Stammdaten & Lohneinstufung
Die Personenstammdaten enthalten die Personalien der Lehrpersonen sowie wesentliche Angaben, die zur Administration erforderlich sind (u.a. Bankverbindung zur Lohnzahlung, Qualifikationen etc.). Bei der Lohneinstufung werden die Daten und Nachweise zur Ausbildung und zur beruflichen Erfahrung erfasst.
Die Vollständigkeit aller Personalien ist für die korrekte Abwicklung der Lohnzahlungen (inklusive der Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern und ggf. den Steuerämtern / Quellensteuer) erforderlich. Die Lohneinstufung dient zur Ermittlung der individuellen Erfahrungsstufe, die für die Höhe des Lohns der Lehrperson innerhalb der funktionsbezogenen Lohnstufe relevant ist. Die Mitarbeitenden haben aufgrund des Anstellungsverhältnisses eine Mitwirkungspflicht.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) (SAR 411.200) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret, LDLP) (SAR 411.210) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) (SAR 411.211) (öffnet in einem neuen Fenster)