Ressourcierung
Ressourcen werden in der Volksschule eingesetzt, um die verfassungsmässigen Bildungsrechte der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Sie sind zweckgebunden.
Die Ressourcenzuteilung für die Regelschulen erfolgt über differenzierte Schülerinnen- und Schülerpauschalen, welche durch Zuteilungskriterien definiert sind. Berechnet werden die Ressourcen gestützt auf die Grösse der Schule, die besonderen sprachlichen und sozialen Herausforderungen sowie auf die besonderen Gegebenheiten an kleinen Schulen und Schulstandorten. Massgebend sind die vom Grossen Rat im Budget festgelegten Mittel.
Ressourcenkontingent aus differenzierten Schülerinnen- und Schülerpauschalen
Jede Schülerin, jeder Schüler generiert eine Pauschale, die aus einer Standardkomponente und aus bis zu zwei Zusatzkomponenten besteht.
Die Standardkomponente ist kantonsweit für alle gleich, da alle Kinder das gleiche Recht auf Bildung haben. Die Zusatzkomponenten sind variabel und richten sich nach örtlichen Gegebenheiten. Die Summe aller Schülerinnen- und Schülerpauschalen ergibt das Ressourcenkontingent einer Schule. Es gibt ein Ressourcenkontingent für Kindergarten und Primarschule und eines für die Oberstufe.
Standardkomponente
Die Standardkomponente errechnet sich aus der Anzahl Wochenlektionen, die es zur Führung einer Abteilung braucht, differenziert nach Kindergarten, Primarschule, Real-, Sekundar- und Bezirksschule. Grundlage dafür sind die Stundentafeln, die für jedes Schuljahr auf jeder Stufe vorgegeben sind, und die zusätzlichen Förderstunden, die auf Erfahrungswerten basieren. Diese Zahl wird durch die kantonsweit durchschnittlichen Abteilungsgrössen von Kindergarten, Primarschule, Real-, Sekundar- und Bezirksschule geteilt.
Zusatzkomponente 1: Sprachliche und soziale Faktoren
Für die Zusatzkomponente 1 wird ermittelt, wie der Ressourcenbedarf pro Kind durch soziale Faktoren beeinflusst wird. Bei jedem Kind wird erfasst, wie hoch Ausländerquote, Sozialhilfequote und Quote Einkommensschwacher an seinem Wohnort sind. Diese Indikatoren bilden zuverlässig ab, welcher zusätzliche Bildungsbedarf in sprachlicher und sozialer Hinsicht zu erwarten ist. Das beeinflusst die Höhe der Pauschale, die ins Ressourcenkontingent fliesst. Sie ist örtlich verschieden.
Zusatzkomponente 2: Strukturelle Faktoren
Für die Zusatzkomponente 2 wird erfasst, wo ein Kind zur Schule geht. Geht es in eine kleine Primarschule oder in einen Kindergarten mit wenigen Kindern, so erhält seine Pauschale eine zweite Zusatzkomponente. Das ist bei weniger als 15 Kindergarten- und weniger als 90 Primarschulkindern der Fall. Mit dieser zweiten Zusatzkomponente werden kleine Schulen und Kindergärten in die Lage versetzt, ein angemessenes Bildungsangebot zu realisieren.
Die Berechnung der Schülerinnen- und Schülerpauschalen basiert auf objektiven, statistischen Daten, welche von den Schulen nicht beeinflussbar sind.
Statistik Aargau wertet die Daten aus und leitet sie an das Departement BKS weiter, welches die Ressourcenkontingente berechnet und auslöst, dies in einem digitalisierten Prozess. Verfahren mit Ressourcenanträgen gibt es nur noch in wenigen Fällen. Dafür hat das Erstellen der Schulstatistik eine zusätzliche Bedeutung: Die Angaben sind nun direkt ressourcenrelevant.
Erklärvideo zum Ressourcenkontingent
Erklärvideo zur differenzierten Schülerinnen- und Schülerpauschale
Besondere Regelungen
Für Situationen, die über statistische Daten nicht oder nur unzureichend erfasst werden können, bestehen besondere Regelungen.
Substanzielle Veränderung der Schülerinnen- und Schülerzahl
Wenn die Schülerinnen- und Schülerzahl um über 5 Prozent beziehungsweise um mindestens 5 Kinder ansteigt, können zusätzliche Ressourcen beantragt werden. Relevant für die Bewilligung der zusätzlichen Ressourcen ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler über dem 5 %-Anstieg und ab dem fünften Schüler bzw. der fünften Schülerin.
Mehr Informationen sind auf der Seite "Ressourcen beantragen" zu finden.
Härtefall
Stösst eine Schule an Grenzen, das Bildungsangebot zu organisieren, weil unvorhergesehene Ereignisse die Förderung von Kindern mit einer Behinderung oder andere Herausforderungen das Ressourcenkontingent übermässig strapazieren, kann sie zusätzliche Ressourcen beantragen. Die Kriterien für die Beantragung von Härtefallressourcen müssen erfüllt sein.
Mehr Informationen sind auf der Seite "Ressourcen beantragen" zu finden.
Ressourcentransfer
Bietet eine Schule bestimmte pädagogische Leistungen nicht selber an, beispielsweise eine Einschulungs- oder Kleinklasse oder den Sprachheilunterricht, können die entsprechenden Ressourcen administrativ einfach ins Kontingent einer anderen Schule überwiesen werden.
