Qualität & Aufsicht

Schulaufsicht

Zusammen mit den Schulen vor Ort sorgt das Departement Bildung, Kultur und Sport für das Einhalten der kantonalen Vorgaben sowie für funktionierende Schulen. Damit wird das Ziel verfolgt, für alle Schülerinnen und Schüler ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot an der Aargauer Volksschule zur Verfügung zu stellen und die Chancengerechtigkeit zu gewährleisten.

Die Sektion Schulaufsicht interveniert bei begründeten Hinweisen auf Qualitätsdefizite, bei Störungen im Schulbetrieb oder bei Nicht-Einhalten von kantonalen Vorgaben an öffentlichen und privaten Schulen. Sie bietet den Schulen bei Notfällen, Krisen oder anderen schwierigen Situationen sofortige Unterstützung. Die Fachpersonen der Schulaufsicht können zeitnah kontaktiert und allenfalls auch vor Ort beigezogen werden.

Zudem sind sie erste Anlauf- und Ansprechstelle für Schulleitungen, Gemeinderäte, Lehrpersonen sowie Eltern bei schulischen Fragen.

Aufgaben

Die Schulaufsicht übt im Zusammenspiel mit der Schule vor Ort die Aufsicht über die öffentlichen und privaten Schulen aus. Konkret heisst dies:

Interventionen bei begründeten Hinweisen auf Störungen im Schulbetrieb oder bei nicht Einhalten von kantonalen Vorgaben an öffentlichen und privaten Schulen

Das können Auffälligkeiten bei der Ressourcenabwicklung, Beschwerden von Eltern oder Lehrpersonen, Hinweise aus der Zeitung o.ä. sein. Es geht darum, gemeinsam mit der Schulführung den Sachverhalt zu klären und allfälligen Handlungsbedarf festzulegen.

Ansprechstelle für Schulleitungen und Gemeinderat in schulischen Fragen sowie bei der Bewältigung von schwierigen Situationen.

Schulleitungen und Gemeinderat erhalten Auskünfte zu Fragen in Zusammenhang mit der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung. Bei Notfällen, Krisen oder anderen schwierigen Situationen erhalten sie auf Anfrage rasche Unterstützung. Die Fachpersonen der Schulaufsicht können zeitnah kontaktiert und allenfalls auch vor Ort beigezogen werden.

Ansprechstelle für Lehrpersonen in schulischen Fragen sowie bei der Bewältigung von schwierigen Situationen

Lehrpersonen können sich mit schulischen Anliegen (bspw. Fragen zur besonderen Förderung von Schülerinnen und Schüler, zum Umgang mit schwierigen Klassensituationen, zur Zusammenarbeit mit Eltern) oder mit Fragen zur persönlichen Arbeitssituation (bspw. Zusammenarbeit im Kollegium oder mit der Schulleitung) an die Schulaufsicht wenden. Diese hört die Lehrpersonen an, klärt die Anliegen und bietet Unterstützung an.

Ansprechstelle für Eltern in schulischen Anliegen

Eltern können sich mit schulischen Anliegen an die Schulaufsicht wenden. Diese hört die Eltern an, klärt die Anliegen und bietet Unterstützung durch Informationen in Verbindung mit einer Vorgehensberatung an. Dabei stellt sie sicher, dass die Dienstwege an der Schule eingehalten werden. In begründeten Fällen fragt die Schulaufsicht bei den Schulen nach.

Durchführung der kantonalen Qualitätskontrolle

Die kantonale Schulaufsicht führt die periodische und flächendeckende Prüfung der Schulqualität aller Schulen durch. Unterstützt wird sie durch die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz. Der Kanton erlangt damit Aufschluss darüber, inwieweit die Schulen die definierten Qualitätsansprüche erfüllen und die kantonalen Vorgaben einhalten.

Aufgaben bei der Begleitung von Schulen mit Defiziten

Im Rahmen eines standardisierten Aufsichtsprozesses begleitet die Schulaufsicht eine Schule bei der Defizitaufarbeitung, wenn die kantonale Qualitätskontrolle erhebliche Qualitätsdefizite bestätigt. Der Prozess wird mit einer Nachkontrolle der defizitären Bereiche abgeschlossen.

Aufgaben im Zusammenhang mit privater Schulung

Die Schulaufsicht überprüft gemäss Auftrag des Gemeinderats den genügenden Unterricht und verfasst eine Stellungnahme zuhanden des Gemeinderats und den Eltern.

Aufgaben im Zusammenhang mit Privatschulen

Die Schulaufsicht prüft bei eingereichten Anträgen zur Führung eines Privatkindergartens bzw. Privatschule die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen und unterbreitet dem Erziehungsrat den Antrag zum Entscheid.

Ebenso interveniert sie bei begründeten Hinweisen auf Störungen im Regelbetrieb oder bei Hinweisen auf Nichteinhalten der kantonalen Vorgaben.

Überprüfung der Anträge auf Schulausschluss

Schulausschlüsse bis 6 Schulwochen kann der Gemeinderat im Rahmen der Disziplinarmassnahmen selbständig verfügen. Diese müssen der Schulaufsicht gemeldet werden. Schulausschlüsse bis längstens 12 Schulwochen sind bei Departement Bildung, Kultur und Sport zu beantragen. Die Schulaufsicht bearbeitet die Anträge und prüft diese hinsichtlich Verhältnismässigkeit und Sinn der getroffenen Massnahmen.

Mehr Informationen zum Schulausschluss

Zuständigkeiten

Jede öffentliche und private Schule im Kanton Aargau erhält eine für sie zuständige Ansprechperson. Diese ist ebenfalls Ansprechperson für Anliegen der Eltern an der jeweiligen Schule.

Die Fachpersonen sind während der Bürozeiten der kantonalen Verwaltung erreichbar. Kontakte finden in der Regel per E-Mail oder Telefon statt. Den Schulen werden klare, kompetente und zeitgerechte Auskünfte erteilt.

Auch Besuche an den Schulen vor Ort sind möglich, insbesondere in folgenden Situationen:

  • Besprechungen mit mehreren Personen gleichzeitig zur Klärung von schwierigen Situationen (mehrere Anliegen, Fragen, hohe Komplexität)
  • Unterstützung bei Krisensituationen und Notfällen
  • Überprüfungen bei privater Schulung sowie der Bewilligungsvoraussetzungen bei Privatschulen
  • Begleitung von Schulen mit Funktionsstörungen

Unter www.ag.ch/schulaufsicht sind die zuständigen Kontaktpersonen für den jeweiligen Schulort ersichtlich. Ausserhalb der Präsenzzeiten der Kontaktpersonen kann das Sekretariat der Abteilung Volksschule kontaktiert werden.