Hinweis:Zuständigkeit
Für Einzelaustausche sind die Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren Eltern verantwortlich.
Der Kanton Aargau bietet Schülerinnen und Schülern der Oberstufe verschiedene Möglichkeiten, sich im schulischen Rahmen in eine Sprache und Kultur zu vertiefen und Gleichaltrige kennenzulernen.
Mit einem Austausch erleben die Schülerinnen und Schüler die Vielfalt der Sprach- und Kulturregionen unseres Landes sowie des grenznahen Frankreichs, stärken ihre interkulturellen und sozialen Kompetenzen und fördern ihre persönliche Entwicklung.
Für Einzelaustausche sind die Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren Eltern verantwortlich.
Folgende Austauschmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Schulischer Einzelaustausch 14/14 ist ein Programm der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit dem Kanton Jura, der Académie de Besançon und der Académie de Strasbourg und besteht aus einem gegenseitigen Aufenthalt bei einer Partnerfamilie und dem Schulunterricht vor Ort. Jugendliche des Zyklus 3 (7.–9. Klasse) besuchen ihre Partnerinnen oder Partner während zwei Wochen im Kanton Jura oder im grenznahen Frankreich und empfangen diese für zwei Wochen im Aargau. Die vier Austauschwochen finden in frei gewählter Reihenfolge jeweils zwischen Februar und Mitte Juni, während der Schulzeit, statt. Die genauen Austauschdaten bestimmen die beiden Partnerfamilien in Absprache mit der Schule.
Anmeldefrist: 15. November
Da die Anmeldefrist abgelaufen ist, ist zurzeit keine Anmeldung möglich.
Ab dem laufenden Schuljahr haben Aargauer Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Möglichkeit, bei der Fondation Blättler eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Die Fondation finanziert Reisekosten, spendet einen Beitrag an Kost und Logis oder ermöglicht den Familien einen Ausflug mit der Gastschülerin / dem Gastschüler.
Alle weiteren Informationen und das Antragformular sind zu finden unter:
Nach den Austauschwochen bestätigt die Schule den Besuch des Gastschülers/der Gastschülerin:
Jugendliche können nach Beendigung der 3. Klasse der Oberstufe das Abschlussjahr im Rahmen eines 12. Schuljahres in einer französischsprechenden Region der Kantone Freiburg, Jura oder Wallis wiederholen, bevor sie eine Lehre beginnen oder in eine Mittelschule eintreten. Im Zentrum dieses Schuljahrs stehen die Vertiefung der sprachlichen Kenntnisse und der kulturelle Austausch mit einer anderen Landesregion. Der bereits bekannte Schulstoff des letzten Schuljahrs hat ein etwas geringeres Gewicht.
Es stehen zwei Varianten zur Verfügung:
Finanzierung "Zwölftes Partnersprachliches Schuljahr; ZPS"
Die Finanzierung der Schulgelder erfolgen gemäss Regionales Abkommen RSA unter finanzieller Kostenteilung zwischen Gemeinde und Kanton.
Auslagen wie Kleinmaterial, Transportkosten oder die Mittagsverpflegung gehen zu Lasten der Eltern.
Ab dem laufenden Schuljahr haben Aargauer Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Möglichkeit, bei der Fondation Blättler eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Die Fondation finanziert Reisekosten, spendet einen Beitrag an Kost und Logis oder ermöglicht den Familien einen Ausflug mit der Gastschülerin / dem Gastschüler.
Alle weiteren Informationen und das Antragformular sind zu finden unter:
Die Anmeldefrist liegt jährlich zwischen 1. Dezember bis 15. Februar und erfolgt auf Empfehlung der Schule.
Spätere Anmeldungen sind möglich im Rahmen der verfügbaren Plätze in den Schulen.
12. partnersprachliches Schuljahr - fr.ch
Das Angebot ist gedacht für Schülerinnen und Schüler,
Die Zuteilung in den Schulen und den Gastfamilien kann erst anfangs Februar des vorangegangen Schuljahrs beginnen, wenn die Schulen ihre Aufnahmekapazitäten kommuniziert haben. Eine definitive Antwort wird so schnell wie möglich, aber spätestens Ende Mai gegeben. Es ist dementsprechend höchst ratsam, während der Anmeldeprozedur nach anderen Anschlusslösungen für das folgende Schuljahr Ausschau zu halten.
Die neue Schule muss der Koordinatorin für Sprachaustausche eine Bestätigung zukommen lassen. Der Familie (und auch Gastfamilie) muss eine Kopie geschickt werden. Dies erfolgt normalerweise spätestens im Juni oder Juli.
Die Schülerin oder der Schüler wird in der Regel dem Klassentypus zugeteilt, in welchem sie oder er bereits das letzte obligatorische Schuljahr besucht hat.
Werden an der neuen Schule Wahlfächer angeboten, informiert die Schule die Schülerin oder den Schüler über das bestehende Angebot. Die Schülerin oder der Schüler kann sich so für das gewünschte Wahlfach einschreiben.
Spätestens anfangs Sommerferien schickt die aufnehmende Schule der Schülerin oder dem Schüler alle relevanten Informationen für das kommende Schuljahr. Das jeweilige Schulsekretariat beantwortet alle weiteren Fragen.
Ein Besuchstag kann ohne weiteres organisiert werden. Dafür muss mit der Schule Kontakt aufgenommen werden.
Es ist nicht möglich, im Laufe des Schuljahres ein 12. Partnersprachliches Schuljahr anzufangen. Nur die gewählte Variante kann während des Schuljahres in begründeten Fällen angepasst werden. Der definitive Entscheid liegt bei der aufnehmenden Schule und der Programmkoordination.
