Voraussetzungen
EDK-anerkanntes Stufendiplom
Die Lehrperson verfügt über ein EDK-anerkanntes Stufendiplom für Biologie, Chemie oder Physik resp. Geografie oder Geschichte. Sie möchte das Integrationsfach Natur und Technik resp. Räume, Zeiten, Gesellschaften unterrichten und dafür über eine EDK-Anerkennung für das ganze Integrationsfach verfügen.
Bewilligung
Die Teilnahme an einem Facherweiterungsstudium ist durch die Anstellungsbehörde zu bewilligen bzw. anzuordnen.
Beschäftigungsgrad
Der Beschäftigungsgrad einer Lehrperson, die ein Facherweiterungsstudium in Angriff nimmt, muss mindestens 60% betragen. Bei Anstellungen an mehreren Schulen wird das gesamte Anstellungspensum an der Volksschule Aargau betrachtet und die Anstellungsbehörden der beteiligten Schulen müssen sich bezüglich der Abwesenheitsmeldung und den damit verbundenen Stellvertretungsressourcen an den Personaldienst Lehrpersonen wenden (ALSA-Abwesenheitsmeldung / Abwesenheitsergeignis).
Finanzierung Stellvertretung
Die Finanzierung einer Stellvertretung über 3 Wochenlektionen gilt für das Studium eines Einzelfachs (Biologie, Physik oder Chemie respektive Geografie oder Geschichte) zur Vervollständigung des Lehrdiploms in einem der beiden Integrationsfächer. Entsprechend müssen Fachdiplome zu den Einzelfächern (Biologie und Chemie, Biologie und Physik oder Physik und Chemie) bereits vorliegen. Im Ausnahmefall kann das Fachergänzungsstudium in Natur und Technik auch mit einem einzelnen Fachdiplom angegangen werden. Der Umfang der Stellvertretung bleibt dann gleich und es müssen beide Fachergänzungen studiert werden.
Die Stellvertretungskosten werden im ordentlichen Teiler (65/35) von Kanton und Gemeinden getragen.
Studium
Immatrikulation
Eine Immatrikulation zum Facherweiterungsstudium an der Pädagogischen Hochschule FHNW ist zu Beginn der Studienjahre 2021/22, 2022/23 oder 2023/24 möglich (Anmeldefenster: jeweils Januar bis April für Studienbeginn September).
Dauer
Das Studium dauert in der Regel 1 ½ Jahre. Die maximale Dauer für den Anspruch auf eine Stellvertretung ist auf zwei Jahre beschränkt.
Studienabbruch
Bei Studienabbruch wird der bezahlte Urlaub eingestellt; die Bewilligung des bezahlten Urlaubs ist deshalb mit einem Vorbehalt zu erteilen, dass im Falle eines Studienabbruchs der bezahlte in einen unbezahlten Urlaub umgewandelt wird. Die studierende Lehrperson ist verpflichtet, den Abbruch umgehend an den Personaldienst Lehrpersonen wenden (ALSA-Abwesenheitsmeldung korrigieren).
Studienunterbruch
Facherweiterungsstudien können aus gesundheitlichen oder gewichtigen personellen Gründen unterbrochen werden. Sie müssen aber innerhalb von 3 Jahren beendet werden, danach verfällt der Anspruch auf eine Stellvertretungsfinanzierung. Auch Studienunterbrüche sind dem Personaldienst Lehrpersonen umgehend mitzuteilen (ALSA Abwesenheitsmeldung korrigieren). Während eines Studienunterbruchs wird auch die Finanzierung der Stellvertretung unterbrochen.
Studiengebühren
Die Anmeldegebühr, die Semestergebühren inkl. Material und Mitgliederbeitrag sowie die Diplomgebühr werden durch die Studierenden oder die Anstellungsbehörden getragen.