Begabtenförderung Instrumentalunterricht
Begabtenförderung im musikalischen Bereich umfasst die Intensivförderung von musikalisch hoch begabten Lernenden zur Erreichung eines ausserordentlichen Leistungsziels sowie beim Fernziel Musikhochschule ein Zweitinstrument.
Der Bildungsauftrag der Musikschulen umfasst die musikalische Förderung wie das Erkennen und Fördern von musikalischen Begabungen. Die musikalische Begabtenförderung adressiert in spezifischer, individuell angepasster Weise Kinder und Jugendliche mit ausgeprägter, überdurchschnittlicher musikalischer Begabung.
- mCheck – Verband Aargauer Musikschulen (öffnet in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Hinweise zum Musikunterricht nach Lehrplan
- Poolstunden-Modell im Instrumentalunterricht
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen (SAR 421.331) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Instrumentalunterricht (SAR 421.391) (öffnet in einem neuen Fenster)