Ressourcierung

Ressourcen beantragen

Den Schulen wird ein Ressourcenkontingent für Kindergarten und Primarschule und eines für die Oberstufe auf der Grundlage rechtlich normierter und statistischer Werte pauschal zugeteilt. Für definierte Fälle können die Schulen Ressourcen beantragen.

Für Instrumentalunterricht und Ensemble sowie für besondere Fälle, die statistisch nicht oder ungenügend abgebildet werden können – substanzielle Veränderungen und Härtefall – sind weiterhin Ressourcenanträge zu stellen. Besondere Regelungen bestehen für die regionalen Integrationskurse (RIK), die kantonalen Gruppenangebote zur Begabtenförderung und die regionale Spezialklasse. Mit den Trägerschaften dieser Angebote trifft das Departement Bildung, Kultur und Sport Leistungsvereinbarungen.

Härtefall Kantonale Asylunterkunft

Aufgrund der allgemein hohen Zuwanderung im Asylbereich werden Schulen, die schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Kantonalen Asylunterkünften beschulen, ab Schuljahr 2024/25 mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt.

Ukraine-Krise: Beantragung von Ressourcen für die Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen

Ab Schuljahr 2024/25 sind die ukrainischen Schülerinnen und Schüler regulär ressourciert.

Begleitung von Lehrpersonen ohne pädagogische Ausbildung

Zur Entschärfung der aktuellen Situation an den Schulen aufgrund der angespannten Lage im entsprechenden Stellenmarkt können Lehrpersonen ohne pädagogische Ausbildung im Sinne eines Mentorats unterstützt, begleitet beziehungsweise gecoacht werden.

Mentorat Begleiteter Berufseinstieg

Das Mentorat Begleiteter Berufseinstieg für Lehrpersonen im Begleiteten Berufseinstieg der Studienvarianten mit Begleitetem Berufseinstieg der Pädagogischen Hochschule FHNW (Quereinstieg oder Bachelor plus / Master plus) wird auf Antrag der Schulleitung genehmigt.

Substanzielle Veränderungen der Schülerinnen- und Schülerzahl

Seit der Einführung der neuen Ressourcensteuerung werden Schulen Ressourcenkontingente zugeteilt. Grundlage zur Berechnung des Ressourcenkontingents sind die Schülerinnen- und Schülerzahlen des Vorjahrs. Das Ressourcenkontingent ermöglicht es Schulen, bis zu einem gewissen Grad mit Veränderungen der Schülerinnen- und Schülerzahl umzugehen. Übersteigen die Veränderungen ein bestimmtes Mass, werden sie als substanziell bezeichnet. In diesem Fall kann eine Schule eine Anpassung ihres Ressourcenkontingents beantragen.

Kantonale Asylunterkunft: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Kantonalen Asylunterkünften sind beim Antrag substanzielle Veränderungen SuS SJ 2024/25 nicht zu berücksichtigen.

Schulen, die Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus Kantonalen Asylunterkünften beschulen, berücksichtigen diese Schülerinnen und Schüler nicht in einem Antrag substanzielle Veränderungen Schülerinnen- und Schülerzahl 2024/25.

Ressourcen aufgrund substanzieller Veränderungen beantragen

Die Schülerinnen- und Schülerzahlen werden jeweils am Stichtag 15. September von Statistik Aargau erfasst. Steigen die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Vergleich zu diesem Wert, kann es sich um eine substanzielle Veränderung handeln. Anträge für eine Neuberechnung des Ressourcenkontingents können jeweils vom 1. März bis zum 31. Juli gestellt werden.

Kriterien

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. Anstieg der Schülerinnen- und Schülerzahl prozentual: Die Schülerinnen- und Schülerzahl steigt im Vergleich zum Stichtag um mehr als 5 %.
  2. Anstieg der Schülerinnen- und Schülerzahl absolut: Die Schülerinnen- und Schülerzahl steigt im Vergleich zum Stichtag um mindestens fünf Schülerinnen und Schüler.
  3. Relevante Schülerinnen- und Schülerzahl: Relevant für die Bewilligung der zusätzlichen Ressourcen ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler über dem 5%-Anstieg und ab dem fünften Schüler bzw. der fünften Schülerin.

