Schulgestaltung

Elternarbeit

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist wichtig. Sie fördert das Lernen der Kinder, erhöht die Akzeptanz der Schule in der Öffentlichkeit und entlastet die einzelnen Lehrpersonen.

Eine gute Zusammenarbeit wird aufgebaut durch Wertschätzung, gegenseitige Information und – falls nötig – die Koordination von pädagogischen Massnahmen.

Bedeutung der Zusammenarbeit

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

  • trägt wesentlich zur Zufriedenheit der Eltern mit der Schule ihres Kindes und damit zur Schulzufriedenheit der Kinder und Jugendlichen bei;
  • reduziert die Störneigung der Kinder und Jugendlichen im Unterricht;
  • führt zu geringerer Belastung der Lehrpersonen;
  • hilft den Eltern, ihre Kinder zielgerichteter beim Lernen wie bspw. bei den Hausaufgaben zu unterstützen;
  • ermöglicht den Eltern, eine realistischere Einstellung bezüglich Schulleistung oder Verhalten ihres Kindes zu bekommen.

Formen der Zusammenarbeit

Es gibt vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Schule und Eltern, welche – auf der Basis von gegenseitiger Achtung und Respekt – zu einem konstruktiven und kooperativen Umgang miteinander beitragen können. Zum Beispiel:

  • Kontakte durch Gespräche zwischen Eltern und Lehrpersonen resp. Schulleitung,
  • Kontakte von Schule und Eltern vor Schuleintritt mittels Projekten wie "Schulwissen Plus" (Nachfolgeprojekt von "Schulstart plus") oder zur frühen Förderung,
  • Elterninformationen zur Schule als Ganzes, zu den Oberstufentypen, zur Leseförderung oder zum Thema neue Medien,
  • Hilfeleistungen der Eltern an Schulfesten oder Sporttagen,
  • Elternmitwirkung bei der Schulentwicklung durch Austausch über Erziehungs-, Bildungs- und Gesundheitsthemen,
  • Beteiligung der Eltern an Entscheidungsprozessen, beispielsweise bei Typenwechseln in der Oberstufe.

Rechte und Pflichten der Eltern

Eltern haben das Recht, über den Stand der Leistungen ihrer Kinder und das Schulgeschehen informiert zu werden. Sie können sich jederzeit für ein Gespräch anmelden, um schulische Probleme zu besprechen. Bei wichtigen Entscheiden, etwa beim Übertritt in die Primarschule und die Sekundarstufe I, sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Es steht ihnen zu, Elternversammlungen zu bilden.

Die Eltern tragen die Verantwortung in der Erziehung ihrer Kinder. Sie schicken ihr Kind regelmässig in die Schule und verpflichten sich, die Lehrpersonen oder die Schulleitung frühzeitig über Veränderungen im Verhalten ihres Kinds oder über Gründe zum Fernbleiben vom Schulunterricht zu informieren. Die Eltern nehmen an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teil, zu denen der Gemeinderat, die Schulleitung oder eine Lehrperson einladen.

Eltern-Information: Rechte und Pflichten (PDF, 6 Seiten, 228 KB)

Sind Eltern mit der Kommunikation der Schulen oder mit der Einschätzung einer Sachlage nicht einverstanden, ist die Schule (zuerst die Lehrperson, dann die Schulleitung und schliesslich der Gemeinderat) erste Ansprechstelle.

Führt dieser Weg zu keinem Ergebnis können Eltern sich an die Sektion Schulaufsicht wenden. Die zuständige Fachperson hört die Eltern an, klärt die Anliegen und bietet Unterstützung durch Informationen in Verbindung mit einer Vorgehensberatung an. Dabei stellt sie sicher, dass die Dienstwege an der Schule eingehalten werden. In begründeten Fällen fragt die Schulaufsicht bei den Schulen nach.

Schulaufsicht > Kontaktpersonen nach Schulort

Pflichtverletzungen

Mitwirkungspflicht der Eltern

Bleiben die Eltern den angeordneten Elternveranstaltungen oder Gesprächen unentschuldigt fern, so können sie von der Schulbehörde unter Androhung von Strafe vorgeladen werden. Folgen sie der Vorladung nicht, spricht der Gemeinderat eine Busse aus. Im Wiederholungsfall erstattet der Gemeinderat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft der Bezirke.

