Austausch und Mobilität

Einzelangebote für Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit

Der Kanton Aargau bietet Schülerinnen und Schülern der Oberstufe verschiedene Möglichkeiten, sich im schulischen Rahmen in eine Sprache und Kultur zu vertiefen und Gleichaltrige kennenzulernen.

Mit einem Austausch erleben die Schülerinnen und Schüler die Vielfalt der Sprach- und Kulturregionen unseres Landes sowie des grenznahen Frankreichs, stärken ihre interkulturellen und sozialen Kompetenzen und fördern ihre persönliche Entwicklung.

Hinweis:Zuständigkeit

Für Einzelaustausche sind die Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren Eltern verantwortlich.

Folgende Austauschmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

Schulischer Einzelaustausch 14/14 (SCHEA) mit dem Kanton Jura und dem grenznahen Frankreich

Schulischer Einzelaustausch 14/14 ist ein Programm der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit dem Kanton Jura, der Académie de Besançon und der Académie de Strasbourg und besteht aus einem gegenseitigen Aufenthalt bei einer Partnerfamilie und dem Schulunterricht vor Ort. Jugendliche des Zyklus 3 (7.–9. Klasse) besuchen ihre Partnerinnen oder Partner während zwei Wochen im Kanton Jura oder im grenznahen Frankreich und empfangen diese für zwei Wochen im Aargau. Die vier Austauschwochen finden in frei gewählter Reihenfolge jeweils zwischen Februar und Mitte Juni, während der Schulzeit, statt. Die genauen Austauschdaten bestimmen die beiden Partnerfamilien in Absprache mit der Schule.

Anmeldefrist: 15. November

Da die Anmeldefrist abgelaufen ist, ist zurzeit keine Anmeldung möglich.

Zu den häufigsten Fragen

Finanzielle Unterstützung durch die Fondation Antoine Blättler

Ab dem laufenden Schuljahr haben Aargauer Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Möglichkeit, bei der Fondation Blättler eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Die Fondation finanziert Reisekosten, spendet einen Beitrag an Kost und Logis oder ermöglicht den Familien einen Ausflug mit der Gastschülerin / dem Gastschüler.

Alle weiteren Informationen und das Antragformular sind zu finden unter:

www.fondation-antoine-blaettler.chDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Nach dem Austausch

Nach den Austauschwochen bestätigt die Schule den Besuch des Gastschülers/der Gastschülerin:

Bestätigung Schulbesuch (RTF, 1 Seite, 4,2 MB)

Zwölftes Partnersprachliches Schuljahr (ZPS) in der Westschweiz

Jugendliche können nach Beendigung der 3. Klasse der Oberstufe das Abschlussjahr im Rahmen eines 12. Schuljahres in einer französischsprechenden Region der Kantone Freiburg, Jura oder Wallis wiederholen, bevor sie eine Lehre beginnen oder in eine Mittelschule eintreten. Im Zentrum dieses Schuljahrs stehen die Vertiefung der sprachlichen Kenntnisse und der kulturelle Austausch mit einer anderen Landesregion. Der bereits bekannte Schulstoff des letzten Schuljahrs hat ein etwas geringeres Gewicht.

Es stehen zwei Varianten zur Verfügung:

  1. Tägliche Heimkehr
    Die Schülerin oder der Schüler besucht eine Schule in der anderen prachgemeinschaft und kehrt jeden Abend nach Hause zurück. Diese Variante ist möglich, wenn es die Verkehrsmittel erlauben.
  2. Bei einer Gastfamilie wohnen
    Die Schülerin oder der Schüler lebt in einer Gastfamilie. Sie oder er kehrt im Prinzip an jedem Wochenende und während den Schulferien nach Hause zurück. Die Familien können sich auch als Gastfamilien anmelden. Ein gegenseitiger Austausch könnte im Rahmen der Möglichkeiten stattfinden.

Finanzierung

Finanzierung "Zwölftes Partnersprachliches Schuljahr; ZPS"

Kosten

Die Finanzierung der Schulgelder erfolgen gemäss Regionales Abkommen RSA unter finanzieller Kostenteilung zwischen Gemeinde und Kanton.

