Pensen und Ressourcen abgleichen

Für das Abgleichen der Pensen und Ressourcen (Pensenkontrolle) wird eine Gegenüberstellung der Summe Ressourcen [zugeteilte Ressourcenkontingente KG/PRIM und SEK I inkl. bewilligte Ressourcen aufgrund substanzieller Veränderungen der Schülerinnen- und Schülerzahl, Härtefallressourcen sowie Übertrag und Transfer] und den gemeldeten Pensen vorgenommen. Die Pensenkontrolle ist eine Standard-Auswertung in ALSA.

Mit ALSA werden die zugeteilten und bewilligten Ressourcen und die gemeldeten Pensen im selben System geführt und können mit der Standard-Auswertung "Pensenkontrolle" miteinander verglichen werden. Damit kann die Schule prüfen, ob die von ihr eingesetzten Pensen dem Umfang der zugeteilten und bewilligten Ressourcen entsprechen. Dabei werden die beiden Ressourcenkontingente KG/PRIM und SEK I separat ausgewiesen, betrachtet und überprüft.

Gemäss § 36 Abs.1 des Lohndekrets LehrpersonenDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. wird den Gemeinden der Lohnaufwand für Lehrpersonen, der über die tatsächlich bewilligten Pensen hinausgeht, vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Abgleich bewilligte Ressourcen und gemeldete Pensen

Grundsätzlich gilt, dass die zugeteilten und bewilligten Ressourcen nicht überschritten werden dürfen. Im Ablauf ist festgehalten, dass ungeklärte beziehungsweise unbegründete Überschreitungen der zugeteilten und bewilligten Ressourcen den Gemeinden der betroffenen Schulen gemäss § 36 Abs.1 des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP; SAR 411.210) in Rechnung gestellt werden.

Das BKS prüft, ob eine Schule in den mit Ressourcen ausgestatteten Auswertungskategorien eine ausgeglichene Pensenkontrolle aufweist. Weiterverfolgt werden negative Differenzen ab einer Wochenlektion aufs Schuljahr.

Die Auswertungskategorien Instrumentalunterricht/Ensemble, Begabtenförderung Instrumentalunterricht, Begabtenförderung kantonale Angebote und die regionalen Integrationskurse werden einzeln betrachtet. Insbesondere im Instrumentalunterricht/Ensemble wie auch in der Begabtenförderung Instrumentalunterricht kann nicht davon ausgegangen werden, dass bewilligte Ressourcen nicht eingesetzt werden.

Wie bisher wird eine Überschreitung der Schulleitungsressourcen der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Dokumentierte Absprachen mit der Sektion Ressourcen und plausible Begründungen von Differenzen durch die Schulen fliessen in die Prüfung ein. Liegen am Ende des Schuljahres noch unbegründete negative Differenzen in Auswertungskategorien vor, bittet die Sektion Ressourcen die entsprechenden Schulen um eine schriftliche Stellungnahme (rechtliches Gehör). Ungeklärte beziehungsweise unbegründete Differenzen werden wertmässig (exklusive Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschule) verrechnet und der Gemeinde oder den Gemeindeverbänden in Rechnung gestellt.

Ablauf

Die Pensenkontrolle ist ein Auswertungsinstrument in ALSA.

Voraussetzungen

Die Ressourcen sind zugeteilt oder bewilligt. Die Pensenmeldungen sind vorerfasst und somit geplant oder bereits gemeldet. Sie besitzen die Berechtigung, die Auswertung "Pensenkontrolle" in ALSA auszuführen.

Ablauf

  1. April bis Juni/Juli

    Die Schule prüft mit der Auswertung "Pensenkontrolle" in ALSA laufend, dass sie nicht mehr Pensen meldet, als Ressourcen zugeteilt und bewilligt sind.

  2. Schuljahresbeginn bis 30. September

    Die Schule druckt die Pensenkontrolle (Auswertungskategorie leer lassen) des laufenden Schuljahres aus und bestätigt mit Unterschrift der für die Anstellungen zuständigen Stelle deren Korrektheit. Vorausgesetzt wird, dass keine negativen Differenzen inklusive verplante Pensen ausgewiesen werden, das heisst mehr Pensen gemeldet als Ressourcen zugeteilt oder bewilligt sind.

    Die Schule nimmt mit der Sektion Ressourcen (ALSA Support 062 835 50 30 oder alsa.support-ressourcen@ag.ch) Kontakt auf, wenn die Pensenkontrolle negative Differenzen inklusive verplante Pensen im regulären Schulbetrieb ausweist.

    Die unterschriebene Pensenkontrolle sendet die Schule per Post an: Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Ressourcen, Bachstrasse 15, 5001 Aarau oder digital an re.volksschule@ag.ch.

  3. Bis 31. Oktober

    Die Schule nimmt allfällige Bereinigungen bis 31. Oktober vor.

  4. Bis 10. Juni

    Die Schule prüft auch im zweiten Schulsemester, ob sie innerhalb der bewilligten Summe Ressourcen pro Ressourcenkontingent KG/PRIM oder SEK I liegt. Allfällige Bereinigungen nimmt sie bis 10. Juni vor.

  5. Ende August

    Die Sektion Ressourcen BKS nimmt nach Abschluss des Schuljahrs für alle Schulen die Pensenkontrolle vor. Bei einer Überschreitung der Summe zugeteilter und bewilligter Ressourcen wird die Schule zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert (rechtliches Gehör).

  6. Bis Ende Oktober

    Bis Ende Oktober stellt die Sektion Ressourcen BKS gegebenenfalls Rechnung bei ungeklärten bzw. unbegründeten Überschreitungen der Summe zugeteilter und bewilligter Ressourcen.

Fristen & Termine

  • Ab Schuljahresbeginn bis 30. September: Einreichen der Pensenkontrolle (Voraussetzungen: positive Saldi in der Pensenkontrolle oder Kontaktaufnahme und Klärung mit Sektion Ressourcen bei negativen Differenzen)
  • Bis 31. Oktober und 10. Juni: Bereinigungen und Korrekturen gemeldeter Pensen

Formular & Online Dienstleistung

ALSA

Ressourcenübertrag

Ressourcen, die im laufenden Schuljahr nicht eingesetzt werden, können bis zu einer Obergrenze von 5 % pro Ressourcenkontingent auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Bei kleinen Schulen mit einem Ressourcenkontingent von 120 Wochenlektionen oder weniger dürfen maximal 6 Wochenlektionen übertragen werden.

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Rechtliche Grundlagen

Informationen zu diesem Inhalt

Schulträger, Schuladministration,