Hervorgehoben:Anhörung zur Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen
Die Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) bündelt mehrere parlamentarische Aufträge und Vollzugsfragen aus der Praxis in einer Vorlage.
Im Zentrum stehen vier Themenfelder:
- Lohnabzug bei fehlender Ausbildung
- Vereinfachung von Stellvertretungen
- Einführung von neuen Funktionen im Bereich Assistenzpersonen und schulische Heilpädagogik
- Lohneinstufung bei Neueinstellungen durch Kanton
Ein zentrales Thema ist der Lohnabzug bei fehlender Ausbildung. Rund ein Viertel der Lehrpersonen an der Aargauer Volksschule verfügt über kein adäquates EDK-anerkanntes Diplom. Im Kanton Aargau beträgt der Lohnabzug für Lehrpersonen ohne Lehrdiplom heute in der Regel 5 Prozent während fünf Jahren. Künftig ist für Lehrpersonen ohne ein EDK-anerkanntes Diplom ein unbefristeter Lohnabzug von 15 Prozent vorgesehen. Für teilqualifizierte Lehrpersonen – wenn beispielsweise ein Lehrdiplom für eine andere Schulstufe vorliegt – soll weiterhin ein Lohnabzug von 5 Prozent gelten.
Die Anhörung zur Teilrevision des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) startet am 08. Juli 2026 und dauert bis zum 9. Oktober 2026.
Nach der Auswertung der Anhörungsantworten wird der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten.