Pensen und Ressourcen abgleichen
Für das Abgleichen der Pensen und Ressourcen (Pensenkontrolle) wird eine Gegenüberstellung der Summe Ressourcen [zugeteilte Ressourcenkontingente KG/PRIM und SEK I inkl. bewilligte Ressourcen aufgrund substanzieller Veränderungen der Schülerinnen- und Schülerzahl, Härtefallressourcen sowie Übertrag und Transfer] und den gemeldeten Pensen vorgenommen. Die Pensenkontrolle ist eine Standard-Auswertung in ALSA.
Mit ALSA werden die zugeteilten und bewilligten Ressourcen und die gemeldeten Pensen im selben System geführt und können mit der Standard-Auswertung "Pensenkontrolle" miteinander verglichen werden. Damit kann die Schule prüfen, ob die gemeldeten Pensen dem Umfang der zugeteilten und bewilligten Ressourcen entsprechen. Dabei werden die beiden Ressourcenkontingente KG/PRIM und SEK I separat ausgewiesen, betrachtet und überprüft.
Gemäss § 36 Abs.1 des Lohndekrets LehrpersonenDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. wird den Gemeinden der Lohnaufwand für Lehrpersonen, der über die tatsächlich bewilligten Pensen hinausgeht, vollumfänglich in Rechnung gestellt. Das Lohndekret Lehrpersonen ist auch auf Schulleiterinnen und Schulleiter, externe Fachpersonen sowie Assistenzpersonen der Volksschule anwendbar.
Abgleich bewilligte Ressourcen und gemeldete Pensen
Grundsätzlich gilt, dass die zugeteilten und bewilligten Ressourcen nicht überschritten werden dürfen. Im Ablauf ist festgehalten, dass ungeklärte beziehungsweise unbegründete Überschreitungen der zugeteilten und bewilligten Ressourcen den Gemeinden der betroffenen Schulen gemäss § 36 Abs.1 des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP; SAR 411.210) in Rechnung gestellt werden.
Der Fachbereich Ressourcen prüft, ob eine Schule in den mit Ressourcen ausgestatteten Auswertungskategorien eine ausgeglichene Pensenkontrolle aufweist. Weiterverfolgt werden negative Saldi ab einer Wochenlektion aufs Schuljahr.
Die Auswertungskategorien Instrumentalunterricht/Ensemble, Begabtenförderung Instrumentalunterricht, Begabtenförderung kantonale Angebote und die regionalen Integrationskurse werden einzeln betrachtet. Insbesondere im Instrumentalunterricht/Ensemble wie auch in der Begabtenförderung Instrumentalunterricht kann nicht davon ausgegangen werden, dass bewilligte Ressourcen nicht eingesetzt werden.
Wie bisher wird eine Überschreitung der Schulleitungsressourcen der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Plausible Begründungen von negativen Saldi durch die Schulen fliessen in die Prüfung ein. Liegen am Ende des Schuljahres noch unbegründete negative Saldi in Auswertungskategorien vor, bittet der Fachbereich Ressourcen die entsprechenden Schulen um eine schriftliche Stellungnahme. Ungeklärte beziehungsweise unbegründete Saldi werden der Gemeinde oder den Gemeindeverbänden in Rechnung gestellt.
Ressourcenübertrag
Ressourcen, die im laufenden Schuljahr nicht eingesetzt werden, können bis zu einer Obergrenze von 5 % pro Ressourcenkontingent auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Bei kleinen Schulen mit einem Ressourcenkontingent von 120 Wochenlektionen oder weniger dürfen maximal 6 Wochenlektionen übertragen werden.