Lohnrunde 2023 und Optimierung Lohneinstufungsverfahren
Der Grosse Rat hat fürs Jahr 2023 eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 1,75 Prozent genehmigt. Ausserdem werden per 1. Januar 2023 punktuelle Anpassungen beim Einstufungsverfahren vorgenommen.
Lohnrunde 2023
Der Grosse Rat hat für das Jahr 2023 eine durchschnittliche Erhöhung der Löhne um 1,75 Prozent für die Lehrpersonen, Schulleitungen, Assistenzpersonen und Externen Fachpersonen beschlossen. Mit diesen zur Verfügung gestellten Mitteln kann das Lohnniveau gehalten werden und der Kanton Aargau kann seinem Anspruch als verlässlicher Arbeitgeber nachkommen.
Der Regierungsrat hat die vom Grossen Rat für die Lohnrunde 2023 zur Verfügung gestellten Mittel wie folgt festgelegt:
- Generelle Lohnerhöhung: Für den Teuerungsausgleich werden 1,55 Prozent eingesetzt. Die Löhne gemäss Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP; SAR 411.201) werden per 1. Januar 2023 erhöht.
- Erfahrungsstufenanstieg (Systempflege): Für die Systempflege stehen 0,2 Prozent sowie der Rotationsgewinn von 0,8 Prozent zur Verfügung. Sämtliche Lehrpersonen, welche die maximale Erfahrungsstufe noch nicht erreicht haben, erhalten per 1. Januar einen Erfahrungsstufenanstieg.
Besitzstandslöhne erfahren keine Anpassung (§ 41f LDLP). Der Besitzstandslohn entfällt per 1. Januar 2023 sofern der Erfahrungsstufenanstieg sowie der Teuerungsausgleich zu einem höheren ordentlichen Lohn führen.
Lohntabelle Lehrpersonen gültig ab 1. Januar 2023 (PDF, 1 Seite, 64 KB)
Optimierungen im Lohneinstufungsverfahren
Das neue Lohnsystem Lehrpersonen (Projekt ARCUS) gilt seit dem 1. Januar 2022. Mit dem neuen Lohnsystem konnte das Lohnniveau der Lehrpersonen und Schulleitungen deutlich angehoben werden und die Löhne sind im interkantonalen Durchschnitt wieder konkurrenzfähig. Das neue Lohnsystem wird breit akzeptiert, im Einführungsjahr zeigten sich aber einige "Kinderkrankheiten": Namentlich das neue Einstufungsverfahren, mit welchem aufgrund der individuellen beruflichen Erfahrung der Lohn innerhalb der Lohnfunktion festlegt wird, erwies sich teilweise als zu aufwendig.
Der Regierungsrat hat deshalb folgende Anpassungen beschlossen; sie treten per 1. Januar 2023 in Kraft:
Verbesserte Einstufungskriterien für Assistenzpersonen
Bei den Assistenzpersonen gelten ähnliche Kriterien für die Anrechnung der beruflichen Erfahrung wie bei den Lehrpersonen. Da Assistenzpersonen aber häufig in Kleinstpensen oder für kurze Einsätze angestellt sind, führen die aktuellen Einstufungskriterien oftmals zu einem nicht beabsichtigten tieferen Lohnniveau im Vergleich zu Assistenzpersonen mit einem Überführungslohn. Neu wird zum Ausgleich die übrige Erfahrung zu 60% (statt bisher 40%) gewichtet. Bestehende Einstufungen werden automatisch neu berechnet und gelten ab Januar 2023.
Vereinfachtes Einstufungsverfahren bei Funktionswechsel
Wechselt eine bereits im Kanton Aargau angestellte Lehrperson die Funktion, erfolgt neu ein vereinfachtes Einstufungsverfahren. Die Lehrperson übernimmt in der neuen Funktion ihre Erfahrungsstufe aus der bisherigen Funktion, einfach korrigiert um die Differenz der Minimalalter zwischen den beiden Funktionen. Der administrative Aufwand für die Lehrperson sowie für die Schulverwaltung zur Erfassung der Nachweise der beruflichen Erfahrung entfällt und der Einstufungsprozess wird stark beschleunigt. Die so ermittelte neue Erfahrungsstufe ist zudem vorteilhafter für die Lehrperson als eine vollständige Neueinstufung.
Anrechnung von beruflichen Erfahrungen
Neu werden allfällige Unterrichtserfahrungen bei Quereinsteigenden sowie Schulleitungserfahrungen bei Lehrerfunktionen angerechnet. Diese beiden punktuellen Anpassungen führen zu attraktiveren Löhnen für Quereinsteigende, welche bereits Unterrichtserfahrung machen konnten, und für Schulleitungen, welche in den Lehrerberuf (zurück-)wechseln.
Korrektur der Rundung bei der Ermittlung der Erfahrungsstufe
Die Addition der gewichteten beruflichen Erfahrung (zu 80%) und übrigen Erfahrung (zu 40%) führt in der Regel zu einem Wert mit Nachkommastelle. Aufgrund der Empfehlung aus Schlichtungsverhandlungen wird die Erfahrungsstufe neu durch kaufmännische Rundung ermittelt. Sämtliche seit Einführung des neuen Lohnsystems durchgeführten Einstufungsverfahren wurden überprüft. Lehrpersonen, welche mit Anwendung der kaufmännischen Rundung Anrecht auf eine höhere Erfahrungsstufe haben, erhalten im Dezember rückwirkend zum Anstellungsbeginn die höhere Erfahrungsstufe. Die Lohnnachzahlung für das Jahr 2022 erfolgt automatisch mit dem Dezemberlohn.
Rechtliche Grundlagen
- § 29 Verfassung des Kantons Aargau (SAR 110.000) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL; SAR 411.200) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret, LDLP; SAR 411.210) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL; SAR 411.211) (öffnet in einem neuen Fenster)