Lohnrunde 2026
Der Grosse Rat hat für das Jahr 2026 lediglich die Mittel für einen Erfahrungsstufenanstieg für die Lehrpersonen, Schulleitungen, Assistenzpersonen und externen Fachpersonen beschlossen.
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Der Regierungsrat hat die vom Grossen Rat für die Lohnrunde 2026 zur Verfügung gestellten Mittel wie folgt festgelegt:
- Erfahrungsstufenanstieg (Systempflege): Für die Systempflege stehen 0,2 Prozent sowie der Rotationsgewinn von 0,8 Prozent zur Verfügung. Sämtliche Lehrpersonen, welche die maximale Erfahrungsstufe noch nicht erreicht haben, erhalten per 1. Januar einen Erfahrungsstufenanstieg.
- Keine generelle Lohnerhöhung: Die Lohntabelle gültig ab 1. Januar 2025 behält ihre Gültigkeit auch im Jahr 2026.
Besitzstandslöhne erfahren keine Anpassung (§ 41f LDLP). Der Besitzstandslohn entfällt per 1. Januar 2026 sofern der Erfahrungsstufenanstieg zu einem höheren ordentlichen Lohn führt.
Lohntabelle Lehrpersonen gültig ab 1. Januar 2025 (PDF, 1 Seite, 68 KB)
Rechtliche Grundlagen
- § 29 Verfassung des Kantons Aargau (SAR 110.000) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL; SAR 411.200) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret, LDLP; SAR 411.210) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL; SAR 411.211) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)