Unterricht

Besondere Förderung

Alle im Kanton Aargau wohnhaften Kinder und Jugendlichen haben unabhängig von sozialer Herkunft, ethischer Herkunft, dem Geschlecht, einer Behinderung oder Beeinträchtigung Anrecht auf eine den Fähigkeiten angemessene chancengerechte Bildung. Alle Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf haben Anrecht auf besondere Förderung.

Alle Kinder und Jugendliche im Kanton Aargau mit besonderem Bildungsbedarf haben Anrecht auf besondere Förderung. Dabei ist die Schule als Ganzes mit der grossen Vielfalt in der Regelklasse konfrontiert. Ein entwicklungs- und lernförderlicher Unterricht, in dem besonderen Bildungsbedürfnissen mit besonderen Förderung begegnet wird sind nur dann möglich, wenn die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen greift. So können verschiedene Fördersettings alle entlasten.

Mehr Informationen zurm entwicklungs- und lernförderlichen Unterricht

Stufen der Förderung

Die besondere Förderung erfolgt in unterschiedlicher Intensität. Diese bauen auf einem entwicklungs- und lernförderlichen Unterricht auf, sind zunehmend intensiv in der Art der Betreuung und anforderungsreich in der Umsetzung. Es ist grundsätzlich sinnvoll, Eltern frühzeitig bei der Begleitung einzubeziehen. Sobald angepasste Lernziele (aLz) anvisiert werden, müssen die Eltern mittels schulischem Standortgespräch eingebunden werden.

Hinweis:Zielsetzung bei zusätzlichen Personalressourcen

Wo zusätzliche Personalressourcen eingesetzt werden, braucht es Zielsetzungen für deren Einsatz.

Die 3 Stufen der Förderung in der Regelklasse werden dargestellt.
@ Kanton Aargau

Stufe 1 – Zusätzliche Unterstützung im Klassenunterricht

Zusätzlich unterstützende Massnahmen erfolgen im Klassenunterricht (bspw. durch die DaZ-, Logopädie- oder SHP-Fachperson). Basierend auf spontanen Beobachtungen werden temporär zusätzliche Differenzierungsangebote, individuelle Anpassungen oder andere niederschwellige Fördermassnahmen umgesetzt.

Massnahmen

Massnahmen erfolgen…

  • basierend auf spontanen Beobachtungen und Teamabsprachen;
  • aufbauend auf binnendifferenziertem Lernsetting, informellen Anpassungen und strukturierter, temporärer Lernbegleitung;
  • unterstützend, aber ohne formale Förderplanung oder angepasste Lernziele;
  • als individuelle, niederschwellige Angebote wie bspw. mehr Zeit bei Tests, Hilfestellungen beim Lesen, Schreiben, Hören oder Präsentieren, etc.

Stufe 2 – Zielgerichtete Fördermassnahmen ohne angepasste Lernziele

Wenn die zusätzliche Unterstützung nicht ausreicht und intensiviert werden soll, kann die Förderung verbindlich gestaltet, geplant und durch Fachpersonen (DaZ, Logopädie oder SHP) mitgetragen werden. Die Ziele des Lehrplans bleiben aber bestehen.

Massnahmen

Massnahmen erfolgen…

  • basierend auf (systematischen) Beobachtungen und Teamabsprachen;
  • im Rahmen der Förderung mit differenzierten Förderzielen, Fördermassnahmen und entsprechenden Verantwortlichkeiten in der Umsetzung im Klassenunterricht, in temporären Lerngruppen oder an alternativen Lernorten;
  • unter möglichem Einbezug der Eltern mittels SSG;
  • mit gezielter Unterstützung durch DaZ-, Logopädie-, SHP- oder weiteren Fachpersonen;
  • in der Begabungs- und Begabtenförderung, bei Lernschwierigkeiten, im Themenbereich "Verhalten", etc.

Es ist sinnvoll, abgesprochene Massnahmen schriftlich mittels Lernvereinbarung festzuhalten und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Hinweis:Begabtenförderung

Besuchen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Begabtenförderung ein externes Angebot (Atelier), wird dies mit einer Lernvereinbarung für die Begabung- und Begabtenförderung festgehalten: siehe kantonale Gruppenangebote.