Sinkt die Schülerinnen- und Schülerzahl im Vergleich zum Stichtag 15. September des Vorjahrs, erfolgt keine Neuberechnung des gesprochenen Ressourcenkontingents. Dies aufgrund personalrechtlicher Bestimmungen (Einhalten bestehender Verträge mit den Lehrpersonen).

In Betracht kommende Schülerinnen und Schüler

Substanzielle Veränderungen der Schülerinnen- und Schülerzahl werden jeweils pro Ressourcenkontingent erfasst. Zu berücksichtigen sind demnach die Schülerinnen und Schüler (SuS) aller Schulstufen und Schultypen im jeweiligen Ressourcenkontingent.

  • Schülerinnen und Schüler des Ressourcenkontingents Kindergarten/Primarschule: Anzahl SuS in Kindergarten, Primarschule, Einschulungsklasse und Kleinklasse Primar
  • Schülerinnen und Schüler des Ressourcenkontingents Oberstufe: Anzahl SuS in Real-, Sekundar- und Bezirksschule, Kleinklasse Oberstufe, Werkjahr, Berufswahljahr und Integrations- und Berufsfindungsklasse

Die Schülerinnen und Schüler in regionalen Integrationskursen und in der regionalen Spezialklasse werden nicht in die Ressourcenkontingente eingerechnet. Sie werden deshalb für substanzielle Veränderungen nicht mitgezählt.

Beantragung

Der Antrag kann ausschliesslich vom 1. März bis zum 31. Juli im Hinblick auf das im Sommer startende Schuljahr gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name des Schulträgers
  • Angabe des betreffenden Ressourcenkontingents
  • Angabe der Schülerinnen- und Schülerzahl für die Schulstufen Kindergarten und Primarschule (inkl. EK und KKP) bzw. der Schultypen Realschule (inkl. KKO, WJ, BWJ und IBK), Sekundarschule und Bezirksschule
  • Anhang mit Namenslisten aller Schülerinnen und Schüler des kommenden Schuljahres [Name, Vorname, Geburtsdatum, Schulstufe/Schultyp, Klasse] als Excel-Datei, z. B. Export aus LehrerOffice/Scolaris

Berechnung der relevanten Änderung der Schülerinnen- und Schülerzahl

Damit den Schulleitungen bereits vor dem Abschicken des Antrags bekannt ist, ob eine substanzielle Veränderung vorliegt und dadurch Anspruch auf zusätzliche Ressourcen besteht, wird die relevante Veränderung in ALSA automatisch berechnet. Dabei wird die neu gemeldete Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit derjenigen per Stichtag 15. September des Vorjahrs verglichen. Als relevante Veränderung gilt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler über dem 5%-Anstieg und ab der fünften Schülerin bzw. dem fünften Schüler.

Beispiele zur Berechnung der relevanten Schülerinnen- und Schülerzahl

Kriterien/BeispieleBeispiel ABeispiel BBeispiel C
SuS-Zahl bisher100 SuS79 SuS150 SuS
Veränderung SuS-Zahl+ 5 SuS+ 4 SuS+ 8 SuS
"mehr als 5%"-Regelnicht erfüllt, da genau 5% und nicht grössererfüllt, da 5.063%
und somit grösser
erfüllt, da 5.333%
und somit grösser
"mind. 5 SuS mehr"-Regelerfülltnicht erfüllterfüllt
Relevante Veränderungkeinekeine+ 1 SuS, nicht relevant sind 7 SuS, da sie einer Veränderung unter 5% entsprechen (4.67%)

Verteilung der Ressourcen auf die Schulstufen bzw. Schultypen

Die relevante Veränderung der Schülerinnen- und Schülerzahl wird im Verhältnis zum jeweiligen Zuwachs auf die Schulstufen bzw. Schultypen verteilt. Dabei werden nur ganze Schülerinnen- und Schülerzahlen beachtet.

Beispiel zur Verteilung der Ressourcen auf Schulstufen bzw. Schultypen

Kriterien/BerechnungKindergartenPrimarschuleTotal
Veränderung SuS-Zahl+ 7 SuS+ 15 SuS+ 22 SuS
Relevante Veränderung + 10 SuS
Verteilverhältnis/-faktor 10 SuS ÷ 22 SuS = 0.45
Verteilung7 SuS * 0.45 = ~ 3.18 SuS15 SuS * 0.45 = ~ 6.82 SuS
Verteilung gerundet3 SuS7 SuS

Die Verteilung an der Oberstufe erfolgt analog über alle drei Schultypen.

Bewilligung

Die Rückmeldung an die Schule erfolgt durch die Sektion Ressourcen. Der Antrag kann zur Überarbeitung an die Schule zurückgewiesen werden, er kann mit Begründung abgelehnt werden oder er wird bewilligt. Bei Bewilligung dient das neue Ressourcenkontingent mit zusätzlichen Ressourcen als neue Ausgangslage für das Schuljahr.

Härtefall

Unter Härtefällen werden Situationen oder Ereignisse verstanden, die es der Schule über eine beschränkte Zeitdauer erschweren oder verunmöglichen, mit den zugeteilten Ressourcen ein angemessenes Bildungsangebot zu organisieren. Härtefälle sind von aussen oder durch besondere interne Konstellationen verursacht. Sie können kurzfristig und unerwartet eintreten oder sich für eine bestimmte Zeitdauer bereits im Voraus abzeichnen. Härtefälle sind Ausnahmesituationen.

Schnittstelle Sonderschule – Regelschule

Im Hinblick auf das Schuljahr 2024/25 besteht bei rund 200 Kindern und Jugendlichen im Volksschulalter ein ausgewiesener Sonderschulungsbedarf und eine Empfehlung für eine Sonderschule, für die derzeit weder inner- noch ausserkantonal ein passender Platz in einer Sonderschule verfügbar ist.

Die Zuteilung von Härtefallressourcen soll vermehrt auch für die Schulung von Kindern mit einem ausgewiesenen Sonderschulungsbedarf wie auch für die Reintegration aus der Sonderschule in die Regelschule eingesetzt werden.

Ressourcen aufgrund eines Härtefalls beantragen

Der Förderbedarf an Schulen unterliegt Schwankungen, mit denen Schulen umgehen können, weil ihnen das Ressourcenkontingent einen Gestaltungsraum bietet. Die Schulen können dabei grundsätzlich zwei Strategien verfolgen: Sie bilden eine Reserve für unvorhergesehene Situationen oder sie vereinbaren mit den Lehrpersonen, dass ihnen bei unvorhergesehenen Ereignissen innerhalb ihres Arbeitspensums andere Aufgaben zugewiesen werden können. Übersteigen die Herausforderungen das übliche Mass, kann es sich um einen Härtefall handeln.

Auf begründetes Gesuch hin kann das Departement BKS bei einem Härtefall entsprechend das Ressourcenkontingent einer Schule ausnahmsweise zeitlich beschränkt erhöhen. Die Zuteilung bedarf einer vorgängigen detaillierten Überprüfung der Situation durch das Departement BKS und einer Klärung, ob alle Handlungsmöglichkeiten der Schule ausgeschöpft wurden. Für die Bewilligung von Härtefallressourcen müssen diese Kriterien kumulativ wie folgt erfüllt sein:

Kriterien

  1. Verplanter und zweckmässiger Einsatz der vorhandenen Ressourcen: Die vorhandenen Ressourcen aus dem Ressourcenkontingent sind entweder verplant oder zweckmässig eingesetzt. Geeignete Massnahmen zum Umgang mit der ausserordentlichen Situation sind besprochen und im Rahmen der Möglichkeiten des Ressourcenkontingents eingeleitet.
  2. Ausserordentlicher Förderbedarf: Die Schule weist einen markant und in der Regel kurzfristig angestiegenen, ausserordentlichen Förder- bzw. Massnahmenbedarf nach.
  3. Zeitliche Begrenztheit: Die ausserordentliche Situation ist zeitlich begrenzt.
  4. Flexibilität beim Personaleinsatz: Mögliche Personalverschiebungen sind diskutiert und allenfalls vorgenommen.

