Schulärztlicher Dienst

Vorsorgeuntersuchungen

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.

Durchführung

Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig und informieren Eltern sowie bei Bedarf die Schulärztin oder den Schularzt. Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden primär von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche, die bis zu der von der Schule kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht.

Eintrittsuntersuchung im Kindergartenalter

Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen. Es werden Gewicht, Grösse, Seh- und Hörfähigkeit, Entwicklungsstand, Motorik und die durchgeführten Impfungen untersucht.

  1. Elterninformation zu Beginn des Kindergartens

    Die Schule informiert die Eltern entweder mit der Kindergartenanmeldung oder zu Beginn des ersten Kindergartenjahrs über die obligatorische Vorsorgeuntersuchung bei der Privatärztin oder dem Privatarzt. Der Untersuch hat bis am 20. Januar im zweiten Kindergartenjahr zu erfolgen. Die Eltern erhalten eine Elterninformation, den Elternfragebogen, die Untersuchungsbestätigung sowie das ärztliche Befundblatt.

    Falls der Untersuch bereits wahrgenommen wurde, geht es mit dem Schritt 4 weiter.

    Elterninformation Eintrittsuntersuchung (PDF, 2 Seiten, 102 KB)
    Online-Formular Elternfragebogen
    Untersuchungsbestätigung Eintrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)
    Online Formular Ärztliches Befundblatt

  2. Vorgehen Eltern – 4-Jahres-Untersuch ausstehend

    Eltern vereinbaren einen individuellen Termin bei der Haus- oder Kinderarztpraxis bis zum zweiten Semester des zweiten Kindergartenjahrs. Die Eintrittsuntersuchung wird als Vier-Jahres-Untersuch durchgeführt und über die Krankenkasse abgerechnet.

    Die Eltern können den Fragebogen zur Vorbereitung auf den Untersuch freiwillig ausfüllen.

    Online-Formular Elternfragebogen

    Der Fragebogen dient dem Einstieg in das ärztliche Gespräch und unterstützt die rasche Erfassung des Gesundheitszustandes. Die Angaben werden streng vertraulich behandelt. Ebenso wird die Untersuchungsbestätigung ausgefüllt.

    Es wird empfohlen, die Eintrittsuntersuchung als Vier-Jahres-Untersuchung durchzuführen.

    Untersuchungsbestätigung Eintrittsuntersuchungen (PDF, 1 Seite, 28 KB)

  3. Untersuchung durch Haus- oder Kinderarztpraxis

    Die Privatärztin oder der Privatarzt führt die Untersuchung durch und bestätigt den Eltern die Durchführung mit der Untersuchungsbestätigung zu Handen der Schule.

    Untersuchungsbestätigung Eintrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)

    Die Ärztin beziehungsweise der Arzt dokumentiert die durchgeführte Untersuchung direkt via zugestelltem online Link anonym und zu statistischen Zwecken zuhanden des Kantonärztlichen Diensts.

    Online-Formular Ärztliches Befundblatt

    Die Haus- oder Kinderarztpraxis stellt die Rechnung der Krankenkasse zu. Falls die Eltern die Rechnung erhalten, reichen sie die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Die Eltern übernehmen den Selbstbehalt und ggf. die Franchise.

    Weiter mit Schritt 5.

  4. Vorgehen Eltern – 4-Jahres-Untersuch fand bereits statt

    Falls das Kind mit vier Jahren bereits eine ärztliche Untersuchung hatte, dann braucht es keine Eintrittsuntersuchung mehr. Die Eltern füllen die Untersuchungsbestätigung aus. Die Privatärztin oder der Privatarzt unterschreibt die Untersuchungsbestätigung und gibt sie den Eltern mit.

    Untersuchungsbestätigung Eintrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)

  5. Erfassung Untersuchungsbestätigung durch Schule

    Die Eltern geben die Untersuchungsbestätigung der Schule ab. Dann weiss die Schule, dass die Untersuchung durchgeführt wurde.

    Die Schule erfasst laufend die privatärztlich untersuchten Kinder via der von den Eltern eingereichten Untersuchungsbestätigungen.

  6. Erinnerungsschreibung zu Beginn 2. Kindergartenjahr

    Die Schule schickt den Eltern zu Beginn des zweiten Kindergartenjahrs ein Erinnerungsschreiben und die Informationen über die Vorsorgeuntersuchung, die bis am 20. Januar im zweiten Kindergartenjahr zu erfolgen hat.

    Erinnerung Eintrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 105 KB)
    Online-Formular Elternfragebogen
    Untersuchungsbestätigung Eintrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)
    Online Formular Ärztliches Befundblatt

  7. Meldung nicht untersuchter Kinder von Schule an Schulärztin/-arzt

    Die Schule meldet nach dem 20. Januar des zweiten Kindergartenjahrs die nicht privatärztlich untersuchten Kinder der Schulärztin oder dem Schularzt.