Stufe 3 – Zielgerichtete Fördermassnahmen mit angepassten Lernzielen

Alle Schülerinnen und Schüler werden grundsätzlich nach den Lernzielen gemäss Lehrplan unterrichtet. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Grundanforderungen des Lehrplanes voraussichtlich bis zum Zyklusende auf Grund von besonderen Bildungsbedürfnissen nicht oder teilweise nicht erreichen kann oder übertrifft, sind angepasste Lernziele (aLz) und passende Fördermassnahmen zu prüfen, ggf. festzulegen, umzusetzen und die Eltern einzubeziehen.

Massnahmen

Massnahmen erfolgen...

  • basierend auf einer differenzierten (formativen und summativen) Diagnostik, durchgeführt durch eine Fachperson DaZ, Logopädie oder SHP und gezielten Teamabsprachen bezogen auf verbindliche Lernziele;
  • im Rahmen der Förderung mit differenzierten Förderzielen, verbindlicher Förderplanung, Fördermassnahmen und eindeutigen Verantwortlichkeiten in der Umsetzung im Klassenunterricht, temporären Lerngruppen oder an alternativen Lernorten;
  • unter obligatorischem Einbezug der Eltern mittels regelmässig durchgeführtem SSG;
  • bspw. in der Begabungs- und Begabtenförderung, bei anhaltenden Lernbeeinträchtigungen/-behinderungen, in der Thematik "Verhalten" mit Auswirkung auf schulische Leistungen, etc.

Bei aLz werden im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis keine Noten gesetzt.

Hinweis:Ungenügende Leistungen

Ungenügende Leistungen in einem Fach führen nicht automatisch zu angepassten Lernzielen!

© Kanton Aargau

Förderprozess

Bleiben die besonderen Bildungsbedürfnisse einer Schülerin oder eines Schülers über einen längeren Zeitraum bestehen und können die Grundanforderungen des Lehrplanes voraussichtlich bis zum Zyklusende nicht oder nur teilweise erreicht werden, ist eine Ursachenklärung angezeigt und der folgende Förderprozesses zu beachten.

  1. Phase 1: Beobachten und Klären

    Lehrpersonen und Fachpersonen beobachten die Lern- und Entwicklungssituation einer Schülerin oder eines Schülers, dokumentieren Ressourcen, Kompetenzen und Auffälligkeiten, besprechen Beobachtungen im Team und beziehen Eltern und Kind früh ein.

  2. Phase 2: Differenzierte Diagnostik

    Lehrpersonen und insbesondere Fachpersonen (DaZ, Logopädie oder SHP) nutzen gezielte Verfahren, um den Lern- und Entwicklungsstand zu erfassen. Sie werten Beobachtungen, kurze Lernkontrollen und Rückmeldungen aus und bereiten eine individuelle Standortbestimmung der Schülerin oder des Schülers vor. Die formative und summative Diagnostik macht differenziert sichtbar, was eine Schülerin oder ein Schüler bezogen auf die Grundanforderungen des Lehrplanes schon kann, wo Schwierigkeiten bestehen und welche Bedingungen das Lernen unterstützen oder behindern.

  3. Phase 3: Schulisches Standortgespräch

    Das schulische Standortgespräch (SSG) des Kantons Aargau ist ein partizipatives, strukturiertes Gesprächsverfahren, das zu Beginn und zur Begleitung von Fördermassnahmen im Zusammenhang mit angepassten Lernzielen (aLz) eingesetzt werden muss. Am SSG wird gemeinsam mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler anhand relevanter Lebensbereiche eine Standortbestimmung vorgenommen und die Förderung geplant.

    Hinweise Schulisches Standortgespräch

    Merkmal

    Das zentrale Merkmal des SSG ist der Einbezug aller am Förderprozess Beteiligten: die Schülerin oder der Schüler, die Eltern, (Klassen-)Lehrperson, Fachlehrperson (DaZ, Logopädie oder SHP) sowie gegebenenfalls weitere Fachpersonen.

    Zentrale Fragestellungen

    Wie ist der Stand? Wo besteht Handlungsbedarf? Was gelingt? Welche Ziele sollen für die weitere Entwicklung gesetzt werden? Worauf lässt sich aufbauen? Wie sind die konkreten Massnahmen gestaltet und wer ist wie beteiligt?

    Konfliktprävention

    Der partizipative Charakter trägt dazu bei, Konflikte zwischen Schule und Eltern frühzeitig aufzufangen, die interne Kommunikation und den Ressourceneinsatz der Schule und Klasse bedarfsgerecht zu steuern und Eltern über den ganzen Förderprozess hinweg transparent zu informieren und einzubeziehen.

