Kinderrechte & Partizipation
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (Kinderrechtskonvention) hat die Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert. Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schule beinhaltet die Einhaltung und die Vermittlung von Kinderrechten sowie die Pflege einer partizipativen Kultur.
So wie der Bund, die Kantone und die Gemeinden ist auch die Schule der Kinderrechtskonvention (KRK) verpflichtet.
Umsetzung in der Schule
Diese in der Schule umzusetzen, heisst:
Den Schülerinnen und Schülern die Kinderrechte bewusst zu machen
Das geschieht, indem Kinderrechte im Unterricht veranschaulicht werden und indem alle Ebenen und Beteiligten des Schulwesens sich an den Handlungsprinzipien der Konvention orientieren. (Art. 29 KRK)
Pflege einer partizipativen Kultur. Zentrales Handlungsprinzip der Kinderrechtskonvention ist die Partizipation
Die Meinung der Kinder und Jugendlichen wird bei Entscheiden, die sie betreffen, erfragt und berücksichtigt. Der Partizipationsgrad wird stets auf die Möglichkeiten und den Entwicklungsstand des Kindes abgestimmt. (Art. 12 KRK)
Thematisierung der Kinderrechte im Unterricht
Der 20. November ist der "Internationale Tag der Kinderrechte". Das ist ein guter Anlass, um mit der Schulklasse das Thema zu behandeln. Für die Thematisierung im Klassenzimmer liegt eine reiche Auswahl didaktischer Mittel und methodischer Anleitungen vor.
- Kurzfassung der Konvention. UNICEF (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- UNICEF Publikationen und Materialien (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Menschenrechtsbildung mit Kindern (PH Luzern) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Lernmedienkatalog, Stichwort "Kinderrechte". éducation 21 (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Kompass - Onilne-Handbuch Menschenrechtsbildung. Europarat (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Methodendatenbank. Deutsches Kinderhilfswerk (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
Partizipation in der Schule
Die Kinderrechtskonvention geht davon aus, dass einem Kind – genauso wie einer erwachsenen Person – Einfluss auf sein Leben und auf sein Umfeld zusteht. Der Partizipationsgrad unterscheidet sich im Einzelfall jeweils nach Art der Fragestellung und nach dem Entwicklungsstand und den Möglichkeiten des Kindes. Zentral ist, die Meinung der Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen und dem Kind verständlich zu machen, wie seine Meinung berücksichtigt wird.
Zur Anhörung und Mitsprache besagt die Volksschulverordnung:
- Schülerinnen und Schüler haben das Recht, in schulischen Sachfragen, vor schulischen Entscheidungen, die sie persönlich betreffen, sowie in persönlichen Anliegen und Problemen angehört zu werden. Sie werden auf ihr Recht aufmerksam gemacht und eingeladen, ihre Meinung frei zu äussern.
- Sie erhalten die Möglichkeit, gegenüber den zuständigen Personen, Behörden und Instanzen stufengerechte und konstruktive Rückmeldungen zum Schulbetrieb abzugeben und an den Evaluationen über die Qualität ihrer Schulen teilzunehmen. Die entsprechenden Beiträge sind angemessen zu berücksichtigen.
Partizipation im Schulbetrieb lässt sich auf ganz verschiedenen Ebenen verwirklichen. Schülerinnen und Schüler sollen dort mitbestimmen können, wo sie direkt betroffen sind. Klassische Gefässe der Partizipation sind Klassen- und Schulrat sowie Arbeitsgruppen zu spezifischen Fragestellungen - beispielsweise zur Erarbeitung eines Schulhausreglements.
Handreichungen und Anregungen zur Schülerinnen- und Schülerpartizipation
Folgende Unterlagen bieten Anregungen für die Schülerinnen- und Schülerpartizipation:
- Broschüre "Partizipation in der Schule" und Hilfsmittel. UNICEF (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Leitfaden der Stadt Zürich zu "Demokratie und Partizipation" (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Leitfaden der Stadt Zürich zu "Klassenrat" (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Methodensammlung zur Partizipation – Anleitungen für die einfache Umsetzung in Schulen, Gemeinden und weiteren interessierten Institutionen (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Reflexionsraster Partizipationsförderung Pädagogische Hochschule FHNW (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen - SODK (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- SODK 2025 Übersicht Tools zur Umsetzung von Partizipation im Bereich Kinder- und Jugendförderung (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Campus für Demokratie – die nationale Plattform für politische Bildung und Partizipation (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Menschenrechtsbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Informationsplattform humanrights.ch (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Weiterbildung Pädagogische Hochschule FHNW (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
Rechtliche Grundlagen
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes (SR 0.107) (öffnet externen Link in einem neuen Fenster)
- Volksschulverordnung (SAR 421.315) §10 (öffnet externen Link in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.