Die Schule als Praxisort für angehende Lehrpersonen
Die Schule als Praxisort spielt eine zentrale Rolle, damit angehende Lehrpersonen wichtige Erfahrungen im Praxisfeld machen können.
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In der Pädagogischen Hochschule erhalten angehende Lehrpersonen das Rüstzeug für ihren zukünftigen Beruf. Die Schule leistet einen essentiellen Beitrag, wo das Gelernte umgesetzt und Erfahrungen im Berufsfeld – mit Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, mit dem Team – gesammelt werden können. Die Schule übernimmt damit eine zentrale Rolle bei der Ausbildung des eigenen "Nachwuchses". Motivierte und engagierte Schulleitungen und Lehr- und Fachpersonen tragen dazu bei, dass angehende Lehrpersonen professionelles Handeln im Praxisfeld entwickeln können, und sind wichtige Stützen beim beruflichen Einstieg.
Rolle der Schule und Schulleitungen
Die Schule kann bei der Nachwuchsförderung von Lehrpersonen zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Rollen einnehmen.
Hospitationen ermöglichen
Indem Schulen Studieninteressierten Hospitationen an ihrer Schule ermöglichen, gewähren sie ihnen einen Einblick in das künftige Berufsfeld und die Arbeit von Lehrpersonen.
Bei bestimmten Studienvarianten der Pädagogischen Hochschule (PH) FHNW (z.B. Quereinstieg) sind Hospitationen von interessierten Studierenden vor ihrer Studienanmeldung explizit vorgesehen.
Partnerschule sein
Partnerschulen sind Schulen, die sich bereit erklären, eine Gruppe von Studierenden aus einem Institut der PH FHNW für ein Schuljahr zu begleiten. Ziel ist es, den angehenden Lehrpersonen vielfältige ausbildungsbezogene Lernanlässe zu ermöglichen.
Mehr Informationen sind zu finden auf der Internetseite der Pädagogischen Hochschule FHNW.
Praxislehrpersonen rekrutieren
Mit der Rekrutierung von Praxislehrpersonen haben die Schulleitungen eine Mitverantwortung, dass angehende Lehrpersonen professionelles Handeln im Praxisfeld erproben und entwickeln können und dabei begleitet und gefördert werden. Sie sind deshalb gebeten, geeignete Lehrpersonen auf die Aufgabe als Praxislehrperson anzusprechen. Die Studierenden und die PH FHNW sind dauerhaft auf die Unterstützung durch kompetente Lehr- und andere pädagogische Fachpersonen angewiesen.
Für die Qualifizierung als Praxislehrperson gelten folgende Bedingungen:
- In der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
- Prüfung der Aufnahmeberechtigung durch PH FHNW
- Für die Grundqualifizierung als Praxislehrpersonen gewährt der Kanton einen besoldeten Urlaub für das Basismodul Teil 1 von max. 5 Tagen. Für die Abwesenheit der entsprechenden Lehrperson kann eine Stellvertretung eingesetzt werden. Der Antrag erfolgt über ALSA.
- Die Kosten für die Qualifizierung werden von den jeweiligen Studiengangsinstituten übernommen.
Studierende der Studienvariante Quereinstieg anstellen und begleiten
Seit August 2022 können Quereinsteigende erstmals eine Teilzeitanstellung von 30% bis 50% aufnehmen.
Die Schule übernimmt gemeinsam mit der PH FHNW die Ausbildungsverantwortung für die Quereinsteigerin/den Quereinsteiger.
Mehr Informationen zu den Anforderungen und Rahmenbedingungen sind unter "Studienvariante Quereinstieg" zu finden.
Studierende der Studienvarianten BachelorPlus, MasterPlus anstellen und begleiten
Regelstudierende können im letzten Drittel ihres Studiums in diese Studienvarianten wechseln und damit während des Studiums bereits die Berufstätigkeit aufnehmen. Das Studium verlängert sich dadurch im Durchschnitt um 1 Jahr. Ein erstmaliger Wechsel und damit die Aufnahme der Berufstägigkeit ist ab Schuljahr 2023/24 möglich.
Mehr Informationen zu diesen Studienvarianten sind auf der Internetseite der PH FHNW zu finden.
Zur Seite "BachelorPlus und MasterPlus" der Pädagogischen Hochschule FHNW
Lehrpersonen im Berufseinstieg unterstützen und begleiten
Beim Einstieg in die Berufspraxis spielen die Schulleitung und die Lehrerkolleginnen und -kollegen eine wichtige Rolle für dessen Gelingen. Viele Schulen kennen ein Gotte-/Götti-Prinzip und tragen damit bei, dass sich die "neuen" Lehr- und Fachpersonen schnell in die Schule und ins Team einleben und sich zu ihren Erfahrungen austauschen und Rat holen können.
Auch die PH FHNW unterstützt mit einem vielfältigen und praxisorientierten Angebot Lehrpersonen beim (Wieder-)Einstieg in die Berufspraxis.
