Ressourcen zuteilen
Der grösste Teil der Ressourcen wird den Schulen durch das Departement BKS im Rahmen der Schuljahresplanung im 1. Quartal des Kalenderjahres direkt zugeteilt.
Die zugeteilten Ressourcen umfassen die Ressourcenkontingente für Kindergarten und Primarschule sowie für die Oberstufe, die Schulleitungsressourcen sowie die Ressourcen für die logopädische Unterstützung von Schülerinnen und Schüler der Privatschulen.
Ressourcenkontingente
Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) weist den Schulen die beiden Ressourcenkontingente Kindergarten und Primarschule sowie Oberstufe in der Regel im Zeitraum Februar zu. Die Zuteilung erfolgt via ALSA.
Für die Berechnung der Ressourcenkontingente des kommenden Schuljahres werden die Schülerinnen- und Schülerpauschalen, die aus einer Standardkomponente, einer Zusatzkomponente 1 und allenfalls einer Zusatzkomponente 2 bestehen, mit den Schülerzahlen per Stichtag 15. September aus dem laufenden Schuljahr multipliziert. Die Berechnungsgrundlage der Komponenten sind in den Anhängen 1 bis 3 der Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule (Ressourcenverordnung, SAR 421.322) geregelt.
Berechnung Zusatzkomponente 2
- Mit der Zusatzkomponente 2 (ZK2) wird den lokalen Unterschieden an Kindergärten und Primarschulen Rechnung getragen.
- Kleine Kindergärten und Primarschulen erhalten zusätzliche Ressourcen, wenn der in Anhang 3 [421.322 Ressourcenverordnung] verzeichnete Grenzwert "Schulgrösse (Anzahl SuS)" unterschritten wird.
- Die Zusatzkomponente 2 berücksichtigt die Anzahl Schülerinnen und Schüler an kleinen Schulen und kleinen Schulstandorten (SuS kl. Schulen und Stao) mit den beiden Faktoren a und b gemäss Anhang 3. Sie basiert auf folgender Formel:
- ZK2 in WL pro SuS kl. Schulen und Stao = (b – a * SuS kl. Schulen und Stao) * SuS kl. Schulen und Stao
Der Fachbereich Ressourcen stellt den Schulen, welche die Voraussetzungen erfüllen, auf Nachfrage ein Berechnungsinstrument zur Verfügung.
E-Mail: stab.volksschule@ag.ch oder Tel. 062 835 50 27
Zur Seite "Schuljahresplanung" (Berechnung und Zuteilung der Ressourcen)
Die Ressourcenzuteilung gilt für ein Schuljahr. Es besteht die Möglichkeit, Ressourcen zu transferieren oder nicht verwendete Ressourcen ins nächste Schuljahr zu übertragen.
Die zugeteilten Ressourcenkontingente können auf Antrag erhöht werden; dies im Falle einer substanziellen Veränderung der Schülerinnen- und Schülerzahlen oder bei Vorliegen eines Härtefalls.
Schulleitungsressourcen
Die Schulleitungsressourcen werden ab dem Schuljahr 2021/22 auf Basis des Ressourcenkontingents der Schulen berechnet. Hinzu kommt ein variabler Sockel, welcher je nach Schulgrösse (Anzahl Schülerinnen und Schüler) unterschiedlich ausfällt.
Die Vollzeitäquivalente der Lehrpersonen gemäss zugeteiltem Ressourcenkontingent werden mit dem Faktor 3,97 multipliziert. Dies ergibt die Schulleitungsressourcen in Stellenprozenten. Die relevanten Vollzeitäquivalente ergeben sich, indem die Anzahl Lektionen einer Schule gemäss zugeteiltem Ressourcenkontingent durch das gesetzlich verankerte Normalpensum der Lehrpersonen von 28 Wochenlektionen geteilt wird.
Zusätzlich werden weitere Stellenprozente als "Sockel" hinzuaddiert. Dabei gibt es die folgende Aufteilung:
Schulgrösse | Anzahl Schülerinnen und Schüler (SuS) | Zusätzlicher Sockel |
---|---|---|
Kleinstschule | weniger als 100 SuS | + 10 Stellenprozent |
Kleine Schule | 100 bis 399 SuS | + 14 Stellenprozent |
Mittelgrosse Schule | 400 bis 799 SuS | + 18 Stellenprozent |
Grosse Schule | 800 bis 1199 SuS | + 26 Stellenprozent |
Sehr grosse Schule | 1200 SuS und mehr | + 30 Stellenprozent |
Zur Veranschaulichung am Beispiel der Schule Muster mit einem Ressourcenkontingent von 1540 Wochenlektionen (WL) und 641 Schülerinnen und Schüler dargestellt:
Vollzeitäquivalente (VZÄ) auf Basis des zugeteilten Ressourcenkontingents | 1540 WL entsprechen 55 VZÄ (1540 WL : 28 WL) |
Faktor pro VZÄ | 3.97 |
Variabler Sockelbeitrag | + 18 Stellenprozente |
SL Ressourcen in Stellenprozenten | (55 * 3,97) + 18 = 236.35 gerundet auf 235 Stellenprozente |
Verstetigung ab Schuljahr 2022/23
Zur Gewährleistung der Kontinuität sollen die gesprochenen Schulleitungsressourcen wie heute jeweils über drei Jahre verstetigt werden. Das heisst, es finden während dreier Jahre keine Anpassungen statt, sofern nicht eine in der Höhe definierte substanzielle Veränderung im Bereich der Vollzeitäquivalente der Lehrpersonen vorliegt.
Aufgrund der gestaffelten Einführung der "Neuen Ressourcierung Volksschule" wird auch hinsichtlich dem Beginn der Verstetigung der Schulleitungsressourcen eine Übergangsregelung geschaffen.
Die Ressourcen der Schulleitungen werden nach einem Jahr für alle Schulen nochmals neu berechnet (inkl. variabler Sockelbeitrag) und zeitgleich mit dem Ende der gestaffelten Einführung der "Neuen Ressourcierung Volksschule", das heisst ab dem Schuljahr 2022/23, über drei Jahre verstetigt.
Die Schulleitungsressourcen sind nicht übertragbar.
Ressourcen für logopädische Unterstützung von Schülerinnen und Schüler der Privatschulen
Auf jeweils 100 Kinder, die einen privaten Kindergarten oder eine private Primarschule besuchen, teilt das Departement BKS den entsprechenden Schulen oder dem Sprachheilverband pro Schuljahr sechs Wochenlektionen zu.
Die Zuteilung dieser Ressourcen erfolgt im Zeitraum März via ALSA. Die Basis für die Berechnung bilden die Schülerinnen- und Schülerzahlen des Vorjahrs. Die entsprechenden Ressourcen werden dem Ressourcenkontingent für Kindergarten und Primarschule hinzugefügt.