Freiwilliger Schulsport

Der freiwillige Schulsport hat im Aargau einen hohen Stellenwert. An rund 100 Schulen im Kanton werden Kurse in über 30 verschiedenen Sportarten angeboten. Rund 20'000 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 5 und 20 Jahren nehmen jährlich daran teil – so viele wie in keinem anderen Kanton der Schweiz.
Gehe zu
- Vorteile – darum ist der freiwillige Schulsport so wertvoll
- Freiwilliger Schulsport in J+S-Sportarten und weiteren Sportarten
- Finanzierung – Entschädigung und Unterstützung
- Spezialangebote – auch das ist Teil des freiwilligen Schulsports
- Tipps und Tricks – so wird ein Kurs im freiwilligen Schulsport lanciert
- Kursanmeldung im freiwilligen Schulsport
- FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Freiwilligen Schulsport
Vorteile – darum ist der freiwillige Schulsport so wertvoll
Der freiwillige Schulsport bringt eine ganze Reihe an Vorteilen mit. Und zwar sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Schulen, die Kurse im freiwilligen Schulsport anbieten.
Vorteile des freiwilligen Schulsports für Kinder und Jugendliche
- Die Kinder und Jugendlichen haben Spass an der Bewegung, entwickeln vielseitige Fähigkeiten und bekommen Werte wie Teamgeist, Respekt und Fairplay vermittelt.
- Bewegung verbessert die Gesundheit und fördert die Konzentration in der Schule.
- Der freiwillige Schulsport ist für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich – unabhängig von ihrem Hintergrund und ihren Fähigkeiten.
- Im freiwilligen Schulsport gibt es kein Bewertungssystem. Alle Teilnehmenden können sich frei vom Leistungsdruck bewegen.
- In den Kursen des freiwilligen Schulsports können die Schülerinnen und Schüler neue Kontakte knüpfen und neue Sportarten kennenlernen. Zudem haben sie die Chance, sich an kantonalen Schulsportwettkämpfen mit anderen zu messen.
- Die Kinder und Jugendlichen werden über den freiwilligen Schulsport an den Vereinssport herangeführt.
Vorteile des freiwilligen Schulsports für Schulen
- Kurse im freiwilligen Schulsport machen die Schule bewegungsfreundlicher und fördern ein positives Schulklima.
- Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen finden im freiwilligen Schulsport eine neue Umgebung und haben zum Beispiel durch FunFit- oder Nicht-Schwimmer-Kurse die Möglichkeit sich ohne Druck sportlich zu entfalten, ihren Selbstwert zu verbessern und neue sportliche Fertigkeiten zu entwickeln.
- Kindergartenkindern sowie Primarschülerinnen und -schülern wird durch polysportive Kurse eine vielseitige motorische Förderung geboten.
- Über dieses Gefäss erhalten Schulen die Möglichkeit interessensspezifische Kurse und Trendsportarten anzubieten, was im Rahmen des obligatorischen Unterrichts aus zeitlichen Gründen häufig nicht möglich ist.
- Die Schulen werden bei der Durchführung der Kurse administrativ und finanziell von der Sektion Sport des Kantons Aargau unterstützt.
- Die Lehrpersonen können ihre Begeisterung für Sport ausserhalb des Unterrichts teilen, Schülerinnen und Schüler in einem anderen Kontext kennenlernen und eine bessere Beziehung zu ihnen aufbauen.
Freiwilliger Schulsport in J+S-Sportarten und weiteren Sportarten
Im Rahmen des freiwilligen Schulsports können Kurse angeboten werden in J+S-Sportarten, aber auch in Sportarten, die nicht zu Jugend+Sport (J+S) gehören. Bei den J+S-Sportarten wird die Finanzierung über J+S und den Kanton Aargau gedeckt. Bei den Sportarten ausserhalb von J+S muss beim Kanton Aargau ein separates Gesuch gestellt werden, um den Kurs durchführen zu können. Wenn das Gesuch bewilligt wird, übernimmt der Kanton Aargau die Kosten für diesen Kurs. Die Entschädigungen sind identisch mit denjenigen in J+S-Sportarten.