Mehr Informationen sind auf der Seite "Ressourcen transferieren" zu finden.
Ressourcenübertrag
Ressourcen, die nicht eingesetzt wurden, können bis zu einer Obergrenze von 5 Prozent auf das nächste Schuljahr übertragen werden, um eine Reserve für Unvorhergesehenes zu bilden.
Gestaltungsraum und Verantwortung für die Schulen
Die Summe der einzelnen Schülerinnen- und Schülerpauschalen ergibt das Kontingent der lokalen Schule. Mit der Zuweisung des gesamten Ressourcenkontingents an die Schulen erhalten diese erweiterten Gestaltungsraum und tragen die Verantwortung, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen für ein sachgerechtes Bildungsangebot gemäss Schulgesetz zu sorgen. Im Zentrum stehen dabei die Erfüllung der Bildungsrechte aller Schülerinnen und Schüler sowie eine möglichst hohe Wirkung.
Der Gestaltungsraum liegt in der Organisation der Schule, dem Einsatz der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer sowie der Ausgestaltung von Förderangeboten. Als verbindliche Leitplanken gelten die Bildungsrechte aller Schülerinnen und Schülern, der Lehrplan mit den Stundentafeln, die Schulstruktur mit Kindergarten, Primarschule, Real-, Sekundar- und Bezirksschule sowie die Anstellungsbedingungen und der Berufsauftrag für die Lehrerinnen und Lehrer und für die Schulleitungen. Die zugeteilten Ressourcen sind im jeweiligen Ressourcenkontingent einzusetzen und für die rechtlich verankerten Aufgaben der Volksschule zu verwenden.
Erklärvideo zum Ressourceneinsatz
Erklärvideo zum Gestaltungsraum
Pädagogisch wirksamer Ressourceneinsatz
Die Schulen sollen die Ressourcenkontingente so einsetzen, dass damit ein Bildungsangebot mit einer möglichst grossen pädagogischen Wirkung erzielt wird.
Die Wirkung auf individueller Ebene im Sinne von Lernerfolg und Leistungsentwicklung lässt sich mit Instrumenten wie den Checks und der Aufgabensammlung Mindsteps erfassen. Auf die Wirkung auf Systemebene zielen beispielsweise die thematischen Orientierungsraster zur Schulentwicklung und Schulevaluation. Unter Einbezug der Lehr- und Fachpersonen wird die angestrebte und erzielte Wirkung unter Verwendung dieser Instrumente verglichen. Daneben können Rückmeldungen zur Zufriedenheit der Lehrpersonen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler eingeholt werden, wie es im Rahmen des schulinternen Qualitätsmanagements stattfindet.
Aus der Forschung zur Wirksamkeit pädagogischer Massnahmen sind Aspekte bekannt, die in direktem Zusammenhang mit den Ressourcierungsmöglichkeiten der Schulen stehen. Schulleitungen erhalten im Folgenden Hinweise darauf, wie mit reflektiert eingesetzten Ressourcen empirisch belegt Wirkung erzielt werden und wie eine pädagogisch wirksame Umsetzung der besonderen Förderung gestaltet werden kann.
Ressourcierung Logopädie
Die Ressourcen für die logopädische Therapie werden im Ressourcenkontingent Kindergarten/Primarschule jeder Schule zugeteilt. Die Schulleitung setzt die Ressourcen wirkungsvoll ein. Dazu erheben die Schulleitungen den besonderen Förderbedarf beim logopädischen Fachpersonal.
Logopädische Therapie durch Sprachheilverbände
Es gibt Schulen, die keine logopädische Therapie anbieten, sich aber einem Sprachheilverband angeschlossen haben. Der Sprachheilverband beantragt die erforderlichen Ressourcen mittels Ressourcentransfer bei den angeschlossenen Schulen.
Logopädische Therapie in der Oberstufe
Zwar ist der Anteil von Kindern mit Therapiebedarf im Kindergarten und den ersten Klassen der Primarschule grösser, aber auch in der Oberstufe gibt es Indikationen für logopädische Therapie oder Beratung (wie etwa bei einer persistierenden Lese- oder Rechtschreibstörung). Die Logopädie wird in der Regel von logopädischen Fachpersonen am Schulort des Jugendlichen erteilt. Somit kann der logopädische Förderbedarf in der Oberstufe über das Ressourcenkontingent Kindergarten/Primarschule gedeckt werden. Da kein Ressourcentransfer von der Oberstufe zu Kindergarten/Primarschule möglich ist, braucht es einvernehmliche Vereinbarungen zwischen den Schulen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine logopädische Fachperson über das reguläre Ressourcenkontingent für die Oberstufe (SEK I) anzustellen.
Logopädische Therapie in der Privatschule und bei privater Schulung
Schülerinnen und Schüler in Privatschulen oder in privater Schulung werden nicht in die Ressourcenkontingente eingerechnet, ausser bei der Logopädie: Auf jeweils 100 Schülerinnen und Schüler eines privaten Kindergartens oder einer privaten Primarschule erhält die Schule am Standort der Privatschule oder der Sprachheilverband pro Schuljahr zusätzlich sechs Wochenlektionen zugesprochen. Basis für die Berechnung bilden die Schülerinnen- und Schülerzahlen des Vorjahrs, die direkt durch die Privatschulen Statistik Aargau gemeldet werden. Diese Ressourcen stehen für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Oberstufe zur Verfügung.