Auslagen wie Kleinmaterial, Transportkosten oder die Mittagsverpflegung gehen zu Lasten der Eltern.

Finanzielle Unterstützung durch die Fondation Antoine Blättler

Ab dem laufenden Schuljahr haben Aargauer Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Möglichkeit, bei der Fondation Blättler eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Die Fondation finanziert Reisekosten, spendet einen Beitrag an Kost und Logis oder ermöglicht den Familien einen Ausflug mit der Gastschülerin / dem Gastschüler.

Alle weiteren Informationen und das Antragformular sind zu finden unter:

www.fondation-antoine-blaettler.chDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Anmeldefrist

Die Anmeldefrist liegt jährlich zwischen 1. Dezember bis 15. Februar und erfolgt auf Empfehlung der Schule.

Spätere Anmeldungen sind möglich im Rahmen der verfügbaren Plätze in den Schulen.

Anmeldeformular "12. Partnersprachliches Schuljahr"

Weitere Information

12. partnersprachliches Schuljahr - fr.ch

Häufige Fragen

Vor dem 12. Partnersprachlichen Schuljahr

Für welche Schülerinnen und Schüler ist das Programm des 12. Partnersprachlichen Schuljahres konzipiert?

Das Angebot ist gedacht für Schülerinnen und Schüler,

  • die ihre letzte Schulstufe der obligatorischen Schulzeit beendet haben und ihre Kenntnisse in der Partnersprache vertiefen möchten (Französisch für die Deutschsprachigen, Deutsch für die Französischsprachigen)
  • für die bei der anschliessenden beruflichen Bildung gute Französischkenntnisse Voraussetzung sind
  • für die gute Französischkenntnisse laufbahnentscheidend sind

Wann weiss man, ob die Schülerin oder der Schüler ein 12. Partnersprachliches Schuljahr besuchen kann?

Die Zuteilung in den Schulen und den Gastfamilien kann erst anfangs Februar des vorangegangen Schuljahrs beginnen, wenn die Schulen ihre Aufnahmekapazitäten kommuniziert haben. Eine definitive Antwort wird so schnell wie möglich, aber spätestens Ende Mai gegeben. Es ist dementsprechend höchst ratsam, während der Anmeldeprozedur nach anderen Anschlusslösungen für das folgende Schuljahr Ausschau zu halten.

Wann erhält man die Bestätigung der Schule, an welcherer das 12. Partnersprachliche Schuljahr besucht wird?

Die neue Schule muss der Koordinatorin für Sprachaustausche eine Bestätigung zukommen lassen. Der Familie (und auch Gastfamilie) muss eine Kopie geschickt werden. Dies erfolgt normalerweise spätestens im Juni oder Juli.

Welchen Klassentypus besucht die Schülerin oder der Schüler im 12. Partnersprachlichen Schuljahr?

Die Schülerin oder der Schüler wird in der Regel dem Klassentypus zugeteilt, in welchem sie oder er bereits das letzte obligatorische Schuljahr besucht hat.

Kann sich die Schülerin oder der Schüler für ein Wahlfach einschreiben?

Werden an der neuen Schule Wahlfächer angeboten, informiert die Schule die Schülerin oder den Schüler über das bestehende Angebot. Die Schülerin oder der Schüler kann sich so für das gewünschte Wahlfach einschreiben.

Wann bekommt man den Stundenplan sowie alle Informationen betreffend die interne Organisation der Schule?

Spätestens anfangs Sommerferien schickt die aufnehmende Schule der Schülerin oder dem Schüler alle relevanten Informationen für das kommende Schuljahr. Das jeweilige Schulsekretariat beantwortet alle weiteren Fragen.

Darf die Schülerin oder der Schüler die zukünftige Klasse vor dem ersten offiziellen Schultag besuchen?

Ein Besuchstag kann ohne weiteres organisiert werden. Dafür muss mit der Schule Kontakt aufgenommen werden.

Kann das 12. Partnersprachliche Schuljahr im Laufe des Schuljahres angefangen werden (z.B. wenn ein anderes Projekt abgebrochen wurde)?

Es ist nicht möglich, im Laufe des Schuljahres ein 12. Partnersprachliches Schuljahr anzufangen. Nur die gewählte Variante kann während des Schuljahres in begründeten Fällen angepasst werden. Der definitive Entscheid liegt bei der aufnehmenden Schule und der Programmkoordination.

Während des 12. Partnerschaftlichen Schuljahres

Zählen die Noten des 12. Partnersprachlichen Schuljahres?

Die Schülerin oder der Schüler schreibt während des 12. Partnersprachlichen Schuljahres nach Möglichkeit alle Prüfungen, die Noten zählen jedoch nicht offiziell.

Erhält die Schülerin oder der Schüler am Ende des Partnersprachlichen Schuljahres eine Bestätigung?

Die Schülerin oder der Schüler, die oder der das 12. Partnersprachliche Schuljahr besucht hat, erhält eine Bestätigung des Partnerkantons. Die Klassenlehrperson thematisiert darin die sprachlichen Fortschritte sowie die Integration der Schülerin oder des Schülers.

Was passiert im Fall von ungenügenden Resultaten und/oder von nicht angemessenem Verhalten?

Die Schülerin oder der Schüler muss im Unterricht Interesse, Motivation und Fleiss zeigen. Fehlt es an der gewünschten Teilhabe und/oder hält sich die Schülerin/der Schüler nicht an die geltenden Schulregeln, wird die Schulleitung der aufnehmenden Schule informiert und es werden der Situation entsprechende Massnahmen getroffen. Bei weiteren Fehlverhalten werden der Situation angemessene Schritte eingeleitet. Als letzte Konsequenz kann es zu einem Abbruch oder Ausschluss aus dem Programm ZPS kommen. Die Entscheidung liegt dabei bei der Schulleitung vor Ort in Absprache mit der Programmkoordination.

Muss die Schülerin oder der Schüler am Deutschunterricht teilnehmen?

Normalerweise besucht die Schülerin oder der Schüler alle Lektionen jedes Fachbereichs. Die Lehrperson kann die Schülerin oder den Schüler als Expertin beziehungsweise Experten oder Assistenzperson für den Deutschunterricht einsetzen (oder in Absprache mit der Schulleitung über weitere Formen entscheiden wie bspw. Besuch eines zusätzlichen Wahlfaches o.ä.).

Gibt es Nachhilfekurse im Fachbereich Französisch?

An den Freiburger Schulen besucht der Schüler oder die Schülerin im 12. Partnersprachlichen Schuljahr normalerweise einen eigens dafür vorgesehenen Kurs. In den anderen Kantonen organisieren die Schulen einen solchen Kurs im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die zuständige Schulleitung oder Klassenlehrperson gibt darüber Auskunft.

Darf die Schülerin oder der Schüler bei den Prüfungen unterstützt werden?

Die Lehrperson entscheidet, was in einer Prüfung getestet werden soll. Am Anfang ist eine inhaltliche Anpassung sicherlich nötig. Der Gebrauch eines Wörterbuchs kann in der ersten Zeit sinnvoll sein.

Der Einführungskurs für das 12. Partnersprachliche Schuljahr findet im August oder September statt, wenn die Schule bereits angefangen hat. Was soll die Schülerin oder der Schüler machen?

Die Schulleitung der aufnehmenden Schule ist über den obligatorischen Einführungskurs informiert und wird die Schülerin oder den Schüler dafür beurlauben.

Darf man um einen freien Tag bitten?

Man darf ein Gesuch für einen freien Tag stellen, dabei gelten die Regeln der besuchenden Schule. Die Schulleitung entscheidet über das Gesuch.

Berufliche Orientierung

Muss man, um sich für eine Lehrstelle zu bewerben, die Noten des 12. Partnersprachlichen Schuljahres oder die Noten der 3. Oberstufe offenlegen?