Rolle der Lehrpersonen
Engagierte Lehr- und Fachpersonen tragen dazu bei, dass angehende Lehrpersonen berufspraktisches Handeln erproben und entwickeln können. Sie übernehmen zudem wichtige Funktionen beim Berufseinstieg und Stellenantritt.
Praxislehrperson
Praxislehrpersonen sind erfahrende und qualifizierte Lehrpersonen, die Studierende der PH FHNW professionell begleiten und sich an den berufspraktischen Studien beteiligen. Sie spielen bei der Ausbildung der angehenden Lehrpersonen eine wichtige Rolle, indem sie ihre berufliche Praxis sichtbar machen, die Studierenden in den Praktika begleiten und sie in ihrem berufspraktischen Handeln fördern.
Die Tätigkeit als Praxislehrperson wird durch die PH FHNW entlöhnt.
Für die Bedingungen betreffend Qualifizierung als Praxislehrperson siehe Akkordeon "Praxislehrpersonen rekrutieren".
"Mentorin/Mentor Begleiteter Berufseinstieg" für Studienvarianten Quereinstieg, BachelorPlus, MasterPlus
Bei den Studienvarianten Quereinstieg, BachelorPlus, MasterPlus werden "Mentorinnen/Mentoren Begleiteter Berufseinstieg" eingesetzt. Die "Mentorinnen/Mentoren Begleiteter Berufseinstieg unterstützen und begleiten die Lehrpersonen dieser Studienvarianten mit Beginn der Anstellung bei der Bewältigung der anspruchsvollen beruflichen Anforderungen. Die Tätigkeit beinhaltet eine systematische Einführung in die schulspezifischen Bedingungen, Regeln, Infrastrukturen und Netzwerke der Schule. Zudem sind die "Mentorinnen/Mentoren Begleiteter Berufseinstieg" Ansprechpartner bei situativ auftretenden Themen und Fragestellungen.
Für diese Tätigkeit kann die Schule aus dem Ressourcenkontingent über zwei Schuljahre hinweg je eine Wochenlektion einsetzen.
Die "Mentorinnen/Mentoren Begleiteter Berufseinstieg" absolvieren vor der Übernahme des Mentorats eine Weiterbildung am Institut Weiterbildung und Beratung der PH FHNW.
Weitere Informationen betreffend Anforderungen und Bedingungen bei den Studienvarianten Quereinstieg und begleiteter Berufseinstieg (BachelorPlus, MasterPlus) sind unter "Anforderungen und Rahmenbedingungen bei den Studiengängen" zu finden.
Weitere Informationen zur Unterstützung beim Berufseinstieg und Stellenantritt sind auch auf der Seite "Personalmanagement" zu finden.
Zur Seite "Personalmanagement"
Weitere Informationen zur Unterstützung beim Berufseinstieg und Stellenantritt sind auch auf der Seite "Personalmanagement" zu finden
Anforderungen und Rahmenbedingungen bei den Studiengängen
An der Pädagogischen Hochschule FHNW gibt es verschiedene Studienvarianten, um einen pädagogischen Beruf zu ergreifen. Alle Studienvarianten führen zu einem EDK-anerkannten Lehrdiplom. Bei den Studienvarianten Quereinstieg und Begleiteter Berufseinstieg gelten definierte Rahmenbedingungen und Anforderungen. Für obligatorische Blockpraktika und Blockwochen im Rahmen der Ausbildung zur Lehrperson gewährt der Kanton Aargau einen besoldeten Urlaub.
Regulärer Studiengang
Ein regulärer Studiengang an der PH FHNW für die Kindergarten/Unterstufe und Primarstufe sowie für die Logopädie dauert 6 bis 12 Semester (Bachelor-Studiengang), für die Sekundarstufe I 9 bis 18 Semester (Master-Studiengang). Die Ausbildung zur Sonderpädagogin/zum Sonderpädagogen setzt sich aus einem mitgebrachten Bachelor-Abschluss und einer Master-Studienphase zusammen. Das Master-Studium an der PH FHNW dauert 4 bis 8 Semester.
Ab dem ersten Studienjahr werden die Studierenden in die Praxis eingeführt. Die berufspraktischen Studien werden in der Regel von den Studierenden an Partnerschulen absolviert. Sie unterrichten zusammen mit Praxislehrpersonen und werden von Dozierenden der PH FHNW begleitet. Die Schulen spielen eine wichtige Rolle, indem sie den Studierenden Gelegenheit bieten, professionelles Handeln unter realen Bedingungen zu entwickeln und ihnen damit den Berufseinstieg nach dem Studium erleichtern.
