Schulzahnpflege
Die Volksschule unterstützt die Eltern in ihren Bestrebungen, die Zähne ihrer Kinder gesund zu erhalten.
Die Schulzahnpflege im Kanton Aargau hat zwei Elemente: Den jährlichen Kontrolluntersuch bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie die regelmässige Schulzahnprophylaxe in den Schulklassen.
Zahnärztlicher Kontrolluntersuch
Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben ab dem Kindergarten Anrecht auf eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl. Dafür erhalten die Eltern beim Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten ein Gutscheinheft. Das Heft enthält für jedes Schuljahr einen Gutschein.
Die Gutscheinhefte können von den Schulen direkt beim schulverlag plus bestellt werden, am besten zu finden unter 'Suche > Stichwort > Gutscheinheft.
Gutscheinheft
Die Schulen verteilen das Gutscheinheft zu Beginn der Schulzeit bzw. beim Schuleintritt an die Kinder. Zur Information der Eltern steht ein Elternbrief zur Verfügung.
Elternbrief Gutscheinheft Zahnkontrolle (PDF, 1 Seite, 363 KB)
Häufige Fragen und Antworten
Wozu berechtigt das Gutscheinheft?
Das Gutscheinheft berechtigt die Kinder und Jugendlichen der Volksschule zu einer jährlichen Kontrolluntersuchung bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt nach Wahl, vorzugsweise im Kanton Aargau. Zahnärzte ausserhalb des Kantons Aargau müssen über eine Berufsausübungsbewilligung des jeweiligen Kantons verfügen. Die Kosten der Kontrolluntersuchungen werden von der Wohngemeinde übernommen.
Wie lange ist das Gutscheinheft gültig?
Das Gutscheinheft enthält Gutscheine für die ganze Volksschulzeit vom Kindergarten bis zum Abschluss der 9. Klasse. Heute befinden sich alle Gutscheine in einem Dokument, davor wurde für die Unterstufe und die Oberstufe je ein separates Heft verteilt. Oberstufenschülerinnen und –schüler, die über keine Gutscheine für die Zahnkontrollen in der Oberstufe mehr verfügen, bekommen in der Oberstufe ein neues Gutscheinheft unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Wer bewahrt das Heft auf?
Das Heft bleibt im Besitz der Eltern.
Was macht die Zahnärztin oder der Zahnarzt?
Durch die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt ist das Feld "Befund" auszufüllen. Ebenso besteht die Möglichkeit, im entsprechenden Feld Bemerkungen einzufügen. Hier können Angaben zu Karies, Füllungen, kieferorthopädischen Vermutungsdiagnosen usw. eingetragen werden.
Wie erfolgt die Abrechnung durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Der seitliche Abschnitt ist vorperforiert und dient zur Abrechnung mit der Finanzverwaltung der Wohngemeinde der Kinder und Jugendlichen. Der Abschnitt ist nach der Kontrolle herauszutrennen und mit der Zahnarztrechnung/Sammelrechnung bis spätestens innert Monatsfrist nach Schuljahresende an die jeweilige Wohngemeinde zu schicken.
Wie ist das Vorgehen bei einem Verlust des Gutscheinhefts?
Verlorene Gutscheinhefte werden vom Schulsekretariat, in welches das Kind in die Schule geht, kostenlos ersetzt.
Wer übernimmt welche Kosten?
Die jährlichen Untersuche mit dem Gutscheinheft werden bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt mit Berufsausübungsbewilligung, vorzugsweise im Kanton Aargau, übernommen. Kosten für Zahnuntersuche im Ausland werden nicht vergütet.
Die Kosten der Kontrolluntersuchungen (exkl. Grundtaxe der Arbeitsplatzdesinfektion, Röntgenbilder, Fluoridbehandlung etc.) werden von der Wohngemeinde der Kinder und Jugendlichen übernommen. Der Tarif für die Untersuchung ist vertraglich geregelt und beträgt Fr. 48.80 (Wert Gutschein).
Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Eltern.
Schulzahnprophylaxe
Fachpersonen für Schulzahnprophylaxe besuchen regelmässig den Unterricht. Dabei steht die Prävention in Bezug auf die Zahngesundheit im Vordergrund.
Die Schulzahnprophylaxe findet vom 1. Kindergartenjahr bis zum Ende der 6. Primarschulklasse in der Regel mindestens vier Mal pro Schuljahr statt. Auf freiwilliger Basis können die Gemeinden die Schulzahnprophylaxe zusätzlich auf der Oberstufe finanzieren.
Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe
Die Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe werden vom Gemeinderat eingesetzt. Einsetzbar ist, wer einen Ausbildungskurs von der Stiftung für Schulzahnpflege-Instruktorinnen SZPIDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Aufgaben und Pflichten der Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe sind in einem kantonal einheitlichen Pflichtenheft geregelt.
Pflichtenheft für Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe (PDF, 2 Seiten, 40 KB)
Elterninformationen zur Schulzahnpflege
Der Kanton informiert die Eltern auf Deutsch und in weiteren 13 Sprachen über die Schulzahnpflege.
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Deutsch (PDF, 2 Seiten, 121 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (PDF, 2 Seiten, 210 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Englisch (PDF, 2 Seiten, 128 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Albanisch (PDF, 2 Seiten, 21 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Arabisch (PDF, 2 Seiten, 1,1 MB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Französisch (PDF, 2 Seiten, 215 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Italienisch (PDF, 2 Seiten, 212 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Portugiesisch (PDF, 2 Seiten, 23 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Spanisch (PDF, 2 Seiten, 22 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Tamilisch (PDF, 2 Seiten, 111 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Tigrinya (PDF, 2 Seiten, 627 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Türkisch (PDF, 2 Seiten, 274 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Ukrainisch (PDF, 2 Seiten, 124 KB)
- Elterninformation zur Schulzahnpflege - Russisch (PDF, 2 Seiten, 124 KB)