Für Vorlagen zu den entsprechenden Schreiben melden Sie sich bei der Sektion Schulaufsicht.

Schulversäumnis

Halten die Eltern ihr Kind vorsätzlich unentschuldigt bis zu drei Tage von der Schule fern, werden sie vom Gemeinderat gemahnt und im Wiederholungsfall mit einer Busse bestraft.

Dauert das Fernhalten länger als drei Schultage, erstattet der Gemeinderat von Amtes wegen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft für die Bezirke und nötigenfalls Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Für Vorlagen zu den entsprechenden Schreiben melden Sie sich bei der Sektion Schulaufsicht.

Möglichkeiten und Grenzen der elterlichen Mitwirkung

Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. Je nach Bereich tragen Eltern oder Schule jeweils die Hauptverantwortung. Während die Eltern für Erziehung, Unterhalt, Fürsorge und Ausbildung verantwortlich sind, muss die Schule schulische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, ohne dabei ihren Erziehungsauftrag ausser Acht zu lassen.

Die folgende Grafik zeigt auf, wer in welchem Bereich die Hauptverantwortung trägt.

"werwiewas.schuleMiteltern": Der Leitfaden des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands

Möglichkeiten und Grenzen der Mitwirkung (PDF, 4 Seiten, 212 KB)

Information und Auskunft für Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge

Sind beide Elternteile Inhaber der elterlichen Sorge, haben diese von Gesetzes wegen die Vertretung des Kindes gegenüber Drittpersonen im Umfang der ihnen zustehenden elterlichen Sorge inne. Als Vertreter des Kindes haben beide Elternteile das Recht, über ihr Kind informiert zu werden und auf Anfrage hin Auskunft von der Schule zu erhalten.

Informationen zur Information und Auskunft für Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge (PDF, 3 Seiten, 42 KB)

Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern

Im Folgenden sind weiterführende Informationen zur Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern zu finden:

Kontakte mit anderssprachigen Eltern

Eltern, die mit unserem Bildungssystem nicht vertraut sind, brauchen spezifische Informationen darüber, was die Schule von ihnen erwartet und was sie von der Schule erwarten können. Missverständnisse und Konflikte lassen sich vermeiden, wenn Lehrpersonen und Eltern von Anfang an das Gespräch suchen.

Den Schulen wird empfohlen, bei wichtigen Gesprächen mit anderssprachigen Eltern einen interkulturellen Dolmetscher / eine interkulturelle Dolmetscherin beizuziehen. Wegen möglicher Rollenkonflikte sind Familienmitglieder oder Bekannte keine geeigneten Übersetzer für schulische Gespräche.

Mehrsprachige Infomaterialien und Medien können bei der Arbeit mit anderssprachigen Eltern und/oder Schülerinnen und Schülern hilfreich sein.

Liste zu mehrsprachigen Informationsmaterialien (PDF, 2 Seiten, 36 KB)

Verschiedene weiterführende Informationen und Materialien sowie ein Informationsschreiben "Interkulturelle Elternzusammenarbeit: Erfolgreiche Gestaltung von Elterngesprächen und Elternabenden" finden sich auf der Webseite von INTERPRET, der schweizerischen Interessengemeinschaft für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln.

Zur Internetseite INTERPRET

Zum Informationsschreiben "Interkulturelle Elternzusammenarbeit: Erfolgreiche Gestaltung von Elterngesprächen und Elternarbeit

Im Kanton Aargau bietet das HEKS – Linguadukt als professionelle Vermittlungsstelle interkulturelles Übersetzen und Vermitteln an.

HEKS – Linguadukt
Interkultureller Dolmetscherdienst
Tel. 062 836 30 15
Zu HEKS – Linguadukt

Arbeitsinstrumente

Instrumente zur Schulevaluation und zur Schulentwicklung

In den Orientierungs- resp. Bewertungsrastern, die zu verschiedenen schulischen Schwerpunkten zur Verfügung stehen, wird die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern thematisiert.

Die Leitsätze und Orientierungsraster können als Grundlage für den Qualitätsnachweis gegenüber Eltern und Schulbehörden dienen und Schulen als Planungsinstrument bei Schulentwicklungsprozessen oder der Selbstevaluation unterstützen.

Tagungen

Eine Übersicht über das aktuelle Angebot an Tagungen der Pädagogischen Hochschule (PH) FHNW, u. a. zum Thema "Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus", finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der PH FHNW.