Studienvariante Quereinstieg
Der Studiengang richtet sich an berufserfahrene Personen ab 30 Jahren. Der Studiengang startet erstmals im Herbst 2021. Die Studierenden dieser Studienvariante nehmen zu Beginn des Hauptstudiums, also ab dem 2. Studienjahr, eine Teilzeitanstellung auf. Dazu suchen sie im 1. Studienjahr eine passende Stelle. Folgende Rahmenbedingungen und Anforderungen gelten bei diesem Studiengang:
- Die Studierenden suchen im 1. Studienjahr bis spätestens Mai eine passende Stelle als Lehrperson (Anstellung im August).
- Anstellungsbedingungen:
- Stellenprozente: 30% bis 50%
- Vertragsdauer: mindestens zwei Schuljahre
- Lohnabzug: 5%
- Kein fachfremder Unterricht
- Keine alleinige Klassenführung
- Begleitung vor Ort durch qualifizierte "Mentoren/Mentorinnen Begleiteter Berufseinstieg" sowie eine Praxislehrperson
- Die Schule übernimmt gemeinsam mit der PH FHNW die Ausbildungsverantwortung für die Quereinsteigerin/den Quereinsteiger.
- Klare Regelungen und Planbarkeit für die Beteiligten (z.B. feste Unterrichtstage) zwischen der PH FHNW, der Schule und der Studierender/dem Studierenden.
- Die Ressourcen für das "Mentorat Begleiteter Berufseinstieg" für Quereinsteigende durch Lehrpersonen sind von der Schule zu tragen (Ressourcenkontingent): Über zwei Schuljahre hinweg je eine Wochenlektion.
- Für die Weiterbildung als "Mentorin/Mentor Begleiteter Berufseinstieg" gewährt der Kanton einen besoldeten Urlaub. Für die Abwesenheit der entsprechenden Lehrperson kann eine Stellvertretung eingesetzt werden:
- Weiterbildungsangebot ab 2022
- Dauer: 2 Tage
- Für die Bedingungen betreffend Qualifizierung als Praxislehrperson siehe Akkordeon "Praxislehrpersonen rekrutieren".
Weitere Informationen zu dieser Studienvariante und den damit verbundenen Bedingungen sind auf der Internetseite der PH FHNW zu finden:
Zeitpunkt | Schritt |
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09–12/2020 | Hospitationen von Studieninteressierten |
Ende 2021/Anfang 2022 | Ausschreibung von Stellen durch Schulen (Stellenportal) |
02–04/2022 | Bewerbungen von Quereinsteigenden, Vertragsunterzeichnung (30–50%, Lohnabzug: 5%) für mind. 2 Schuljahre befristet oder unbefristet |
08/2022 | Stellenantritt der Quereinsteigenden als Arbeitnehmende (gleichzeitig beginnendes schulseitiges Mentorat 1 WL/2Jahre) |
Mitte 2024 | Studienabschluss der Quereinsteigenden mit Bachelor-Abschluss (Sekundarstufe I: ab 2026 Master-Abschluss) |
August 2024 | Bachelor-Abschluss: Anstellung als Lehrperson ohne Lohnabzug |
Ab August 2026 | Master-Abschluss: Anstellung als Lehrperson Sekundarstufe I ohne Lohnabzug |
Studienvarianten BachelorPlus, MasterPlus mit begleitetem Berufseinstieg
Regelstudierende können im letzten Drittel ihres Studiums in diese Studienvarianten wechseln und damit während des Studiums bereits die Berufstätigkeit aufnehmen. Das Studium verlängert sich dadurch im Durchschnitt um ein Jahr. Ein erstmaliger Wechsel und damit die Aufnahme der Berufstägigkeit ist ab Schuljahr 2023/24 möglich. Details sind noch in Erarbeitung.
Mehr Informationen zu dieser Studienvariante sind auf der Internetseite der PH FHNW zu finden.
Praxisplatzportal
Das Praxisplatzportal für die berufspraktischen Studien (regulärer Studiengang) ist die zentrale Infrastruktur der Praxisplatzverwaltung. Im Praxisplatzportals können Benutzerdaten gepflegt, die Eintragung der Angebote durch die Praxislehrpersonen vorgenommen, der Praxisplatz durch die Studierenden ausgewählt und die Ansicht für Schulleitungen eingestellt werden. Schulleitungen können einen Überblick über die an der Schule beteiligten Praxislehrpersonen gewinnen und je nach Institut Pool-Angebote und Partnerschulgruppen einrichten.
Fragen zum Praxisplatzportal und zu den verschiedenen Verfahren können an die Berufspraktischen Studien des jeweiligen Instituts gerichtet werden.
Kontakte Institute
Kindergarten und Unterstufe | praxis.iku.ph@fhnw.ch |
Primarstufe | praxis.ip.ph@fhnw.ch |
Sekundarstufe I | praxis.sek1.ph@fhnw.ch |
Sekundarstufe II | praxis.sek2.ph@fhnw.ch |
Spezielle Pädagogik & Psychologie | praxis.isp.ph@fhnw.ch |