Planung & Ressourcen

Anstellung

Das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen (Schulleitungen der Volksschule sind unter Lehrpersonen subsumiert) wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Lehrperson und dem Kanton oder der Gemeinde beziehungsweise dem Gemeindeverband als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber auf unbefristete oder befristete Dauer begründet.

  1. Verträge

    Für alle unbefristeten und befristeten Anstellungen sowie für Stellvertretungen ist ein schriftlicher Anstellungsvertrag Voraussetzung.

  2. Stammdaten

    Die Personenstammdaten enthalten die Personalien der Lehrpersonen sowie weitere Angaben, beispielsweise zum Lohnzahlweg oder zur Qualifikation.

  3. Schulungen

    Das Departement Bildung, Kultur und Sport bietet Schulungen zu ALSA und zu Besonderheiten aus dem Personalrecht an.