Unter die Kategorie Härtefall fallen zudem Konstellationen, die durch die politisch gesetzten und statistisch erhobenen Werte der Ressourcierung nicht ausreichend abgebildet werden können. Dies ist insbesondere bei Wohneinrichtungen am Schulort (Kinderheim, sozialpädagogische Wohnfamilie, Notfallstation) der Fall.

Für die Zuteilung von Härtefallressourcen an der Schnittstelle Sonderschule – Regelschule gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Härtefallressourcen decken einen individuellen, ausserordentlichen und überdurchschnittlichen Bedarf an der Regelschule für die Förderung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers mit einer Sonderschulempfehlung oder nach einem Übertritt aus einer Sonderschule ab.
  • Die Schule kann transparent darlegen, wie sie die zusätzlichen Ressourcen zur Förderung der Schülerin beziehungsweise des Schülers konkret einsetzt.

Ablauf

Anträge für Härtefallressourcen sind zu jedem Zeitpunkt im Verlauf des Schuljahrs möglich. Für die Beantragung gibt es ab Schuljahr 2020/21 im System "Administration Lehrpersonen Schule Aargau" (ALSA) einen eigenen Prozess. Die Schule begründet ihren Antrag und zeigt auf, wie die zusätzlichen Ressourcen wirkungsvoll eingesetzt werden sollen.

Prozessschritte

Schritt 1: Antrag: Im Vorfeld des Antrags macht die Schulleitung eine Situationsanalyse.

Sie prüft, ob und wie sie ein angemessenes Bildungsangebot mit den vorhandenen Ressourcen organisieren kann. Ein Antrag ist möglich unter der Voraussetzung, dass die Ressourcen im Ressourcenkontingent verplant respektive wirkungsvoll eingesetzt sind.

Sie kontaktiert entweder die Sektion Schulaufsicht oder den Fachbereich Ressourcen. Ist nach dem Austausch ein Antrag angebracht, wird in ALSA mit Hilfe einer Eingabemaske verfasst. Er ist schuljahrbezogen und beinhaltet Angaben zu

  • Zeitraum (von/bis innerhalb eines Schuljahrs)
  • massgebliches Ressourcenkontingent (Kindergarten/Primarschule oder Oberstufe)
  • Anzahl beantragte Ressourcen sowie Einheit (Wochenlektionen oder Lektionen total)

Dem Antrag fügt die Schulleitung zusätzliche Dokumente an, namentlich ein Formular des Departements BKS und den aktuellen Schulreport von Statistik Aargau. Diese Dokumente geben Auskunft über

  1. Ausgangslage/Gesamtsituation der Schule,
  2. Eckwerte der Schule (Schulreport),
  3. Faktoren, welche zu einem temporären Härtefall führen (Daten gestützt, z.B. Fachberichte SPD),
  4. Auswirkungen auf das massgebliche Ressourcenkontingent,
  5. Überlegungen und Prüfungen der Schule, wie mit der Situation ohne Härtefallressourcen umgegangen werden kann,
  6. bereits ergriffene Massnahmen,
  7. Lösungsvorschlag und beabsichtigter Einsatz der Ressourcen.

Beilage zum Antrag Härtefallressourcen (DOCX, 4 Seiten, 72 KB)

Schritt 2: Eingang: Der Antrag mit den erforderlichen Dokumenten geht in die ALSA-Inbox der Sektion Schulaufsicht.

Schritt 3: Prüfung: Die Fachperson Schulaufsicht führt mit der Schulleitungsperson und allenfalls weiteren Fachpersonen ein Gespräch und klärt die Ausgangssituation. Das Gespräch erfolgt entlang eines Gesprächsleitfadens, indem eine Kriterien geleitete Bedarfserhebung gemacht wird. Anschliessend nimmt die Sektion Schulaufsicht eine Beurteilung vor, bei Bedarf unter Einbezug von anderen Sektionen (insbesondere SPD).

