Hervorgehoben:Das ändert sich mit dem neuen Volksschulgesetz
Ab dem 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das neue Volksschulgesetz (VSG) in Kraft. Der Grosse Rat hat entschieden, auf eine rechtliche Grundlage der Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) im neuen VSG zu verzichten. Somit entfallen die Möglichkeit zum Ausweisen des Besuchs der HSK im Zeugnis sowie die Verpflichtung für Schulen zur unentgeltlichen Überlassung von Schulraum und Verbrauchsmaterialien. Ebenso beendet das Departement BKS aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage auf den 1. August 2026 seine Tätigkeiten im Bereich der HSK (Übersichten, Anmeldeformulare und Elterninformationen). Die bisherigen Informationen auf dem Schulportal werden entfernt. Den Gemeinden ist es freigestellt, im Rahmen ihrer rechtlichen Grundlagen die HSK weiterhin zu unterstützen.