  8. Untersuchung durch Schulärztin/-arzt

    Die Schulärztin oder der Schularzt bietet die nicht privatärztlich untersuchten Kinder zur Untersuchung, mit einmaliger Erinnerung, auf. Die Schulärztin oder der Schularzt bestätigt der Schule die durchgeführte Untersuchung.

    Untersuchungsbestätigung Eintrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)

    Die Schulärztin oder der Schularzt dokumentiert die durchgeführte Untersuchung direkt via zugestelltem online Link anonym und zu statistischen Zwecken zuhanden des Kantonärztlichen Diensts.

    Online-Formular Ärztliches Befundblatt

    Die Schulärztin oder der Schularzt stellt die Rechnung der Krankenkasse zu. Falls die Eltern die Rechnung erhalten, reichen sie die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Die Eltern übernehmen den Selbstbehalt und ggf. die Franchise.

  9. Erfassung Untersuchungsbestätigung der Schulärztin/-arzt durch Schule

    Die Schule erfasst auch diese Untersuchungsbestätigungen laufend.

Kosten

Die Eintrittsuntersuchung im Kindergarten wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet (ausgenommen Selbstbehalt und ggf. Franchise).

Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse

Es werden Gewicht, Grösse, Seh- und Hörfähigkeit, Blutdruck und die durchgeführten Impfungen untersucht. Die Jugendlichen haben Gelegenheit, individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention zu stellen (z. B. Ernährung, Bewegung, Sexualität).

  1. Elterninformation zu Beginn des 2. Oberstufenschuljahrs

    Die Schule informiert die Eltern und Jugendlichen zu Beginn des zweiten Schuljahrs der Oberstufe über die obligatorische Vorsorgeuntersuchung bei der Privatärztin oder dem Privatarzt. Der Untersuch hat bis zum 20. Januar in der dritten Oberstufenklasse zu erfolgen. Eltern und Jugendliche erhalten eine Eltern- und Jugendinformation, den Jugendfragebogen, den Gutschein sowie das ärztliche Befundblatt.

    Falls der Untersuch bereits wahrgenommen wurde, geht es mit dem Schritt 4 weiter.

    Eltern- und Jugendinformation Austrittsuntersuchung (PDF, 2 Seiten, 277 KB)
    Online Formular Jugendfragebogen
    Gutschein Austrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)
    Online Formular Ärztliches Befundblatt

  2. Vorgehen Eltern/ Jugendliche – 14 Jahres-Untersuch ausstehend

    Eltern und Jugendliche vereinbaren einen individuellen Termin bei der Haus- oder Kinderarztpraxis bis zum zweiten Semester der dritten Oberstufe.

    Die Jugendlichen füllen den Fragebogen zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch, welches im Rahmen der Untersuchung durchgeführt wird, aus.

    Online-Formular Jugendfragebogen

    Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig und er muss nicht abgegeben werden. Die Angaben werden streng vertraulich behandelt. Ebenso wird der Gutschein ausgefüllt.

    Gutschein Austrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)

  3. Untersuchung durch Haus- oder Kinderarztpraxis

    Die Privatärztin oder der Privatarzt führt die Untersuchung durch und bestätigt den Jugendlichen und Eltern die Durchführung mit der Gutscheinkopie zu Handen der Schule. Die Ärztin oder der Arzt stellt die Rechnung sowie den Gutschein der Wohnsitzgemeinde der Jugendlichen zu.

    Gutschein Austrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)

    Die Ärztin beziehungsweise der Arzt dokumentiert die durchgeführte Untersuchung direkt via zugestelltem online Link anonym und zu statistischen Zwecken zuhanden des Kantonärztlichen Diensts.

    Online-Formular Ärztliches Befundblatt

    Weiter mit Schritt 5.

  4. Vorgehen Eltern/Jugendliche – 14 Jahres-Untersuch fand bereits statt

    Falls die Jugendlichen mit 14 Jahren bereits eine ärztliche Untersuchung hatten, dann braucht es keine Austrittsuntersuchung mehr. Eltern und Jugendliche füllen den Gutschein für die ärztliche Austrittsuntersuchung als Bestätigung aus. Die Privatärztin oder der Privatarzt unterschreibt den Gutschein und gibt ihn mit.

    Gutschein Austrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)

  5. Erfassung der Untersuchungen durch Schule

    Die Eltern schicken eine Kopie des Gutscheins zur Bestätigung an die Schule. Dann weiss die Schule, dass die Untersuchung durchgeführt wurde.

    Die Schule erfasst laufend die privatärztlich untersuchten Jugendlichen (über die eingereichte Gutscheinkopie).

