Schuladministration

Gesundheitsvorsorge

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Auch die organisatorischen Aspekte müssen geregelt werden.

Mit dem schulärztlichen Dienst, den obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, den Schulzahnpflegeangeboten und den Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention wird die allgemeine Gesundheit der Aargauer Schülerinnen und Schüler gefördert. Zudem stehen Informationen über erste Hilfe und dem Umgang mit chronischen Erkrankungen im Schulalltag zur Verfügung.

Erste Hilfe im Schulalltag und auf Tagesausflügen

Lehrpersonen kommen immer wieder in die Situation, dass sie Schülerinnen und Schülern im schulischen Alltag bei kleinen oder grösseren Unfällen erste Hilfe leisten oder Medikamente anwenden sollen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

Erste-Hilfe-Sets (Notfallapotheke / Schul- und Reiseapotheke)

Lehr- und Betreuungspersonen greifen bei Verletzungen oder gesundheitlichen Beschwerden von Schülerinnen und Schülern auf eine Schulapotheke zu bzw. führen eine Reiseapotheke für Ausflüge mit sich. Diese Erste-Hilfe-Sets sind gemäss ihrem Verwendungszweck bestückt.

Bestückung: Die Notfallapotheke / das Erste-Hilfe-Set einer Schule muss vor allem mit Verbandsmaterial und anderen Medizinprodukten zur Wundversorgung und/oder Stabilisierung, Beatmungshilfen (d.h. Beatmungsmasken oder Beatmungsfolien, die bei der Mund-zu-Mund-Beatmung den direkten Mundkontakt unnötig machen), Handschuhen etc. bestückt sein. Hingegen gehören Arzneimittel nicht in eine Notfallapotheke, auch keine frei verkäuflichen Präparate. Eine Ausnahme besteht zur akuten lokalen Wundversorgung für Desinfektionsmittel (Bepanthen MED plus Spray oder Creme) und Spüllösungen.

Lagerung/Unterhalt: Die Notfallapotheken / Erste-Hilfe-Sets der Schulen für den Schulalltag und Tagesausflüge sollten auffällig gekennzeichnet an zentralen Orten aufbewahrt werden und jederzeit greifbar sein. Sie müssen fachgerecht gelagert werden (Lagerungshinweise beachten) und der Inhalt sollte regelmässig auf Vollständigkeit und Verfalldatum überprüft werden (empfohlen wird jährlich). Die Überprüfung kann von einer öffentlichen Apotheke durchgeführt werden.

Anschaffung: Es empfiehlt sich, direkt mit einer öffentlichen Apotheke den Kontakt zu suchen, um die Erste-Hilfe-Sets zu erneuern oder sich je nach Verwendungszweck ein passendes Set zusammenstellen zu lassen.

In den meisten Apotheken können Angebote von fertig bestückten Erste-Hilfe-Sets besichtigt und bezogen werden. Bei einer Neubeschaffung kann es sich lohnen, solch einen Koffer zu wählen. Dabei sind die Grundsätze betreffend Einsatz von Medikamenten zu beachten.

Anwendung von Medikamenten im Schulalltag

Die Anwendung von Medikamenten ist je nach Situation zu beurteilen:

Verletzungen oder gesundheitliche Beschwerden während dem Schulalltag und auf Tagesausflügen

Im Falle von Verletzungen haben die Lehr- und Betreuungspersonen in der Schule erste Hilfe zu leisten. Sie dürfen zur lokalen Wundversorgung Desinfektionsmittel und Spüllösungen anwenden. Anderweitige Medikamente dürfen nach eigenem Ermessen keine an die Kinder abgeben werden, ausser bei Schülerinnen und Schülern mit einer chronischen Erkrankung. Mit der Verabreichung solcher Produkte würden die Lehrpersonen in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen.

Bei akut auftretenden gesundheitlichen Beschwerden wie Fieber sowie ansteckenden Krankheiten können die Kinder nicht in der Schule betreut werden. Deshalb sind die Eltern zu kontaktieren und es ist mit ihnen eine Vereinbarung zum Abholen zu treffen. Bei einem medizinischen Notfall ist schnellstmöglich die Notfallnummer 144 durch die Lehrperson oder die Schulleitung zu konsultieren.

Chronische Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern

In den meisten Fällen ist es nicht notwendig für eine Schülerin oder einen Schüler mit chronischer Erkrankung spezielle Vorkehrungen für die Teilnahme am Schulunterricht zu treffen. Kinder und Jugendliche gehen häufig sehr routiniert mit ihrer Situation um und benötigen bei der Bewältigung des Schulalltags auch keine Unterstützung. Einige chronische Erkrankungen können jedoch zu akuten Notfallsituationen führen und die Aufbewahrung von Notfallmedikamenten in der Schule erfordern. Es ist Aufgabe der Schule einzuschätzen, ob die Notwendigkeit besteht, dies gesondert mit den Eltern zu besprechen und die Lösungen zu dokumentieren. Für diese Fälle steht bei der Sektion Schulaufsicht (sa.volksschule@ag.ch) eine Handreichung sowie eine Vereinbarungsvorlage zur Verfügung.

Grundsatzinformationen:

Positionspapier H 013:01 der Kantonsapotheker-Vereinigung Nordwestschweiz: "Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln aus einer "Notfallapotheke" in Schulen, Betrieben, Ferienlagern, Vereinen etc."

KAV-NWCH Positionspapiere

Nothilfekurse

  • Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU empfiehlt auf ihrer Ratgeberseite "Notfall in der Schule – Verhalten und Ausrüstung", dass Lehr- und Betreuungspersonen, aber auch Hauswarte den Nothilfekurs regelmässig auffrischen, d.h. in einem Intervall von maximal 5 Jahren.
    Notfall in der Schule
  • Viele Samaritervereine führen Nothilfekurse durch, z.T. auch massgeschneiderte Kurse für Firmen oder andere spezifische Zielgruppen. Auf der Website des Kantonalen Verbands Aargauischer Samaritervereine findet sich eine Liste mit allen Vereinen im Kanton Aargau inkl. Kontaktangabe oder Link zur Webseite des entsprechenden Vereins.
    Samaritervereine
  • Angebote und Kurse zur Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Stufen für das Thema Erste Hilfe finden sich beim Schweizerischen Samariterbund. Gemäss Angaben auf der Website können Lehrerinnen und Lehrer die Inhalte entweder selber in ihrem Unterricht vermitteln oder Fachpersonen aus Samaritervereinen als Unterstützung beiziehen
    Kursangebote für Schulen