Die Schülerin oder der Schüler schreibt während des 12. Partnersprachlichen Schuljahres nach Möglichkeit alle Prüfungen, die Noten zählen jedoch nicht offiziell.
Die Schülerin oder der Schüler, die oder der das 12. Partnersprachliche Schuljahr besucht hat, erhält eine Bestätigung des Partnerkantons. Die Klassenlehrperson thematisiert darin die sprachlichen Fortschritte sowie die Integration der Schülerin oder des Schülers.
Die Schülerin oder der Schüler muss im Unterricht Interesse, Motivation und Fleiss zeigen. Fehlt es an der gewünschten Teilhabe und/oder hält sich die Schülerin/der Schüler nicht an die geltenden Schulregeln, wird die Schulleitung der aufnehmenden Schule informiert und es werden der Situation entsprechende Massnahmen getroffen. Bei weiteren Fehlverhalten werden der Situation angemessene Schritte eingeleitet. Als letzte Konsequenz kann es zu einem Abbruch oder Ausschluss aus dem Programm ZPS kommen. Die Entscheidung liegt dabei bei der Schulleitung vor Ort in Absprache mit der Programmkoordination.
Normalerweise besucht die Schülerin oder der Schüler alle Lektionen jedes Fachbereichs. Die Lehrperson kann die Schülerin oder den Schüler als Expertin beziehungsweise Experten oder Assistenzperson für den Deutschunterricht einsetzen (oder in Absprache mit der Schulleitung über weitere Formen entscheiden wie bspw. Besuch eines zusätzlichen Wahlfaches o.ä.).
An den Freiburger Schulen besucht der Schüler oder die Schülerin im 12. Partnersprachlichen Schuljahr normalerweise einen eigens dafür vorgesehenen Kurs. In den anderen Kantonen organisieren die Schulen einen solchen Kurs im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die zuständige Schulleitung oder Klassenlehrperson gibt darüber Auskunft.
Die Lehrperson entscheidet, was in einer Prüfung getestet werden soll. Am Anfang ist eine inhaltliche Anpassung sicherlich nötig. Der Gebrauch eines Wörterbuchs kann in der ersten Zeit sinnvoll sein.
Die Schulleitung der aufnehmenden Schule ist über den obligatorischen Einführungskurs informiert und wird die Schülerin oder den Schüler dafür beurlauben.
Man darf ein Gesuch für einen freien Tag stellen, dabei gelten die Regeln der besuchenden Schule. Die Schulleitung entscheidet über das Gesuch.
Grundsätzlich sollten die Noten der 3. Oberstufe des Wohnsitzkantons der Bewerbung beigelegt werden.
Die Schülerin oder der Schüler darf, soweit das jeweils kantonale Schulgesetz respektiert wird, während des 12. Partnersprachlichen Schuljahres eine Schnupperlehre machen. Sie oder er muss hierfür ein Gesuch an die Schulleitung vor Ort stellen und sich an deren Entscheid halten.
Für den Übertritt an die SEK II gelten die Bestimmungen des Wohnsitzkantons. Ausschlaggebend für die Aufnahme in die weiterführenden Schulen ist somit das Zeugnis der 3. Oberstufe des Wohnsitzkantons. Die weiterführende Schule muss informiert werden, dass der Ausbildungsbeginn um ein Jahr verschoben wird. Die Anmeldung an eine weiterführende Schule geschieht durch die Familien.
Ein 12. Partnersprachliches Schuljahr ist immer ein Pluspunkt. Die Bestätigung kann dem Lebenslauf beigelegt werden.
Beim 12. Partnersprachlichen Schuljahr handelt es sich um ein Angebot der Volksschule. Daraus resultiert, dass die Finanzierung der Schulgelder im Kanton Aargau gemäss RSA unter finanzieller Kostenteilung zwischen Gemeinde und Kanton erfolgt.
Auslagen wie beispielsweise Kleinmaterial oder Reisespesen etc. gehen zu Lasten der Eltern. Je nach Wahl der Variante entfallen weitere Kosten (Transportkosten, Mittagsverpflegung usw.). Mehr Details dazu sind in der Broschüre zu finden.
Der vorgeschlagene Pauschalbetrag ist für Kost und Logis gedacht. Dieser Betrag ist nur ein Richtwert und soll zwischen der Familie und der Gastfamilie ausgehandelt werden.
Dies ist möglich. Es ist jedoch wichtig zu klären, was in diesem Betrag inbegriffen ist.
Die Fahrkosten gehen zu Lasten der Eltern.
Der Richtpreis liegt bei ungefähr 10 Franken pro Mittagessen.
Die Koordinatorin für Sprachaustausche kann den Eltern jederzeit eine Bestätigung zukommen lassen.
Die Eltern (gesetzliche Vertretung) sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind für die Dauer des Austausches ausreichend gegen Krankheit und Unfall versichert ist und über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Der neue italienisch-rätoromanische Titel ist Programm – Emprender insieme vereint Impariamo insieme und das neue Angebot mit der rätoromanischen Schweiz.
Mit Emprender insieme erleben Jugendliche der Sekundarstufen I und II einen gegenseitigen Einzelaustausch von jeweils zwei Wochen während der Schulzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Deutschschweiz kann der Austausch mit einer Schülerin oder einem Schüler der italienischen oder rätoromanischen Schweiz stattfinden. Während des insgesamt vierwöchigen Austauschs wohnen die Jugendlichen bei der Familie der Austauschpartnerin / des Austauschpartners und besuchen vor Ort den Schulunterricht.