Grundsätzlich sollten die Noten der 3. Oberstufe des Wohnsitzkantons der Bewerbung beigelegt werden.

Wie geht man vor, wenn die Schülerin oder der Schüler während des 12. Partnersprachlichen Schuljahres eine Schnupperlehre machen möchte?

Die Schülerin oder der Schüler darf, soweit das jeweils kantonale Schulgesetz respektiert wird, während des 12. Partnersprachlichen Schuljahres eine Schnupperlehre machen. Sie oder er muss hierfür ein Gesuch an die Schulleitung vor Ort stellen und sich an deren Entscheid halten.

Welches Zeugnis zählt für die Aufnahme an die Mittelschulen?

Für den Übertritt an die SEK II gelten die Bestimmungen des Wohnsitzkantons. Ausschlaggebend für die Aufnahme in die weiterführenden Schulen ist somit das Zeugnis der 3. Oberstufe des Wohnsitzkantons. Die weiterführende Schule muss informiert werden, dass der Ausbildungsbeginn um ein Jahr verschoben wird. Die Anmeldung an eine weiterführende Schule geschieht durch die Familien.

Wie wird der Besuch des 12. Partnersprachlichen Schuljahres von den Arbeitgebenden wahrgenommen?

Ein 12. Partnersprachliches Schuljahr ist immer ein Pluspunkt. Die Bestätigung kann dem Lebenslauf beigelegt werden.

Finanzen

Beim 12. Partnersprachlichen Schuljahr handelt es sich um ein Angebot der Volksschule. Daraus resultiert, dass die Finanzierung der Schulgelder im Kanton Aargau gemäss RSA unter finanzieller Kostenteilung zwischen Gemeinde und Kanton erfolgt.

Auslagen wie beispielsweise Kleinmaterial oder Reisespesen etc. gehen zu Lasten der Eltern. Je nach Wahl der Variante entfallen weitere Kosten (Transportkosten, Mittagsverpflegung usw.). Mehr Details dazu sind in der Broschüre zu finden.

Was deckt der vorgeschlagene Pauschalbetrag für die Gastfamilie?

Der vorgeschlagene Pauschalbetrag ist für Kost und Logis gedacht. Dieser Betrag ist nur ein Richtwert und soll zwischen der Familie und der Gastfamilie ausgehandelt werden.

Ist das Waschen im Pauschalbetrag inbegriffen?

Dies ist möglich. Es ist jedoch wichtig zu klären, was in diesem Betrag inbegriffen ist.

Wer übernimmt die Fahrkosten zur neuen Schule?

Die Fahrkosten gehen zu Lasten der Eltern.

Wie ist der Richtpreis für ein Mittagessen in einer Gastfamilie (Variante 1)?

Der Richtpreis liegt bei ungefähr 10 Franken pro Mittagessen.

Kann man eine Bestätigung für die Kinderzulage erhalten (betrifft Jugendliche über 16 Jahre)?

Die Koordinatorin für Sprachaustausche kann den Eltern jederzeit eine Bestätigung zukommen lassen.

Versicherungen

Müssen die Eltern während dieses Jahres eine spezielle Versicherung abschliessen?

Die Eltern (gesetzliche Vertretung) sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind für die Dauer des Austausches ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert ist und über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

Emprender insieme

Der neue italienisch-rätoromanische Titel ist Programm – Emprender insieme vereint Impariamo insieme und das neue Angebot mit der rätoromanischen Schweiz.

Mit Emprender insieme erleben Jugendliche der Sekundarstufen I und II einen gegenseitigen Einzelaustausch von jeweils zwei Wochen während der Schulzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Deutschschweiz kann der Austausch mit einer Schülerin oder einem Schüler der italienischen oder rätoromanischen Schweiz stattfinden. Während des insgesamt vierwöchigen Austauschs wohnen die Jugendlichen bei der Familie der Austauschpartnerin / des Austauschpartners und besuchen vor Ort den Schulunterricht.