten und dafür über eine EDK-Anerkennung für das ganze Integrationsfach verfügen.
  • Die Teilnahme an einem Facherweiterungsstudium ist durch die Anstellungsbehörde bewilligt.
  • Der Beschäftigungsgrad der Lehrperson ist mindestens 60%. Bei Anstellungen an mehreren Schulen wird das gesamte Anstellungspensum an der Volksschule Aargau betrachtet.
  • Die Bedingungen für die Absolvierung eines Facherweiterungstudiums sind bekannt (siehe oben).

Ablauf

  1. Vereinbarung

    Die Anstellungsbehörde vereinbart mit der Lehrperson die Absolvierung des Facherweiterungsstudiums. Die Anstellungsbehörde bestätigt die Massnahme schriftlich.

  2. Immatrikulation

    Die Lehrperson meldet sich für das Facherweiterungsstudium an. Die Immatrikulation gilt als Bestätigung für die Stellvertretungsmeldung.

  3. Antrag stellen

    Die Anstellungsbehörde stellt per E-Mail Antrag an re.volksschule@ag.ch mit oben genannten Unterlagen (Bestätigung der Schulleitung und Immatrikulationsnachweis).

    Die Abteilung Volksschule prüft und stellt bei Richtigkeit und Vollständigkeit die Genehmigung aus.

  4. Meldung

    Die Anstellungsbehörde meldet in ALSA die Abwesenheit der Lehrperson mit dem Abwesenheitsgrund "WB Facherweiterung NT RZG" und der Urlaubsgenehmigung der Abteilung Volksschule im Anhang dem Personaldienst Lehrpersonen.

  5. Rückmeldung

    Die Anstellungsbehörde erhält eine Rückmeldung in ALSA ("Abwesenheit angenommen", "Stellvertretungsressourcen genehmigt") zur bewilligten Abwesenheits- und Stellvertretungsmeldung.

Rechtliche Grundlagen

Informationen zu diesem Inhalt

Schulleitung, Oberstufenlehrperson,