Begabte Kinder und Jugendliche

Begabtenförderung Instrumentalunterricht

Begabtenförderung im musikalischen Bereich umfasst die Intensivförderung von musikalisch hoch begabten Lernenden zur Erreichung eines ausserordentlichen Leistungsziels sowie beim Fernziel Musikhochschule ein Zweitinstrument.

Der Bildungsauftrag der Musikschulen umfasst die musikalische Förderung wie das Erkennen und Fördern von musikalischen Begabungen. Die musikalische Begabtenförderung adressiert in spezifischer, individuell angepasster Weise Kinder und Jugendliche mit ausgeprägter, überdurchschnittlicher musikalischer Begabung.

Voraussetzungen

Für die Begabtenförderung Instrumentalunterricht gelten folgende Voraussetzungen:

  • mCheck Stufe 4 ist erfolgreich absolviert oder ein vergleichbarer unabhängiger und standardisierter Leistungsnachweis ist erbracht
  • die musikalische Entwicklung erfolgt zielorientiert und deutlich schneller
  • die wöchentliche, strukturierte Übungszeit beträgt mindestens sieben Stunden
  • weitere Leistungsnachweise belegen das hohe Potential, beispielsweise
    • Ensemble- und Orchestertätigkeit
    • öffentliche Auftritte regional, national oder international
    • erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben regional, national oder international
    • eigene Kompositionen
    • Tonaufnahmen oder
    • Spezialisierung auf hohem Niveau

Die musikalische Tätigkeit wird in einem Portfolio dokumentiert. Zwischen Instrumentallehrperson, Eltern und Schüler oder Schülerin findet ein jährliches Standortgespräch zur Überprüfung, Evaluation und Neuanpassung der Lernvereinbarung statt.

Für die Begabtenförderung Instrumentalunterricht können Ressourcen beantragt werden (Eingabefrist: 31. Mai):

Zur Seite "Ressourcen beantragen"

Voraussetzungen

Für die Begabtenförderung Instrumentalunterricht gelten folgende Voraussetzungen:

  • mCheck Stufe 4 ist erfolgreich absolviert oder ein vergleichbarer unabhängiger und standardisierter Leistungsnachweis ist erbracht
  • die musikalische Entwicklung erfolgt zielorientiert und deutlich schneller
  • die wöchentliche, strukturierte Übungszeit beträgt mindestens sieben Stunden
  • weitere Leistungsnachweise belegen das hohe Potential, beispielsweise
    • Ensemble
    • öffentliche Auftritte regional, national oder international
    • erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben regional, national oder international
    • eigene Kompositionen
    • Tonaufnahmen oder
    • Spezialisierung auf hohem Niveau

Ablauf

Die musikalische Tätigkeit wird in einem Portfolio dokumentiert. Zwischen Instrumentallehrperson, Eltern und Schüler oder Schülerin findet ein jährliches Standortgespräch zur Überprüfung, Evaluation und Neuanpassung der Lernvereinbarung statt.

Ressourcierung

Für die Begabtenförderung Instrumentalunterricht können Ressourcen beantragt werden (Eingabefrist: 31. Mai):

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