Finanzierung – Entschädigung und Unterstützung
Sämtliche Kurse im freiwilligen Schulsport, die in J+S-Sportarten ausgetragen werden, finden im Rahmen von J+S statt. Entsprechend müssen die Minimalbedingungen von J+S stets eingehalten werden. Die Sektion Sport des Kantons Aargau halten den freiwilligen Schulsport für ein sehr wichtiges Angebot und möchte dieses stärken. Darum wurde eine kantonale Verordnung geschaffen. Diese erlaubt es, die Leiterpersonen von Kursen im freiwilligen Schulsport deutlich grosszügiger zu entschädigen, als dies die Subventionen von J+S vorsehen. Dies unter der Bedingung, dass die minimalen Gruppengrössen eingehalten werden. Die Entschädigungen sehen für alle Kurse – egal ob J+S-Sportart oder weitere Sportart – gleich aus.
Gruppengrösse
Kursart | Minimale Teilnehmerzahl |
---|---|
Kurse in einer J+S-Sportart ohne besondere Sicherheitsbestimmungen | 8 Teilnehmende |
Kurse in einer J+S-Sportart mit besonderen Sicherheitsbestimmungen (Armbrust, Artistic Swimming, Bergsteigen, Biathlon, Bogenschiessen, Gewehr, Kanusport, Lagersport/Trekking, Pistole, Reiten, Rettungsschwimmen, Rudern, Schwimmen, Segeln, Skifahren, Skispringen, Skitouren, Snowboard, Sportklettern, Triathlon, Voltigieren, Wasserball, Wasserfahren, Wasserspringen, Windsurfen) | 6 Teilnehmende |
Kurse ausserhalb von J+S (weitere Sportarten) | 8 Teilnehmende |
FunFit-Kurse | 4 Teilnehmende |
Nicht-Schwimmer-Kurse | 4 Teilnehmende |
Pilot-Kurse, die neu an einer Schule angeboten werden | 6 Teilnehmende |
Pauschalentschädigung
Trainingsdauer | Pauschalbetrag |
---|---|
45 Minuten | CHF 900.00 |
60 Minuten | CHF 1'050.00 |
75 Minuten | CHF 1'200.00 |
90 Minuten | CHF 1'350.00 |
Eine finanzielle Unterstützung gibt es zusätzlich für die J+S-Schulcoaches. Sie erhalten 10 % des Auszahlungsbetrags des gesamten Angebots der Schule. Es wird den Schulen und Gemeinden empfohlen, den J+S-Schulcoach für seinen Aufwand zusätzlich mit einer Pauschale für die administrativen Arbeiten zu entschädigen. Auf diese Weise wird die wichtige Arbeit des J+S-Schulcoaches zu Gunsten des freiwilligen Schulsports wertgeschätzt.
Spezialangebote – auch das ist Teil des freiwilligen Schulsports
Im Rahmen des freiwilligen Schulsports gibt es im Kanton Aargau verschiedene Spezialangebote.
FunFit-Kurse
FunFit-Kurse sind Sportförderungskurse für Schülerinnen und Schüler, die wenig Erfolgserlebnisse haben im regulären Turnunterricht. Unter ihresgleichen haben sie die Möglichkeit, positive Erlebnisse zu sammeln und mit dem Sport zu verbinden. Diese zusätzliche Bewegungslektion basiert auf dem Grundkonzept eines Sportlehrers. Das innovative Projekt ist mittlerweile schweizweit anerkannt und wird von J+S unterstützt. Auch im Aargau soll dieses Projekt gestärkt und Schulen sollen motiviert werden, den Fokus vermehrt auf jene Kinder und Jugendlichen zu legen, die im regulären Sportunterricht zu wenig auf ihre Kosten kommen. Im Aargau können FunFit-Kurse im Rahmen des freiwilligen Schulsports durchgeführt werden. Bereits ab vier teilnehmenden Personen darf der Kurs durchgeführt werden und wird vollumfänglich finanziert.
