Kantonale Qualitätskontrolle
Seit Schuljahr 2020/21 wird an den Aargauer Volksschulen die kantonale Qualitätskontrolle durchgeführt. Sie ersetzte das Verfahren der externen Schulevaluation.
Die kantonale Schulaufsicht prüft im Abstand von fünf Jahren an jeder Schule mit einem standardisierten, datengestützten Verfahren, ob diese die definierten Qualitätsansprüche erfüllt und die kantonalen Vorgaben einhält.
Abgestuftes Verfahren zur Qualitätskontrolle
Die kantonale Schulaufsicht des Departements BKS ist für die gesamte Durchführung der periodischen und flächendeckenden Prüfung aller Schulen zuständig. Unterstützt wird sie durch die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW), welche Online-Befragungen der wichtigen schulischen Akteure durchführt und vertiefte Prüfungen vornimmt im Falle von Schulen mit Hinweisen auf Schwierigkeiten. Damit erlangt der Kanton Aufschluss darüber, inwieweit die Schulen die definierten Qualitätsansprüche erfüllen und die kantonalen Vorgaben einhalten. Die Aufgaben der Schulführung bleiben unverändert. Diese verantwortet die Qualitätsentwicklung an der Schule vor Ort in den Bereichen Organisation, Unterricht und Personal.
Die kantonale Qualitätskontrolle ist als abgestuftes Verfahren konzipiert:
Standardisierte Prüfung der Schulqualität aller Schulen
Im Zentrum steht die standardisierte Prüfung der Schulqualität durch die Schulaufsicht, welche zu einer Qualitätseinschätzung führt. Als Grundlage dienen die Ergebnisse aus Online-Befragungen der Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse, Lehrpersonen und Eltern sowie vorhandene Schulführungsdokumente und ausgewählte statistische Kennzahlen von Statistik Aargau. Die Schulaufsicht bespricht die ausgewerteten Daten mit der Schulführung und nimmt eine Qualitätseinschätzung vor. Falls keine Hinweise auf Schwierigkeiten bestehen, so ist die Prüfung abgeschlossen.
Das Departement BKS rechnet damit, dass für siebzig Prozent aller Schulen diese Prüfung positiv ausfällt und abgeschlossen ist.
Zuständigkeiten | Daten und Dokumente |
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Schulführung |
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PH FHNW |
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Statistik Aargau |
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Vertiefte Prüfung der Schulqualität einzelner Schulen
Bei Schulen mit Hinweisen auf Schwierigkeiten wird eine vertiefte Prüfung durch die PH FHNW angeordnet. Diese führt Interviews, Gespräche und allenfalls ergänzende Befragungen zu den erkannten Schwierigkeiten durch. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zuhanden der Schulaufsicht zusammengefasst. Diese nimmt eine Qualitätsbeurteilung vor und entscheidet abschliessend darüber, ob ein Handlungsbedarf besteht oder nicht. Wenn ein Handlungsbedarf erkannt wird, begleitet die Schulaufsicht die Schule im Aufarbeitungsprozess. Andernfalls ist der Prozess abgeschlossen.
Begleitete Defizitaufarbeitung
Falls Handlungsbedarf erkannt wird, so werden die Schulen im Aufarbeitungsprozess in einem dafür definierten Verfahren begleitet. In regelmässigen Standortgesprächen unter der Leitung der Schulaufsicht informiert die Schulführung über den Stand der Aufarbeitung in den einzelnen defizitären Bereichen und kann aktuelle auftauchende schwierige Situationen besprechen. Bei Bedarf kann die Schulaufsicht selber Massnahmen anordnen. Ziele der Begleitung sind die Erfüllung der definierten Qualitätsansprüche an eine funktionierende Schule und die Erhöhung der Selbststeuerungsfähigkeit der Schulführung. Die Verantwortung über die Führung der Schule liegt beim Gemeinderat.
Nachkontrolle der Defizitaufarbeitung
Die Nachkontrolle erbringt den datengestützten Nachweis, dass die Defizite behoben worden und die definierten Qualitätsansprüche in den betreffenden Bereichen erfüllt sind. In der Regel erfolgt diese nach zweieinhalb bis drei Jahren. Durchgeführt wird diese wiederum durch die PH FHNW analog dem Verfahrensschritt der vertieften Prüfung.
Umfang, Form sowie Zeitpunkt der Nachkontrolle richten sich nach den Ergebnissen aus der vertieften Prüfung und werden der Situation der Schule angepasst. Dies wird schriftlich festgelegt.
Monitoringbericht externe Schulevaluation
Der Monitoringbericht externe Schulevaluation 2020 ist vom Zentrum Bildungsorganisation und Schulqualität des Instituts Forschung und Entwicklung der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) im Auftrag des Departements Bildung, Kultur und Sport verfasst worden. Die Basis für den vorliegenden Bericht sind die schulspezifischen Evaluationsberichte im Zeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2020. Die Ergebnisse sind analysiert und miteinander verglichen worden, um verschiedene Zusammenhänge und Trends aufzuzeigen, welche bei der Steuerung und Weiterentwicklung der Aargauer Volksschule dienlich sein können.
Der vorliegende Monitoringbericht ist der vierte und letzte Bericht dieser Art. Das Verfahren der externen Schulevaluation wurde per Schuljahr 2020/21 vom Verfahren "Kantonale Qualitätskontrolle" abgelöst.
Monitoringbericht externe Schulevaluation (PDF, 50 Seiten, 1,4 MB)