Allgemeine Hinweise zum Personaltrennungsprozess
Sämtliche Formen der Auflösung eines Anstellungsverhältnisses liegen in der Verantwortung des Gesamtgemeinderats und können nicht delegiert werden.
Zu den Personaltrennungsprozessen gehören die ordentliche Kündigung, die fristlose Aufhebung des Anstellungsvertrags, die Aufhebung des Anstellungsvertrags im gegenseitigen Einvernehmen sowie die Freistellung. Die Schulleitung ist in jedem Fall vor einer Auflösung von Anstellungsverhältnissen anzuhören.
Zentrale Faktoren
Eine Kündigung beziehungsweise das Auflösen eines Arbeitsvertrages und das Verlassen eines gewohnten Arbeitsumfeldes stellen meistens einen bedeutenden Einschnitt im Leben einer Person dar. Der Trennungsprozess soll in einem möglichst fairen Rahmen erfolgen.
Insbesondere zu beachten sind
- Fristen, Sperrfristen und Termine
- Gewährung des rechtlichen Gehörs
- Ausstellung und Zustellung einer Kündigung
- Ausstellung von Arbeitszeugnissen
- Obliegenheiten beim Abschluss einer Personaltrennung
Vorlagen und Instrumente
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) (SAR 411.200) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen) (SAR 411.210) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) (SAR 411.211) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) (SR 220) (öffnet in einem neuen Fenster)