Personalmanagement

Personalgewinnung

Das primäre Ziel der Personalgewinnung ist es, eine qualitativ hochwertige Personalauswahl zu gestalten, um zuverlässige, kompetente, engagierte und zur jeweiligen Schule passende Lehrpersonen und Mitarbeitende anzustellen.

Eine breit abgestützte Personalplanung ermöglicht den sinnvollen Einsatz der Lehrpersonen im folgenden Schuljahr und zeigt die aktuellen und künftigen sowie die auf die strategischen Ziele ausgerichteten Bedürfnisse der Schule auf. Sie hat zum Zweck, dass genügend Lehrpersonen mit den erforderlichen Qualifikationen zur richtigen Zeit zur Verfügung stehen und gibt Hinweise, ob Massnahmen zur Personalgewinnung nötig werden.

Das Departement BKS stellt für das Personalmanagement ausgewählte Instrumente zur Verfügung:

Instrumente und Vorlagen

Hervorgehoben:Anhörung zur Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen

Die Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) bündelt mehrere parlamentarische Aufträge und Vollzugsfragen aus der Praxis in einer Vorlage.

Im Zentrum stehen vier Themenfelder:

  • Lohnabzug bei fehlender Ausbildung
  • Vereinfachung von Stellvertretungen
  • Einführung von neuen Funktionen im Bereich Assistenzpersonen und schulische Heilpädagogik
  • Lohneinstufung bei Neueinstellungen durch Kanton

Ein zentrales Thema ist der Lohnabzug bei fehlender Ausbildung. Rund ein Viertel der Lehrpersonen an der Aargauer Volksschule verfügt über kein adäquates EDK-anerkanntes Diplom. Im Kanton Aargau beträgt der Lohnabzug für Lehrpersonen ohne Lehrdiplom heute in der Regel 5 Prozent während fünf Jahren. Künftig ist für Lehrpersonen ohne ein EDK-anerkanntes Diplom ein unbefristeter Lohnabzug von 15 Prozent vorgesehen. Für teilqualifizierte Lehrpersonen – wenn beispielsweise ein Lehrdiplom für eine andere Schulstufe vorliegt – soll weiterhin ein Lohnabzug von 5 Prozent gelten.

Die Anhörung zur Teilrevision des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) startet am 08. Juli 2026 und dauert bis zum 9. Oktober 2026.

Nach der Auswertung der Anhörungsantworten wird der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten.

Hinweis:Weisung zur Anstellung von Lehrpersonen Schulische Heilpädagogik und Sprachheilunterricht

Die Departementsleitung BKS hat eine rechtlich verbindliche Weisung zur Anstellung von Personen in der Funktion Lehrpersonen Schulische Heilpädagogik und Sprachheilunterricht (Logopädie) erlassen. Sie tritt am 1. April 2026 in Kraft und gilt für alle neuen Anstellungen in den beiden genannten Funktionen an der Volksschule (Regelschule).