Schritt 4: Eröffnung: Die Rückmeldung an die Schule erfolgt durch die Sektion Ressourcen. Mögliche Rückmeldungen sind:

  • Antrag bewilligt
  • Antrag bewilligt mit Anpassungen
  • Antrag abgelehnt

Der Entscheid wird eventuell mit einem Anhang versehen.

Vom Eingang des Antrags bis zur Eröffnung des Entscheids wird mit einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Wochen gerechnet.

Härtefallanträge Schnittstelle Sonderschule – Regelschule werden innerhalb von sieben Arbeitstagen bearbeitet.

Beispiele

Beispiele von besonderen Situationen, die zu einem Antrag für Härtefallressourcen führen können, sind hier aufgeführt. Sie sind gemäss den oben beschriebenen Kriterien zu prüfen. Die Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein.

Beispiel / Kriterien1. Förderbedarf ist markant angestiegen 2. Situation ist zeitlich begrenzt 3. Geeignete Massnahmen mit vorhandenen Ressourcen sind eingeleitet4. Mögliche Personalverschie- bungen sind vorgenommen
Häufung von sehr anspruchsvollen Förderungen von Kindern mit einer Behinderung jaja??
Reintegration aus Sonderschulen, insbesondere bei
Abbruch der Sonderschule
?ja??
Zuzug von mehreren Kindern mit hohem individuellem Förderbedarf (Sprache, Kognition, Emotionalität …)?ja??
Anspruchsvolle Kriseninterventionen in mehreren
Klassen gleichzeitig
jaja??
Ausserordentlicher Anstieg der Anzahl Kinder mit Bedarf an Intensivförderung in der Unterrichtssprachejaja??
Substanzielle Veränderungen der Schülerinnen- und Schülerzahlen nach dem 31. Maijaja??

Gemeindebeteiligung

Die Härtefallressourcen werden der Standardkomponente zugerechnet, an welcher sich die Gemeinden mit 35% beteiligen. Der Gemeindeanteil wird über den indirekten Aufwand von allen Gemeinden getragen.

Zur Seite "Gemeindeanteil am Personalaufwand"

Instrumentalunterricht und Ensemble

Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse der Primarschule sowie der 1. bis 3. Klasse der Oberstufe haben Anspruch auf unentgeltlichen Instrumental- und Ensembleunterricht.

Das Unterrichtsangebot beschränkt sich auf Instrumente, für die ein Fachhochschulabschluss oder ein Diplom beim Schweizerischen Musikpädagogischen Verband (SMPV) erworben werden kann. Sologesang kann im Rahmen des Instrumentalunterrichts seit Schuljahr 2021/22 ebenfalls angeboten werden.

Ressourcen für Instrumentalunterricht/Ensemble beantragen

Ablauf

Schritt 1: Auswahl zwischen zwei Ressourcenarten, abhängig von der Schulorganisationsform vor Ort:

  • Instrumentalunterricht / Ensemble 6. Klasse: Primarschulen organisieren den Instrumentalunterricht / Ensemble selbstständig, d.h. unabhängig von der Oberstufe.
  • Instrumentalunterricht / Ensemble: Schulen organisieren den Instrumentalunterricht / Ensemble für die 6. Klasse und für die 1. bis 3. Oberstufenklasse gemeinsam.

Schritt 2: Eine Anstellungsbehörde kann pro Ressourcenart nur einen Antrag in einem Schuljahr erfassen. Pro Ressourcenart werden unterschiedliche Antragsformulare (ALSA-15 oder ALSA-16) verwendet.

Schritt 3: Der Antrag wird in ALSA in der Rubrik Ressourcen über den Button "weitere Ressourcen" eröffnet, erfasst und zur Bewilligung abgeschickt. Der Hilfebutton unterstützt bei Fragen zur Erfassung des Antrags.

Schritt 4: Das entsprechende Formular (ALSA-15 oder ALSA-16) wird als Anhang hinzugefügt und mit dem Antrag abgeschickt.

Wichtiger Hinweis: Die Anmeldung im Instrumentalunterricht und Ensemble ist für ein Schulhalbjahr verpflichtend.

Benötigte Unterlagen

Fristen/Termine

Erstantrag für das kommende Schuljahr bis 31. Mai

Begabtenförderung Instrumentalunterricht

Begabtenförderung im musikalischen Bereich umfasst die Intensivförderung von musikalisch hoch begabten Lernenden zur Erreichung eines ausserordentlichen Leistungsziels sowie beim Fernziel Musikhochschule ein Zweitinstrument. Die Begabtenförderung Instrumentalunterricht beginnt frühestens ab der 6. Klasse Primarschule.

Ressourcen für Begabtenförderung Instrumentalunterricht beantragen

Ablauf

An der Schule (oder vor Ort)

Schritt 1: Der Schüler / die Schülerin stellt zuhanden der Instrumentallehrperson ein Portfolio zusammen, das die ausserordentliche Leistungsfähigkeit im musikalischen Bereich dokumentiert.

Schritt 2: Die Instrumentallehrperson und die Schulleitung der Musikschule legen die Entwicklungsziele und die erforderlichen Massnahmen fest und überprüfen mit allen Beteiligten die Durchführbarkeit.

Schritt 3: Die Schulleitung legt die Lektionendauer und die Kostenverteilung fest.

In ALSA

Schritt 4: Der Antrag wird in ALSA in der Rubrik Ressourcen über den Button weitere Ressourcen unter der Ressourcenart Begabtenförderung Instrumentalunterricht eröffnet, erfasst und zur Bewilligung abgeschickt.

Schritt 5: Das Formular ALSA-11 wird als Anhang hinzugefügt und mit dem Antrag abgeschickt. Fügen Sie unter Anhänge zusätzlich das Zertifizierungsdokument mCheck 4 bei Neuanträgen hinzu.

Fristen/Termine

Anträge für das kommende Schuljahr bis 31. Mai

Formular & Online Dienstleistung

Online-Formular ALSA-11

Zur Seite "Begabtenförderung Instrumentalunterricht"

Substanzielle Veränderung der Schulleitungsressourcen

Anträge der Schulen auf substanzielle Veränderung der Schulleitungsressourcen können an das Departement BKS über ALSA im Rahmen der Schuljahresplanung vom 1. März bis zum 31. Juli im Hinblick auf das im Sommer startende nächste Schuljahr gestellt werden.

Eine Veränderung wird dann als "substanziell" bezeichnet, wenn die Anzahl Vollzeitäquivalente der Lehrpersonen im neu zugeteilten Ressourcenkontingent um mehr als 7% höher liegt als die Anzahl Vollzeitäquivalente, auf welchen die aktuellen Schulleitungsressourcen berechnet wurden.

Änderung aufgrund substanzieller Veränderung beantragen

Voraussetzungen

Die Anzahl Vollzeitäquivalente der Lehrpersonen im neu zugeteilten Ressourcenkontingent liegt um mehr als 7% höher als die Anzahl Vollzeitäquivalente, auf welchen die aktuellen Schulleitungsressourcen berechnet wurden.

Eine substanzielle Erhöhung kann sich ergeben:

Ablauf

Schritt 1: Die Schule beantragt eine Änderung der Schulleitungsressourcen in ALSA.

Schritt 2: Prüfung des Antrags durch das Departement BKS. Bei Bewilligung des Antrags werden die Schulleitungsressourcen per 1. August vom neuen Schuljahr erhöht.

Schritt 3: Die Schule erhält eine Rückmeldung in ALSA und schliesst den Antrag in ALSA ab.

Fristen & Termine

1. März bis 31. Juli

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Regionale Integrationskurse

Regionale Integrationskurse (RIK), die Schülerinnen und Schüler aus mindestens 4 bis 5 Gemeinden aufnehmen, die ihre Schülerinnen und Schüler nicht ohnehin in die betreffende Schule schicken, werden separat ressourciert. Die Abteilung Volksschule des Departements Bildung, Kultur und Sport beurteilt im Einzelfall im Austausch mit der betreffenden Schulleitung, ob ein regionaler Bedarf und somit Gewähr für ein stabiles Angebot mit ausreichenden Schülerzahlen besteht.

Regionaler Intergrationskurs beantragen

Voraussetzungen

  • Die minimale Schülerinnen- und Schülerzahl für die Weiterführung eines RIK beträgt 8. Auf die Dauer sollte die Schülerinnen- und Schülerzahl bei ca. 10 bis 12 liegen.
  • Massgebend ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Vorjahrs neu in den RIK eingetreten sind.
  • Wenn zwei Jahre hintereinander die minimale Schülerinnen- und Schülerzahl nur knapp erreicht wird, überprüft die Abteilung Volksschule des Departements Bildung, Kultur und Sport, ob der RIK am betreffenden Standort weitergeführt werden soll.

Ablauf

  • Bestehende Angebote werden gemäss den Prozessen ressourciert, die in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der Standortgemeinde definiert sind.
  • Neue Standorte: Interessierte Standorte nehmen das Gespräch mit der Abteilung Volksschule des Departements Bildung, Kultur und Sport auf; es wird geprüft, ob Aussicht auf eine einigermassen stabile Anzahl von ca. 10 Schülerinnen und Schülern der Zielgruppe in der Region besteht, unter anderem aufgrund der Zahl der Neuimmigrierten in den letzten 1 bis 2 Jahren, grösserer Veränderungen in letzter Zeit und der Bereitschaft von Gemeinden der Region, Schülerinnen und Schüler in den RIK zu entsenden.

Kantonale Gruppenangebote zur Begabtenförderung

In Schulen mit Zentrumscharakter werden für verschiedene Begabungsdomänen kantonale Gruppenangebote zur Begabtenförderung organisiert. Zur Führung und Ressourcierung werden Leistungsvereinbarungen mit den Trägerschaften getroffen.

Kantonales Gruppenangebot zur Begabtenförderung realisieren

Voraussetzungen

Kantonale Gruppenangebote zur Begabtenförderung sind auf eine fachspezifische Vertiefung ausgerichtet. Die Führung eines Angebots erfordert spezifische fachliche, methodische und pädagogische Kompetenzen, in der Regel erfolgt die Umsetzung in Zusammenarbeit mit einem Kompetenzzentrum. Der Standort ist für Schülerinnen und Schüler aus einer erweiterten Region gut erreichbar. Die Bewilligung eines neuen kantonalen Angebots zur Begabtenförderung setzt eine Bedarfsanalyse voraus.

Ablauf

  • Bestehende Angebote werden gemäss den Prozessen ressourciert, die in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der Standortgemeinde definiert sind.
  • Zur Realisierung neuer Angebote ist mit der Abteilung Volksschule, Sektion Organisation im Departement Bildung, Kultur und Sport Kontakt aufzunehmen (Telefon 062 835 21 00, E-Mail: bf@ag.ch).

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Regionale Spezialklasse

Die Führung einer regionalen Spezialklasse wird durch den Regierungsrat gestattet (§ 15a Abs. 1 Schulgesetz). Die Bewilligung einer neuen regionalen Spezialklasse setzt eine Bedarfsanalyse voraus. Weitere Anforderungen sind: Die Räumlichkeiten sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Sie liegen zentral und ausserhalb bestehender Schulanlagen. Die Standorte weisen Räume auf, die geeignet sind für die Arbeit mit den Lernenden, für Besprechungen sowie für die Zubereitung und Einnahme der Mahlzeiten (Konzept regionale Spezialklassen).

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Stellvertretungen

Stellvertretungen sind nicht über das Ressourcenkontingent anzustellen. Die Ressourcen werden durch die Abwesenheitsmeldung der zu vertretenden Lehrperson ausgelöst.

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