  6. Erinnerungsschreiben zu Beginn des 3. Oberstufenschuljahrs

  7. Meldung nicht untersuchte Jugendliche von Schule an Schulärztin/-arzt

    Die Schule meldet nach dem 20. Januar des dritten Oberstufenjahrs die nicht privatärztlich untersuchten Jugendlichen an die Schulärztin oder den Schularzt.

  8. Untersuchung durch Schulärztin/-arzt

    Die Schulärztin oder der Schularzt bietet die nicht privatärztlich untersuchten Jugendlichen zur Untersuchung, mit einmaliger Erinnerung, auf. Die Schulärztin oder der Schularzt bestätigt der Schule die Durchführung der Untersuchung.

    Die Schulärztin oder der Schularzt dokumentiert die durchgeführte Untersuchung direkt via zugestelltem online Link anonym und zu statistischen Zwecken zuhanden des Kantonärztlichen Diensts.

    Ärztliches Befundblatt: Online-Formular

    Die Schulärztin oder der Schularzt stellt die Rechnung sowie den Gutschein der Wohnsitzgemeinde der Jugendlichen zu.

    Gutschein Austrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)

  9. Erfassung Untersuchungsbestätigung der Schulärztin/-arzt durch Schule

    Die Schule erfasst auch diese Untersuchungsbestätigungen laufend.

Kosten

Die Wohngemeinde der Schülerin oder des Schülers trägt die Kosten für die ärztliche Austrittsuntersuchung via eingereichten Gutschein durch die Ärztin oder den Arzt (Betrag Gutschein CHF 91.67.-). Falls die Untersuchung länger als 22 Minuten dauert oder Impfungen gemacht werden, können weitere Kosten entstehen. Die Ärztin oder der Arzt rechnet diese weiteren Kosten über die Krankenkasse ab. Die Eltern übernehmen den Selbstbehalt und ggf. die Franchise.

Häufige Fragen

Was ist meine Aufgabe als Lehrperson, Schulbehörde, Schulleitung?

Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Sie informieren die Eltern, Schülerinnen und Schüler frühzeitig, stellen die notwendigen Unterlagen aus dem Schulportal zusammen und sorgen für die termingerechte Durchführung

Wie informiere ich die Eltern?

Die Eltern sollen so früh wie möglich informiert werden. Das BKS stellt Vorlagen für Elternbriefe sowie alle Unterlagen auf der Seite Vorsorgeuntersuchungen zum Herunterladen zur Verfügung.

Wann informiere ich die Eltern über die obligatorische ärztliche Vorsorgeuntersuchung?

Die Informationen zur Eintrittsuntersuchung können entweder mit der Kindergartenanmeldung verschickt werden oder zu Beginn des ersten Kindergartenjahrs.

Die Informationen zur Austrittsuntersuchung werden im ersten Quartal des 8.Schuljahrs an die Schülerinnen und Schüler abgegeben.

Detaillierte Informationen: siehe Prozessvisualisierung

Wo finde ich den Elternbrief?

Zum Herunterladen auf der Seite Vorsorgeuntersuchungen.

Was gebe ich den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern ab?

Eintrittsuntersuchung

  • Elterninformation Eintrittsuntersuchung
  • Befundblatt
  • Elternfragebogen
  • Untersuchungsbestätigung Eintrittsuntersuchung

Die aktuellen Dokumente stehen bei Eintrittsuntersuchung im Kindergartenalter unter Schritt 1 auf der Seite Vorsorgeuntersuchungen zum Herunterladen bereit.

Austrittsuntersuchung

  • Elterninformation Austrittsuntersuchung
  • Ärztliches Befundblatt
  • Gutschein Austrittsuntersuchung
  • Jugendfragebogen
  • Jugendinformation Austrittsuntersuchung (optional)

Die aktuellen Dokumente stehen bei Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse unter Schritt 1 auf der Seite Vorsorgeuntersuchungen zum Herunterladen bereit.

Wann gebe ich das Erinnerungsschreiben ab?

Das Erinnerungsschreiben soll im ersten Quartal des 2. Kindergartenjahres respektive des letzten Oberstufenjahres der Schülerinnen und Schüler abgegeben werden.

Erinnerung Eintrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 105 KB)
Erinnerung Austrittsuntersuchung (PDF, 2 Seiten, 106 KB)

Wann wird der Schularzt informiert?

Wird gegenüber der Schule keine ärztliche Vorsorgeuntersuchung bis zur festgelegten Frist bestätigt, so informiert die Schule die Schulärztin oder den Schularzt.

Wohin sollen die ausgefüllten Dokumente?

