Hervorgehoben:Das ändert sich mit dem neuen Volksschulgesetz
Am 1. August 2026 treten im Kanton Aargau das neue Volksschulgesetz (VSG) und die neue Volksschulverordnung (V VSG) in Kraft: Im dritten Jahr der Oberstufe sind weiterhin zusätzliche Angebote wie ein Berufswahljahr, ein Werkjahr oder eine Integrations- und Berufsfindungsklasse möglich. Neu ist die Möglichkeit einer individuelleren Flexibilisierung im Einzelfall mittels Gewährung von Urlaub und Dispensation zwecks Orientierung in der Berufswelt. Diese Regelung betrifft nur einen sehr kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler, die eine vertiefte und individueller Orientierung benötigen. Diese Flexibilisierung kann bedeuten, für einen begrenzten Zeitraum von den Zielen des Lehrplans abzuweichen und die Präsenz in der Schule zu reduzieren. Sie stellt eine pädagogische Massnahme dar. Je nach Dauer und Umfang erfolgt eine Meldung bzw. ein Antrag beim Departement BKS.