    Materialien

    SSG-Anleitung mit Hinweisen, Gesprächsablauf und Moderationshilfe (PDF, 3 Seiten, 126 KB)
    SSG-Information zu Lebensbereichen in einfacher Sprache für Beteiligte (PDF, 2 Seiten, 189 KB)
    SSG-Karte mit Lebensbereichen als Visualisierungshilfe (PDF, 1 Seite, 1,7 MB)
    SSG-Protokoll-Vorlage (DOCX, 3 Seiten, 120 KB)

    Videos

    Im kommentierten Gesprächsablauf wird ein beispielhaftes SSG mit Hinweisen und Kommentaren gezeigt.
    youtube/ GesprächsablaufDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

    Im Experten-Talk zwischen zwei Fachpersonen werden zentrale Fragen zur Durchführung eines SSG diskutiert.
    youtube/ Experten-TalkDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

    Im kombinierten Gesprächsablauf mit Experten-Talk sind die Erläuterungen der Experten jeweils an der entsprechenden Stelle zu sehen, um den Gesprächsablauf mit mehr Kontext zu versehen.
    youtube/ kominierter GesprächsablaufDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

    Schulinterne Weiterbildungsangebote

    PH FHNW - Schulische Standortgespräche (SSG) im Kanton AargauDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
    HfH Schulisches Standortgespräche (SSG) im Kanton AargauDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

    Umfrage zum Schulischen Standortgespräch

    Seit Beginn des Schuljahres 2026/27 arbeiten die Schulen mit dem Schulischen Standortgespräch nach Vorgaben des Departements BKS. Über die folgende Umfrage werden Feedbacks gesammelt, welche Erfahrungen die Schulen mit dem Schulischen Standortgespräch machen und wo Anpassungsbedarf besteht.

    An der Umfrage teilnehmen

  4. Phase 4: Förderplanung und Umsetzung im Unterricht

    Die am SSG vereinbarten Ziele und Massnahmen werden von der Fachlehrpersonen DaZ, Logopädie oder SHP in angemessenen Förderplanung verschriftlicht (Vorlage Anpassung Lernziele) und im Unterricht und in passenden Unterrichtssettings umgesetzt. Die Fachlehrpersonen DaZ, Logopädie oder SHP stimmen zusammen mit den (Klassen-)Lehrpersonen und ggf. weiteren beteiligte Fachpersonen ihr Vorgehen regelmässig ab.

    Förderplanung (PDF, 30 Seiten, 802 KB)
    Vorlage Anpassung Lernziele (DOCX, 1 Seite, 75 KB)

  5. Phase 5: Überprüfen und Beurteilen

    Die beteiligten Fach- und Lehrpersonen prüfen gemeinsam die Wirksamkeit der Fördermassnahmen und das Erreichen der Förderziele. In der Regel hat dies vor dem Zwischenbericht und dem Jahreszeugnis zu geschehen. Für das Zeugnis wird ein angemessen kurzer Lernbericht verfasst, der über die auf die aLz-bezogenen Lernfortschritte der Schülerin oder des Schülers Auskunft gibt.

    Hinweise zu Expertinnen und Expertenrunde und weiterführende Diagnostik

    Bleiben wichtige Fragen zur Entwicklung offen, empfiehlt sich der Austausch mit dem SPD anlässlich einer Expertinnen- und Expertenrunde. Wenn mit zielgerichteten Fördermassnahmen innerhalb einer vereinbarten Zeit kein wesentlicher Fortschritt beobachtbar ist oder wenn sich zusätzliche Fragen stellen, entscheidet die Schule zusammen mit der zuständigen Schulpsychologin oder des -psychologen des SPD im Rahmen einer Expertenrunde oder eines Telefonats, ob zusätzliche schulpsychologische Abklärungen sinnvoll sind – hierbei kann es sich um schulpsychologische, medizinische oder kinder- und jugendpsychiatrische Abklärungen handeln. Alle Abklärungen setzen die Einwilligung der Eltern und Jugendlichen voraus.

  6. Phase 6: Entscheidungen zu Lernzielen und Laufbahn

    Zum Abschluss der Förderphase wird darüber entschieden, ob die Massnahmen weitergeführt, angepasst – bei höherem Bedarf – in eine intensivere Stufe überführt oder abgeschlossen werden. Danach beginnt der Förderprozess ggf. erneut.

Zusammenarbeit und Verantwortlichkeiten

Eine gelingende Zusammenarbeit aller Fachpersonen im multiprofessionellen Förderteam ist Voraussetzung dafür, dass die vorhandenen Ressourcen optimal genutzt werden können. Es lohnt sich, die gemeinsamen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zu klären. Der Leitfaden "Gemeinsam Perspektiven erweitern" gibt hilfreiche Anregungen.

Leitfaden Gemeinsam Perspektiven erweitern (PDF, 30 Seiten, 1,0 MB)

Die Schülerinnen oder Schüler (mit besonderem Bildungsbedarf) zeigen deutlich bessere Lernfortschritte, wenn zusätzliche Unterstützung und Fördermassnahmen im gesamten Unterrichtsgeschehen eingebunden sind. Dazu braucht es eine Klärung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben zwischen den Lehr- und Fachpersonen und weiteren Beteiligten.

Übersicht zur Aufgabenteilung im Förderprozess (PDF, 1 Seite, 24 KB)

Beteiligte

Eltern

Die Eltern sind grundsätzlich im Rahmen des Förderprozesses als zentrale Ansprechpartner für die privaten und familiären Belange der Schülerin oder des Schülers einzubeziehen. Sie haben die Pflicht, an Gesprächen teilzunehmen, die vom Gemeinderat, der Schulleitung oder einer Lehrperson angeordnet werden. Im Gegenzug haben die Eltern das Recht, in regelmässigen Abständen über den Stand der Leistungen und das Schulgeschehen informiert zu werden und (in angemessenem Umfang) den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen.

Gemeinderat

Der Gemeinderat legt Leitlinien zum Ressourceneinsatz und für die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen fest. Der Gemeinderat trifft alle Laufbahnentscheide, wenn sich die Eltern der Beurteilung der beteiligten Lehrpersonen nicht anschliessen können. Er kann Laufbahnentscheide an ein einzelnes Mitglied des Gemeinderates oder an die Schulleitung delegieren.

Klassenassistenz

Klassenassistenzen dürfen im Förderprozess keine tragende Rolle einnehmen. Das ist die Aufgabe von adäquat ausgebildetem Personal. Sie können aber nach fachlicher Instruktion und/oder Begleitung durch die Fachperson SHP in beschränktem Masse als Unterstützung im Förderprozess beigezogen werden.

Klassenlehrperson

Verantwortungsbereich

Die Klassenlehrperson trägt die Hauptverantwortung für die Klassenführung und alle Schülerinnen und Schüler der Klasse, auch für jene mit besonderen schulischen Bedürfnissen. Sie ist für einen entwicklungs- und lernförderlichen Unterricht, für dessen Planung, Durchführung und Auswertung verantwortlich.

Zuständigkeit

Die Klassenlehrperson erstellt den Zwischenbericht und das Jahreszeugnis und stützt sich dabei auf die Einschätzungen des Klassenteams (Fachlehrpersonen und Fachpersonen) ab.

Zusammenarbeit

In der Zusammenarbeit mit SHP, DaZ-Lehrperson und Logopädie initiiert und leitet die Klassenlehrperson Förderplanungs- und Standortgespräche, sorgt für den regelmässigen Informationsaustausch und stellt sicher, dass die verschiedenen Förderangebote aufeinander abgestimmt und in den Klassenunterricht integriert werden

Lehrperson Deutsch als Zweitsprache

Verantwortungsbereich

Die Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist für besondere Förderung der Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Deutschkenntnissen beim Aufbau ihrer sprachlichen Fähigkeiten verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, dass diese Schülerinnen und Schüler dem Unterricht möglichst rasch folgen, erfolgreich lernen und sich im Schulalltag zurechtfinden können. Die Förderung orientiert sich dabei an den Leitlinien der Schule.

Zuständigkeit

Zu den zentralen Aufgaben der DaZ-Lehrperson gehört es, den Sprachstand einer fremdsprachigen Schülerin oder eines Schülers zu erfassen, Förderziele für deren Förderung festzulegen und die Fördermassnahmen zusammen mit den Klassenlehrpersonen zu planen. Die Umsetzung der zielgerichteten Fördermassnahmen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrpersonen.

Zusammenarbeit

Die DaZ-Lehrperson berät andere Lehrpersonen bei Fragen zum Unterricht mit fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern und dient als Ansprechperson in diesem Bereich.

Lehrperson mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation (HZ)

Diese Rolle der Lehrperson mit heilpädagogischem Zusatzqualifikation (HZ) wird bis 2029 an Aargauer Schulen pilotiert. Die Aufgabenteilung im Förderprozess wird aus den daraus gewonnen Erkenntnisse in der Folge angepasst.

Logopädinnen und Logopäden

Verantwortungsbereich

Logopädinnen und Logopäden behandeln grundsätzlich schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die in der gesprochenen oder geschriebenen Sprache und Stimmfunktion Beeinträchtigungen aufweisen.

Zuständigkeit

Sie führen notwendige Abklärungen und Kontrollen durch und setzen die zielgerichtete Förderung um. Dies kann auch im Bereich der Lese-/Rechtschreibschwäche erfolgen, wobei dies im Klassensetting auch in der Kompetenz der SHP liegen kann. Zudem leisten sie die in ihrem Bereich erforderliche Informationsarbeit.

Zusammenarbeit

Neben der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern umfasst der Tätigkeitsbereich der Logopädinnen und Logopäden auch die Beratung der Eltern sowie die fachliche Beratung der Lehrpersonen und SHP über mögliche Massnahmen im Unterricht. Für Schulleitungen sind Logopädinnen und Logopäden Ansprechpersonen zur Überprüfung, Sicherung und Weiterentwicklung der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Sprech- und Sprachstörungen.

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler werden gemäss ihrem Alter und Entwicklungsstand einbezogen und beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Förderprozess.

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen

Verantwortungsbereich

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen (SHP) tragen überwiegend (aber nicht ausschliesslich) die Verantwortung der besonderen Förderung für Schülerinnen und Schüler mit oder ohne angepasste Lernziele. Ihr zentraler Aufgabenbereich ist die Diagnostik sowie die Planung, Umsetzung, Beurteilung und Evaluation gezielter Fördermassnahmen.

Zuständigkeit

Zusammen mit den Klassenlehrpersonen und auf deren Unterrichtsgestaltung aufbauend, führen sie die Förderdiagnostik durch, erstellen die Förderplanung und gestalten geeignete und angemessene Fördermassnahmen in den Unterrichtssettings, die entweder die ganze Klasse oder einzelne Schülerinnen und Schüler unterstützen. Sie verfassen die Lernberichte zum Zeugnis und geben ihren Input zur Beurteilung der Schülerinnen und Schüler.

Zusammenarbeit

Neben der direkten Arbeit in der Klasse beraten SHP die Lehrpersonen, Eltern oder andere beteiligte (Fach-)Personen. Sie unterstützen oder führen die Zusammenarbeit mit Eltern der Schülerinnen und Schüler mit gezielten Fördermassnahmen. Für die Schulleitung sind SHP ausschlaggebende Ansprechpersonen, wenn es um die Überprüfung, Sicherung und Weiterentwicklung der besonderen Förderung und den Einsatz der SHP-Ressourcen für die besondere Förderung in der Schule geht.

Schulleitung

Verantwortungsbereich

Die Schulleitung initiiert und unterstützt gesamtschulische Prozesse der besonderen Förderung und achtet darauf, dass Angebote aufeinander abgestimmt sind. Sie übernimmt dabei die Prozessverantwortung und stellt in Zusammenarbeit mit der SHP sicher, dass Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden.

Zuständigkeit

Im Rahmen des Förderprozesses ist die Schulleitung insbesondere in komplexen oder konfliktträchtigen Situationen sowie für den Einbezug externer Fachstellen zuständig. Sie achtet darauf, dass Förderplanung, Anpassung von Lernzielen und Dokumentation der Fördermassnahmen nach den kantonalen Vorgaben erfolgen und im Schulteam verbindlich umgesetzt werden.

Zusammenarbeit

Die Schulleitung fördert eine gemeinsame Haltung zur besonderen Förderung, berücksichtigt die Expertise der Fachpersonen und klärt ggf. Zuständigkeiten im Förderprozess. Sie sorgt für eine transparente Kommunikation gegenüber von Gemeindebehörden, den Eltern und allfälligen weiteren Beteiligten.

Mögliche Fördersettings

Für das Gelingen einer gezielten und bedarfsorientierten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen sind die berufliche Qualifikation, die pädagogische Haltung sowie der Einbezug aller Lehr- und Fachpersonen und der Schule als Ganzes ausschlaggebend. Die besondere Förderung kann dazu in verschiedenen Settings gestaltet werden. Die Ressourcen für diese Settings sind im pauschalen Ressourcenkontingent der Schule inbegriffen. Jede Schule ist unter der Berücksichtigung der Pauschalressourcen frei in der Gestaltung der Settings. Die Schulleitung ist für den Ressourceneinsatz und die Realisierung eines Bildungsangebots mit einer möglichst grossen pädagogischen Wirkung für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Dazu legt sie die Grundsätze und Kriterien des Ressourcen- und Personaleinsatzes für die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern in den Leitlinien der Schule fest.

Alternative Lernorte

Alternative Lernorte sind zeitlich begrenzte, lehrplanorientierte Unterrichtsangebote ausserhalb des Klassensettings (bspw. Schulinsel, Lernatelier, etc.). Sie sind in ein schulisches Förderkonzept einzubetten und müssen mit dem Klassenunterricht abgestimmt sein.

Mehr Informationen

Begabungs- und Begabtenförderung

Als Bereich der besonderen Förderung ist die Begabungs- und Begabtenförderung Teil des Auftrags der Volksschule. Sie erfolgt auf Stufe der Klasse (Binnendifferenzierung, mit Compacting, Enrichment oder aLz), in der Schule (Lernateliers, Einzel- od. Gruppenangebote, Klassensprung, etc.) und ggf. im Rahmen von regionalen und der kantonalen Gruppenangebote.

Mehr Informationen

Berufswahljahr und Werkjahr

Im letzten Oberstufenjahr können die Schulen zusätzlich ein Berufswahljahr oder ein Werkjahr für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf bei der Berufsfindung und Lehrstellensuche anbieten.

Mehr Informationen

Deutsch als Zweitsprache

Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Deutschkenntnissen werden in Deutsch als Zweitsprache gezielt gefördert, damit sie dem Regelunterricht möglichst rasch folgen können. Die Förderung wird von der Schule im Rahmen ihres Ressourcenkontingents organisiert und kann mit angepassten Lernzielen sowie besonderen Regelungen für Beurteilung und Promotion verbunden sein.

Mehr Informationen

Einführungsklassen (EK)

Die Einführungsklasse erlaubt den Lernstoff der 1. Klasse über zwei Schuljahre aufzubauen. Eine Einführungsklasse wird über das Ressourcenkontingent finanziert.

Halbklassenunterricht

Im Halbklassenunterricht wird eine Klasse für bestimmte Lektionen in zwei Gruppen aufgeteilt, um kleinere Lerngruppen zu bilden. Der Einsatz von Halbklassenlektionen wird von der Schule im Rahmen des Ressourcenkontingents festgelegt.

Integrationskurse für neu Zugewanderte

Integrations- und Berufsfindungsklasse (IBK) und regionale Integrationskurse (RIK) bereiten neu zugewanderte fremdsprachige Schülerinnen und Schüler während höchstens eines Jahres auf den Übertritt in die Regelklasse vor. Die Integrations- und Berufsfindungsklasse ist ein Anschlussangebot im letzten Oberstufenjahr für Jugendliche mit ersten Deutschkenntnissen zur schulischen und beruflichen Integration.

Mehr Informationen

Förderklassen

In der Förderklasse werden Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten mit schulischer Heilpädagogik begleitet und unterrichtet. Eine Förderklasse wird über das Ressourcenkontingent der Schulen finanziert.

Mehr Informationen

Förderklassen plus

Schülerinnen und Schüler mit erweitertem oder intensivem verstärktem Bedarf können die Förderklasse plus besuchen. Die Zulassung erfolgt über den Kanton, der die Förderklasse plus zusätzlich ressourciert.

Mehr Informationen

Logopädie - Einzel-/Gruppentherapie

Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten des Sprechens und der Sprache haben Anspruch auf bedarfsgerechte logopädische Förderung oder Therapie, die durch die entsprechenden Fachperson erfolgt. Das Logopädie-Angebot wird über das Ressourcenkontingent der Schulen finanziert.

Mehr Informationen

Schulische Heilpädagogik

Die Schulische Heilpädagogik unterstützt Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen in der Regelklasse, in einer Förderklasse oder Förderklasse plus. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen klären den Förderbedarf ab, erstellen Förderpläne, führen gezielte Fördersequenzen durch und beraten Lehrpersonen sowie Eltern im Umgang mit Heterogenität und sonderpädagogischen Fragestellungen und erstellen Lernberichte zum Zeugnis.

Mehr Informationen

Teamteaching

Teamteaching ist eine Form der Zusammenarbeit, in der zwei oder mehr Lehrpersonen gemeinsam eine Klasse oder Lerngruppe unterrichten und die Verantwortung für Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts teilen. Diese Unterrichtsform wird als pädagogische Option im Rahmen des Ressourcenkontingents genutzt, um vielfältigen Lernbedürfnissen besser begegnen zu können, Förderung zu intensivieren und Unterricht qualitativ weiterzuentwickeln.