Schuladministration

Berufswahljahr und Werkjahr

Den Schülerinnen und Schüler stehen im letzten Oberstufenjahr neben der Regelklasse der Bezirks-, Sekundar- oder Realschule zusätzliche Angebote offen.

Hervorgehoben:Das ändert sich mit dem neuen Volksschulgesetz

Am 1. August 2026 treten im Kanton Aargau das neue Volksschulgesetz (VSG) und die neue Volksschulverordnung (V VSG) in Kraft: Im dritten Jahr der Oberstufe sind weiterhin zusätzliche Angebote wie ein Berufswahljahr, ein Werkjahr oder eine Integrations- und Berufsfindungsklasse möglich. Neu ist die Möglichkeit einer individuelleren Flexibilisierung im Einzelfall mittels Gewährung von Urlaub und Dispensation zwecks Orientierung in der Berufswelt. Diese Regelung betrifft nur einen sehr kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler, die eine vertiefte und individueller Orientierung benötigen. Diese Flexibilisierung kann bedeuten, für einen begrenzten Zeitraum von den Zielen des Lehrplans abzuweichen und die Präsenz in der Schule zu reduzieren. Sie stellt eine pädagogische Massnahme dar. Je nach Dauer und Umfang erfolgt eine Meldung bzw. ein Antrag beim Departement BKS.

Berufswahljahr

Das Berufswahljahr ist eine besondere Form der Oberstufe im Abschlussjahr der Volksschule. Das Angebot eignet sich für Schülerinnen und Schüler aller Leistungstypen der Oberstufe, die beim Entscheid für einen Beruf und bei der Lehrstellensuche intensive Unterstützung brauchen.

Das Berufswahljahr wird an folgenden Standorten geführt:

Über die Aufnahme ins Berufswahljahr entscheidet die Schulführung aufgrund der Kriterien Eignung und verfügbare Plätze (Anmeldeschluss jeweils im März).

Werkjahr

Das Werkjahr ist eine besondere Form der Oberstufe im Abschlussjahr der Volksschule. Schülerinnen und Schüler werden dabei begleitet, eine für sie geeignete Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit zu finden. Das Werkjahr eignet sich für praktisch begabte Schülerinnen und Schüler aus der Kleinklasse oder der Realschule.

Das Werkjahr wird an folgendem Standort geführt:

Über die Aufnahme ins Werkjahr entscheidet die Schulführung aufgrund der Kriterien Eignung und verfügbare Plätze (Anmeldeschluss jeweils im Februar/März).

Fürs Berufswahljahr oder Werkjahr anmelden

  1. Die für Laufbahnentscheide zuständige Stelle in der Gemeinde beschliesst den Übertritt ins Berufswahljahr bzw. Werkjahr.

  2. Die Eltern füllen das Anmeldeformular aus und leiten es der Kontaktperson an ihrer Schule weiter.

  3. Die Kontaktperson der Schule informiert die für die Schulgeldfinanzierung und den Ressourcentransfer zuständige Stelle und leitet die Anmeldung an die aufnehmende Schule weiter.

  4. Die aufnehmende Schule entscheidet über die Aufnahme.

  5. Sie kann zu einem Kennenlern-/Aufnahmegespräch oder zu einem Elternabend einladen.