Pensenzuteilung

Die Schulen haben das Pensum an den arbeitsrechtlichen Vorgaben zum Einsatz ihrer Lehrpersonen auszurichten. Dabei gilt es, die Bildungsrechte der Schülerinnen und Schüler wahrzunehmen, die Bestimmungen des Lehrplans mit der Stundentafel umzusetzen sowie sich an den Voraussetzungen der Schule zu orientieren. Der Rahmen für den zweckmässigen Einsatz der Ressourcen wird durch Leitlinien der Schulen umschrieben.