  • Bestätigung Eintrittsuntersuchung: die Eltern geben die Bestätigung der Eintrittsuntersuchung an die zuständige Person der Schule zur Durchführungskontrolle.
  • Gutschein Austrittsuntersuchung: die Haus- oder Kinderärztin bzw. der Haus- oder Kinderarzt sendet den Gutschein der Austrittsuntersuchung an die Wohngemeinde.
  • Kopie des Gutscheins Austrittsuntersuchung: die Eltern geben die Kopie des Gutscheins der Austrittsuntersuchung an die zuständige Person der Schule zur Durchführungskontrolle.
  • Ärztliches Befundblatt: die Haus- oder Kinderärztin bzw. der Haus- oder Kinderarzt sendet das Befundblatt direkt an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst.
  • Eltern- oder Jugendfragebogen: die Haus- oder Kinderärztin bzw. der Haus- oder Kinderarzt sendet den Fragebogen an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst.

Können die Vier-Jahres-Untersuchung und die Eintrittsuntersuchung gleichzeitig durchgeführt werden?

Ja, die von Kinderärztinnen und -ärzten empfohlene Vier-Jahres-Untersuchung ist sogar der beste Zeitpunkt für die Durchführung der Eintrittsuntersuchung.

Wenn die Vier-Jahres-Untersuchung bereits durchgeführt worden ist, muss die Kinder- oder Hausärztin bzw. der Kinder- oder Hausarzt nur noch die Bestätigung zur Eintrittsuntersuchung visieren und stempeln. Die Eltern lassen die Bestätigung zur Eintrittsuntersuchung der Schule direkt zukommen.

Kann die Bestätigung der Eintrittsuntersuchung auch mit dem Gesundheitsheft zur Vier-Jahres-Untersuchung erfolgen?

Die Schule kann auf Wunsch der Eltern das Gesundheitsheft von Pädiatrie Schweiz als Bestätigung für die Eintrittsuntersuchung akzeptieren. Dazu muss die Schule Einsicht ins Original des Gesundheitshefts zur Vier-Jahres- Untersuchung erhalten. Die Eltern geben damit der Schule das Recht Einsicht in persönliche und gesundheitliche Daten über das Kind zu erhalten. Mit der Einreichung der Bestätigung der Eintrittsuntersuchung hat die Schule keine Einsicht in die Befundergebnisse.

Untersuchungsbestätigung für die ärztliche Eintrittsuntersuchung (PDF, 1 Seite, 28 KB)

Was ist die Durchführungskontrolle der Schule?

Die Schule ist dafür zuständig zu überprüfen, ob bei allen Schülerinnen und Schüler die obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen stattgefunden haben. Dazu empfiehlt sich eine Kontrollliste anzulegen und nachzuführen.

Die Eintrittsuntersuchung wird mit einer visierten und gestempelten Bestätigung belegt.

Die Austrittsuntersuchung wird mit einer Kopie des visierten und gestempelten Gutscheinformulars belegt.

Wozu sind diese obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen?

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Chance auf die frühzeitige Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen haben, damit sich die Schülerinnen und Schüler gesund entwickeln können.

Werden die Kinder jetzt beim Kindergarteneintritt untersucht und nicht mehr wie früher bei der Einschulung in die erste Klasse?

Mit der Revision der Verordnung über die Schuldienste wurde der Zeitpunkt der Eintrittsuntersuchung vorverlegt. Die Untersuchung findet idealerweise gleichzeitig mit der von Kinderärztinnen und Kinderärzten empfohlenen Vier-Jahres-Untersuchung statt.

Finden die Untersuchungen jetzt nicht mehr bei der Schulärztin und dem Schularzt statt?

Seit der im August 2018 in Kraft getretenen revidierten Verordnung über die Schuldienste hat sich dies geändert. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern vereinbaren individuelle Termine bei ihren eigenen Kinder- und Hausärztinnen bzw. Kinder- und Hausärzten.

Finden keine Reihenuntersuchungen mehr statt?

Die Untersuchungen sind nicht mehr als Reihenuntersuchungen konzipiert, sondern sollen der individuellen Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung dienen.

Wozu werden die Daten verwendet?

Für statistische Zwecke werden die anonymisierten Daten der ärztlichen Befundblätter und der Eltern- und Jugendfragebögen vom kantonsärztlichen Dienst erfasst und ausgewertet.

Wie stelle ich sicher, dass der Datenschutz gewährleistet ist?

Die Schulen geben die Untersuchungsunterlagen vorgängig ab. Sie dürfen keine Hinweise auf die untersuchte Person enthalten.

Die Schulen sammeln und erfassen keine persönlichen Gesundheitsdaten der Schülerinnen und Schüler.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Bitte wenden Sie sich für organisatorische Fragen an die Sektion Organisation in der Abteilung Volksschule (so.volksschule@ag.ch).