Ansprechperson für FunFit-Kurse ist die Projektleiterin Susanne Venzin. Sie unterstützt Schulen beim Aufbau, der Umsetzung und der nachhaltigen Verankerung des Angebots.
Susanne Venzin, Telefon 078 730 46 57, susanne.venzin@schule-gipf-oberfrick.ch
Nicht-Schwimmer-Kurse
Viele Schülerinnen und Schüler können nicht oder nur schlecht schwimmen. Um dieses Defizit zu beheben, können für die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Rahmen des freiwilligen Schulsports "Nicht-Schwimmer-Kurse" angeboten werden. Diese können bereits mit vier angemeldeten Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Leiterperson erhält dennoch die volle Entschädigung.
Schulsportlager
Schulsportlager sind eine Möglichkeit für Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler von einer anderen Seite kennenzulernen. Für die Kinder und Jugendlichen sind solche Schulsportlager oftmals mit unvergesslichen Erlebnissen verbunden. J+S unterstützt Schulsportlager mit finanziellen Beiträgen von CHF 16.00 pro Tag und Teilnehmer/in, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestens zwei Leiterpersonen mit einer gültigen J+S-Anerkennung in der entsprechenden Sportart
- Mindestens 12 Teilnehmende im J+S-Alter
- Mindestens vier aufeinanderfolgende Lagertage mit Übernachtung
- Mindestens vier Stunden Sport verteilt auf mindestens zwei Trainings-Einheiten pro Lagertag
Es besteht auch die Möglichkeit Lager ohne Übernachtung anzubieten. Dafür wird ein Beitrag von CHF 6.50 pro Tag und Teilnehmer/in ausbezahlt.
Hilfreiche Links:
Tipps und Tricks – so wird ein Kurs im freiwilligen Schulsport lanciert
Wenn eine Lehrperson oder ein J+S-Schulcoach an einer Schule einen Kurs im freiwilligen Schulsport durchführen möchte, gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Für jeden Kurs im freiwilligen Schulsport wird eine Leiterperson benötigt. Diese muss 18 Jahre alt sein und eine J+S-Ausbildung haben. Wer zum ersten Mal einen Kurs im freiwilligen Schulsport leitet, muss das Personalienformular ausfüllen und der Sektion Sport des Kantons Aargau zustellen.
- Die Ansprechperson für die Leiterperson ist der J+S-Schulcoach. Dieser meldet die Kursleitenden für Aus- und Weiterbildungen an und steht bei Fragen unterstützend zur Seite.
- Kurse im freiwilligen Schulsport können in den 85 J+S-Sportarten angeboten werden. Es ist aber auch möglich, Kurse in weiteren Sportarten anzubieten. In diesem Fall muss vorgängig bei der Sektion Sport des Kantons Aargau angefragt werden.
Wenn Unterstützung benötigt wird bei der Lancierung eines neuen Kurses im freiwilligen Schulsport, steht die Sektion Sport des Kantons Aargau zur Seite.
Simon Best, Telefon 062 835 22 80,schulsport@ag.ch
Kursanmeldung im freiwilligen Schulsport
Die J+S-Schulcoaches können mit Zustimmung der Schulleitung die Durchführung von Kursen beantragen. Die Kurse werden von J+S und dem Kanton Aargau finanziell unterstützt. Die Anmeldung erfolgt über die Nationale Datenbank Sport (NDS) des Bundesamts für Sport (BASPO). Dies gilt nur für J+S-Sportarten.
Übersicht J+S-Sportarten beim BASPO
Für alle weiteren Sportarten muss eine separate Anmeldung für Kurse ausserhalb J+S erfolgen. Neben herkömmlichen Sportkursen ist es auch möglich, Spezialkurse für Nicht-Schwimmer anzubieten.
FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zum Freiwilligen Schulsport
Rund um das Thema «Freiwilliger Schulsport» tauchen immer wieder Fragen auf. Die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen von Schulen und Lehrpersonen wurden nachfolgend zusammengetragen.
