Schulgestaltung

Kinderrechte & Partizipation

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (Kinderrechtskonvention) hat die Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert. Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schule beinhaltet die Einhaltung und die Vermittlung von Kinderrechten sowie die Pflege einer partizipativen Kultur.

So wie der Bund, die Kantone und die Gemeinden ist auch die Schule der Kinderrechtskonvention (KRK) verpflichtet.

Kinderrechtskonvention (KRK)

Umsetzung in der Schule

Diese in der Schule umzusetzen, heisst:

Den Schülerinnen und Schülern die Kinderrechte bewusst zu machen

Das geschieht, indem Kinderrechte im Unterricht veranschaulicht werden und indem alle Ebenen und Beteiligten des Schulwesens sich an den Handlungsprinzipien der Konvention orientieren. (Art. 29 KRK)

Pflege einer partizipativen Kultur. Zentrales Handlungsprinzip der Kinderrechtskonvention ist die Partizipation

Die Meinung der Kinder und Jugendlichen wird bei Entscheiden, die sie betreffen, erfragt und berücksichtigt. Der Partizipationsgrad wird stets auf die Möglichkeiten und den Entwicklungsstand des Kindes abgestimmt. (Art. 12 KRK)

Thematisierung der Kinderrechte im Unterricht

Der 20. November ist der "Internationale Tag der Kinderrechte". Das ist ein guter Anlass, um mit der Schulklasse das Thema zu behandeln. Für die Thematisierung im Klassenzimmer liegt eine reiche Auswahl didaktischer Mittel und methodischer Anleitungen vor.

Partizipation in der Schule

Die Kinderrechtskonvention geht davon aus, dass einem Kind – genauso wie einer erwachsenen Person – Einfluss auf sein Leben und auf sein Umfeld zusteht. Der Partizipationsgrad unterscheidet sich im Einzelfall jeweils nach Art der Fragestellung und nach dem Entwicklungsstand und den Möglichkeiten des Kindes. Zentral ist, die Meinung der Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und dem Kind verständlich zu machen, wie seine Meinung berücksichtigt wird.

Zur Anhörung und Mitsprache besagt die Volksschulverordnung:

  1. Schülerinnen und Schüler haben das Recht, in schulischen Sachfragen, vor schulischen Entscheidungen, die sie persönlich betreffen, sowie in persönlichen Anliegen und Problemen angehört zu werden. Sie werden auf ihr Recht aufmerksam gemacht und eingeladen, ihre Meinung frei zu äussern.
  2. Sie erhalten die Möglichkeit, gegenüber den zuständigen Personen, Behörden und Instanzen stufengerechte und konstruktive Rückmeldungen zum Schulbetrieb abzugeben und an den Evaluationen über die Qualität ihrer Schulen teilzunehmen. Die entsprechenden Beiträge sind angemessen zu berücksichtigen.

Partizipation im Schulbetrieb lässt sich auf ganz verschiedenen Ebenen verwirklichen. Schülerinnen und Schüler sollen dort mitbestimmen können, wo sie direkt betroffen sind. Klassische Gefässe der Partizipation sind Klassen- und Schulrat sowie Arbeitsgruppen zu spezifischen Fragestellungen - beispielsweise zur Erarbeitung eines Schulhausreglements.

Handreichungen und Anregungen zur Schülerinnen- und Schülerpartizipation

Folgende Unterlagen bieten Anregungen für die Schülerinnen- und Schülerpartizipation: