Aus- & Weiterbildung

Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogin bzw. zum Schulischen Heilpädagogen

Der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiums Schulische Heilpädagogik befähigt dazu, Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in Regel- oder Sonderschulen in Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen zu unterstützen und zu fördern.

Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind spezialisierte Lehrpersonen und bilden und fördern die Schülerinnen und Schüler Lernschwierigkeiten, Behinderungen sowie besonderen Begabungen. Sie erheben deren besonderen Förderbedarf, entwickeln individuelle Förderpläne und beraten Lehrpersonen zu Schülerinnen und Schülern mit speziellen Förderbedürfnissen.

Zulassungsbestimmungen und Informationen zum Studium

Direkt zum Studium zugelassen werden Personen, die über ein Lehrdiplom für Kindergarten, Primarschule oder Sekundarstufe I verfügen. Personen mit einem Bachelor in einem verwandten Studienbereich (insbesondere Erziehungswissenschaften, Klinische Heilpädagogik und Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Sonderpädagogik oder Psychologie) werden ebenfalls zugelassen, müssen aber Zusatzleistungen gemäss Anerkennungsreglement der Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) im Umfang von 30 ECTS erbringen. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen zur Zulassung direkt an die entsprechenden Institute.

Welche Institutionen bieten Masterstudiengänge Schulische Heilpädagogik an?

Wie ist das Studium aufgebaut?

Die Institute bieten die Wahl zwischen Vollzeitstudium, berufsbegleitendem Studium und Teilzeitstudium an. Dies ermöglicht ein auf die persönliche Lebenssituation abgestimmtes, flexibles Studium. Die Studiengelder werden durch den Kanton Aargau übernommen. Für die Studierenden fallen jedoch Gebühren in der Höhe von rund 1'500 Franken pro Jahr an, die selbst zu tragen sind. Weitere Informationen sind direkt den Institutionen zu entnehmen.

Wie lange dauert das Studium?

Je nach gewählter Variante und Studienort variiert die Studiendauer zwischen vier bis acht Semestern. Genauere Informationen sind direkt bei den Institutionen einzuholen.

Unterstützt der Kanton Aargau das Studium finanziell?

Während der Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogin / zum Heilpädagogen kann für maximal 8 Studienblockwochen eine Stellvertretung eingesetzt werden. In der Regel werden lediglich für ganze Arbeitswochen Stellvertretungen bewilligt. Dazu finanziert der Kanton Aargau besoldeten Urlaub für Abwesenheiten aufgrund von Prüfungen im Rahmen der Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik. Der Antrag erfolgt im ALSA über den Prozess Weiterbildungsgesuch. Als Anhang ist die Immatrikulationsbestätigung hinzuzufügen.

Kontakt: stab.volksschule@ag.ch

Aufbau von heilpädagogischem Wissen

Folgende Weiterbildungsangebote stärken das Wissen und die Kompetenzen im Bereich der besonderen Förderung. Sie werden vollumfänglich vom Kanton Aargau finanziert und können an ein späteres Masterstudium Schulische Heilpädagogik angerechnet werden.

Weitere CAS, die von der PH FHNW teilweise an den Masterstudiengang angerechnet werden, sind im folgenden Dokument aufgeführt:

Qualifizierungswege für die inklusionsorientierte SchuleDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

CAS an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH)

Die Kosten für die beiden CAS an der HfH werden nach Zertifikatsabschluss vom Departement BKS zurückerstattet.

Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme vor dem Start der Weiterbildung direkt im ALSA (analog Kurse). Nach dem Einreichen des Zertifikats im ALSA wird der Betrag automatisch mit dem Lohn überwiesen.