Personaltrennung
Die Gestaltung eines Trennungsprozesses (vor allem eines unfreiwilligen) soll je nach Situation und je nach beteiligten und betroffenen Personen gut durchdacht und geplant werden, damit eine Trennung in einem möglichst fairen Rahmen geschehen kann.
Für Personaltrennungsprozesse sind die Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber verantwortlich. Sämtliche Formen der Auflösung eines Anstellungsverhältnisses müssen den rechtlichen Vorgaben des Kantons Aargau entsprechend ablaufen.
Im Bereich der Volksschule bleiben gemäss den rechtlichen Grundlagen sämtliche Formen der Auflösung eines Anstellungsverhältnisses in der Verantwortung des Gesamtgemeinderats und können nicht delegiert werden.
Das Departement BKS stellt für das Personalmanagement ausgewählte Instrumente zur Verfügung: