Qualität & Aufsicht

Bildungsmonitoring

"Bildungsmonitoring ist die systematische und auf Dauer angelegte Beschaffung und Aufbereitung von Informationen über ein Bildungssystem und dessen Umfeld. Es dient als Grundlage für die Bildungsplanung und für bildungspolitische Entscheide, für die Rechenschaftslegung und die öffentliche Diskussion." (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK).

Einen Beitrag zum Bildungsmonitoring Schweiz leisten die Erhebung ÜGK (Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen) sowie die internationale Vergleichsstudie PISA (Examen der OECD).

Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK)

ÜGK ist eine Erhebung im Rahmen des nationalen Bildungsmonitorings der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK). Mit Tests am Ende der 2. und 6. Primarklasse sowie der 3. Klasse der Oberstufe wird festgestellt, inwiefern die Schülerinnen und Schüler die nationalen Bildungsziele (Grundkompetenzen) erreichen. Die Grundkompetenzen wurden im Juni 2011 von den 26 Kantonen der Schweiz für die Fächer Schulsprache, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften beschlossen und freigegeben.

In der Mehrheit der Kantone findet eine Vollerhebung statt, das heisst alle Schulen nehmen mit allen Schülerinnen und Schülern der entsprechenden Klasse teil. In bevölkerungsreichen Kantonen wie dem Aargau basiert die Erhebung auf einer Stichprobe von rund 1'000 bis 1'500 Schülerinnen und Schülern. Auch Privatschulen werden berücksichtigt. Die Organisation und Durchführung der Erhebung ÜGK verantwortet in der Deutschschweiz die Pädagogische Hochschule St. Gallen (PHSG). Die Stichprobenziehung wird vom Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich (UZH) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik vorgenommen. Das Departement BKS wird über die Stichprobe und die einzelnen Schritte der Erhebung informiert, hat aber keinen Einfluss darauf.

Die nächste Erhebung ÜGK findet voraussichtlich im Frühling 2028 mit Schülerinnen und Schülern der 6. Klasse der Primarschule statt.

Weitere Informationen zum konkreten Ablauf einer Erhebung ÜGK an einer Schule, zu den Testaufgaben wie auch zu den geprüften Kompetenzen finden sich unter:

www.uegk-schweiz.ch/schulen/

Weitere Informationen

PISA

PISA ist eine international vergleichende Schulleistungsstudie, die im Auftrag der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführt wird und die Fähigkeiten von 15-Jährigen erfasst. Ausführliche Informationen zu PISA finden sich auf den Internetseiten des Kantons.

Externes Monitoring zur Volksschule Kanton Aargau

Die Ressourcenzuteilung für die Regelschulen im Kanton Aargau erfolgt über differenzierte Schülerinnen- und Schülerpauschalen. Berechnet werden die Ressourcen gestützt auf die Grösse der Schule, die besonderen sprachlichen und sozialen Herausforderungen sowie auf die besonderen Gegebenheiten an kleinen Schulen und Schulstandorten. Die Schulen erhalten erweiterten Gestaltungsraum und tragen die Verantwortung, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen für ein sachgerechtes Bildungsangebot gemäss Schulgesetz zu sorgen. Die Umsetzung wird während fünf Jahren durch ein Monitoring begleitet. Im Fokus steht die Beobachtung von zentralen Veränderungen des Gesamtsystems Volksschule. Das Monitoring wird von einem externen Auftragnehmer geführt.

Ziele des externen Monitorings

Mit dem externen Monitoring wird beobachtet, ob die Ressourcierung der Volksschule über Schülerinnen- und Schülerpauschalen die erwartete Wirkung zeigt und die angestrebten Ziele erreicht werden können. Insbesondere soll gezeigt werden, dass die Bildungsrechte aller Schülerinnen und Schüler eingehalten werden. Allfällige Handlungsfelder sollen identifiziert werden. Das externe Monitoring dient dazu, Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und verschiedener Anspruchsgruppen zu schaffen.

Weiter soll das externe Monitoring datenbasiertes Steuerungswissen für das Departement BKS generieren und Einsicht gewähren, wie schulinterne Prozesse und Wirkungen durch die neue Ressourcensteuerung beeinflusst werden.

Prozess der Wirkungsprüfung

Über die Dauer von fünf Jahren wird eine Analyse der Wirkung der neuen Ressourcensteuerung vorgenommen. Die Wirkungsprüfung wird mittels Verknüpfung der Instrumente von Monitoring und Evaluation stattfinden. Im Zentrum steht das Monitoring. Es ist das Kernelement, welches über die gesamte Zeitdauer geführt wird. Dabei sollen mittels systematischer Beobachtung von relevanten Indikatoren Probleme im System frühzeitig erkannt werden. Das Monitoring greift ausschliesslich auf bereits vorhandene Daten zurück und verzichtet bewusst auf eine aufwändige Zusatzerhebung, welche die Schulen vor Ort belasten würde.

Die Befunde des Monitorings zeichnen Entwicklungen auf, deren Gründe oder Ursachen unter Umständen nicht einfach erklärt werden können. Mittels Evaluation können die Ursachen und Fragestellungen punktuell vertieft untersucht werden. Die Evaluation kann Zusammenhänge zwischen Massnahmen und Wirkungen aufdecken und so mögliche Ursachen von Veränderungen aufzeigen. Je nach Fokus der zu untersuchenden Fragestellung sind im Rahmen der Evaluation auch zusätzliche Erhebungen sinnvoll.

Die Wirkungsüberprüfung ist als zirkulärer Prozess angelegt.

Zeitplan

WannWas
1. Halbjahr 2022Erster Monitoringbericht
2. Halbjahr 2022Planung Evaluation
2023 Evaluation
Ende 2023 Zwischenbericht
2024 Jahresbericht
2026Schlussbericht