Ich möchte einen Kurs im freiwilligen Schulsport leiten an einer Schule, die noch kein Angebot im freiwilligen Schulsport hat. Wie gehe ich vor?
Melden Sie sich bei der Sektion Sport des Kantons Aargau. Weitere Informationen gibt es zudem hier.
In welchen Sportarten dürfen Kurse im freiwilligen Schulsport angeboten werden?
Kurse im freiwilligen Schulsport dürfen in den 85 J+S-Sportarten durchgeführt werden. Es ist aber auch möglich, Kurse in anderen Sportarten anzubieten. In diesem Fall muss vorgängig bei der Sektion Sport des Kantons Aargau angefragt werden.
Wo finden Kurse im freiwilligen Schulsport statt?
Kurse im freiwilligen Schulsport finden in der Regel in der Infrastruktur der Schule statt. Für Sportarten, die eine spezielle Infrastruktur benötigen, können selbstverständlich auch Kurse ausserhalb der Schule angeboten werden (beispielsweise Schwimmen in einem Hallenbad, Sportklettern in einer Kletterhalle, Tennis auf einem Tennisplatz oder Kanu auf einem Fluss).
Wie lange muss ein Kurs im freiwilligen Schulsport dauern?
Im Rahmen des freiwilligen Schulsports können Kurse mit einer Dauer von 45, 60, 75 oder 90 Minuten durchgeführt werden.
Was ist die Mindestgrösse von Gruppen im freiwilligen Schulsport?
Damit die zusätzlichen finanziellen Beiträge des Kantons ausbezahlen werden können, müssen mindestens acht Teilnehmende für den betreffenden Kurs angemeldet sein. Ausnahmen in Bezug auf die Gruppengrösse gibt es für folgende Kursangebote:
- FunFit-Kurse: mindestens vier Teilnehmende
- Nicht-Schwimmer-Kurse: mindestens vier Teilnehmende
- J+S-Sportarten mit besonderen Sicherheitsbestimmungen (Armbrust, Artistic Swimming, Bergsteigen, Biathlon, Bogenschiessen, Gewehr, Kanusport, Lagersport/Trekking, Pistole, Reiten, Rettungsschwimmen, Rudern, Schwimmen, Segeln, Skifahren, Skispringen, Skitouren, Snowboard, Sportklettern, Triathlon, Voltigieren, Wasserball, Wasserfahren, Wasserspringen, Windsurfen): mindestens sechs Teilnehmende
- Pilot-Kurse, die neu angeboten werden: mindestens sechs Teilnehmende
Welche Bedingungen muss eine Leiterperson erfüllen?
Die Person, die einen Kurs im freiwilligen Schulsport leitet, muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine J+S-Anerkennung aufweisen.
Ich habe noch keine J+S-Leiteranerkennung, möchte jedoch ein Kurs im freiwilligen Schulsport leiten. Wie gehe ich vor?
Absolvieren Sie in Ihrer Sportart einen J+S-Leiterkurs, sammeln Sie erste Leitererfahrungen im Verein und melden Sie sich dann bei einer Schule, die Kurse anbietet oder schreiben Sie ein Inserat auf der Leiter- und Lager/-Kursbörse.
Wann erhalte ich meine Entschädigung für die geleiteten Kurse im freiwilligen Schulsport?
Wenn der zuständige J+S-Schulcoach das Angebot mit dem entsprechenden Kurs bis zum 20. eines Monats abschliesst und Sie als Leiterperson im Personal- und Lohnsystem des Kantons Aargau erfasst sind, dann erfolgt die Auszahlung im Folgemonat.
Ich habe Kurse im freiwilligen Schulsport einer Schule geleitet und keine Entschädigung erhalten. Wo muss ich mich melden?
Die erste Ansprechperson ist der J+S-Schulcoach. Fragen Sie nach, ob das Angebot bereits abgeschlossen wurde und wann dies der Fall war. Falls der J+S-Schulcoach nicht weiterhelfen kann, können Sie sich bei der Sektion Sport des Kantons Aargau melden.