Schulgestaltung

Interkulturelles

Die Schule leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Bildungschancen und zur sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher sprachlicher, sozialer und kultureller Herkunft.

Zur Unterstützung der Schulen steht im Rahmen des Qualitätsmanagements ein Instrument zum Umgang mit Vielfalt zur Verfügung. Es thematisiert neben der Leistungsheterogenität auch die sprachliche und soziokulturelle Vielfalt.

Umgang mit Vielfalt (November 2017) (PDF, 32 Seiten, 1,5 MB)

Hervorgehoben:Das ändert sich mit dem neuen Volksschulgesetz

Ab dem 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das neue Volksschulgesetz (VSG) in Kraft. Der Grosse Rat hat entschieden, auf eine rechtliche Grundlage der Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) im neuen VSG zu verzichten. Somit entfallen die Möglichkeit zum Ausweisen des Besuchs der HSK im Zeugnis sowie die Verpflichtung für Schulen zur unentgeltlichen Überlassung von Schulraum und Verbrauchsmaterialien. Ebenso beendet das Departement BKS aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage auf den 1. August 2026 seine Tätigkeiten im Bereich der HSK (Übersichten, Anmeldeformulare und Elterninformationen). Die bisherigen Informationen auf dem Schulportal werden entfernt. Den Gemeinden ist es freigestellt, im Rahmen ihrer rechtlichen Grundlagen die HSK weiterhin zu unterstützen.

Elternkontakte

Informationen zu Elternkontakten und zur Vermittlungsstelle für interkulturelles Dolmetschen finden Sie unter Elternarbeit > Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern.

Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur

In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern mehrsprachige Schülerinnen und Schüler die Kenntnisse in ihrer Erstsprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Das erworbene Wissen ist nicht nur für den Kontakt mit den Verwandten und die persönliche Identitätsbildung von Bedeutung, mehrsprachige Kompetenzen sind ganz generell eine Ressource, deren Pflege sinnvoll ist. Träger der Kurse sind Konsulate, Botschaften oder Elternvereine. Der Besuch ist freiwillig.

Anmeldung

HSK-Kurse finden in der Regel ab der zweiten Primarklasse statt. Es ist aber auch im Verlauf der weiteren Schulzeit zu Beginn jedes Schuljahres möglich, neu in die Kurse einzutreten.

Vorgehen

  • Variante A: Da die Anmeldeformulare online zur Verfügung stehen, besteht für Schulen die Möglichkeit, die Eltern von Kindern der 1. Klassen Primarschule beziehungsweise der Einschulungsklasse jeweils anfangs Februar darüber zu informieren, wo die Anmeldeformulare und die Elterninformation zu finden sind. Die Eltern können die Anmeldung dann selbst an die Adresse schicken, die auf den jeweiligen Anmeldeformularen angegeben ist.
  • Variante B: Die Anmeldung wird über die Schule organisiert, indem die Kinder die Formulare nach Hause bringen. Die Schule sammelt die ausgefüllten Formulare anschliessend wieder ein und leitet sie an die entsprechende Adresse weiter.

Die Anmeldeformulare und Elterninformationen befinden sich auf der Internetseite des Kantons.

Zu den Anmeldeformularen und Elterninformationen

Zeugniseinträge

In den Zeugnisformularen (Zwischenbericht und Jahreszeugnis) ist ein Eintrag für den Besuch des HSK-Unterrichts möglich. Im Folgenden sind weitere Informationen zum Zeugniseintrag zu finden sowie eine Briefvorlage zur Übermittlung des Eintrags an die Klassenlehrperson.