Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogin bzw. zum Schulischen Heilpädagogen
Der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiums Schulische Heilpädagogik befähigt dazu, Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in Regel- oder Sonderschulen in Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen zu unterstützen und zu fördern.
Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind spezialisierte Lehrpersonen und bilden und fördern die Schülerinnen und Schüler Lernschwierigkeiten, Behinderungen sowie besonderen Begabungen. Sie erheben deren besonderen Förderbedarf, entwickeln individuelle Förderpläne und beraten Lehrpersonen zu Schülerinnen und Schülern mit speziellen Förderbedürfnissen.
Zulassungsbestimmungen und Informationen zum Studium
Zum Studium zugelassen werden Personen, die über ein Lehrdiplom für Kindergarten, Primarschule oder Sekundarstufe I verfügen. Zudem muss eine gewisse Berufspraxis als Lehrperson nachgewiesen werden. Personen mit speziellen Ausbildungsgängen können sich betreffend die Zulassung direkt an die Institute wenden.
Welche Institutionen bieten Masterstudiengänge Schulische Heilpädagogik an?
Wie ist das Studium aufgebaut?
Die Institute bieten die Wahl zwischen Vollzeitstudium, berufsbegleitendem Studium und Teilzeitstudium an. Dies ermöglicht ein auf die persönliche Lebenssituation abgestimmtes, flexibles Studium. Die Studiengelder werden durch den Kanton Aargau übernommen. Für die Studierenden fallen jedoch Gebühren in der Höhe von rund 1'500 Franken pro Jahr an, die selbst zu tragen sind. Weitere Informationen sind direkt den Institutionen zu entnehmen.
Wie lange dauert das Studium?
Je nach gewählter Variante und Studienort variiert die Studiendauer zwischen vier bis acht Semestern. Genauere Informationen sind direkt bei den Institutionen einzuholen.
Unterstützt der Kanton Aargau das Studium finanziell?
Während der Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogin / zum Heilpädagogen kann für maximal 8 Studienblockwochen eine Stellvertretung eingesetzt werden. In der Regel werden lediglich für ganze Arbeitswochen Stellvertretungen bewilligt. Dazu finanziert der Kanton Aargau besoldeten Urlaub für Abwesenheiten aufgrund von Prüfungen im Rahmen der Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik. Der Antrag erfolgt im ALSA über den Prozess Weiterbildungsgesuch. Als Anhang ist die Immatrikulationsbestätigung hinzuzufügen.
Kontakt: stab.volksschule@ag.ch
Aufbau von heilpädagogischem Wissen
Folgende Weiterbildungsangebote stärken das Wissen und die Kompetenzen im Bereich der besonderen Förderung. Sie werden vollumfänglich vom Kanton Aargau finanziert und können an ein späteres Masterstudium Schulische Heilpädagogik angerechnet werden.
- Pädagogische Hochschule FHNW: CAS Förderdiagnostik und Lernbegleitung (öffnet in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik: CAS Einführung in die Diagnostik heil- und sonderpädagogischer Fragestellungen (öffnet in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik: CAS Einführung in die inklusive Didaktik: heil- und sonderpädagogische Fragestellungen (öffnet in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
CAS an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH)
Die Kosten für die beiden CAS an der HfH werden nach Zertifikatsabschluss vom Departement BKS zurückerstattet. Bitte melden Sie sich vor dem Start der Weiterbildung bei: volksschule@ag.ch.