Einzel- und Gruppenangebote von Schulen
Für besonders Begabte können Schulen in Erweiterung zum Regelunterricht Angebote der Begabtenförderung für Gruppen oder für einzelne Kinder einrichten.
Gruppenangebote werden vorwiegend an Schulstandorten mit einem regionalen Einzugsgebiet realisiert, damit auch Lernende aus umliegenden Schulen aufgenommen werden können. Einzelangebote richten sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler, für die aufgrund ihrer aussergewöhnlichen Begabungskonstellation Gruppenangebote nicht angezeigt sind.
Einzelförderung für Begabte
Eine spezifische Einzelförderung soll dann ergriffen werden, wenn durch eine besondere Disposition des Kindes eine Förderung mit den Fördermassnahmen in der Klasse oder in Gruppe nicht möglich ist und deshalb zusätzliche Unterstützung und Begleitung notwendig wird.
Jüngere Primarschülerinnen und -schüler sind oft noch nicht in der Lage, die Kooperations- und Wettbewerbsmöglichkeiten einer Gruppe gewinnbringend zu nutzen und können in der Regel noch nicht über eine längere Dauer in einem Gruppenangebot selbstorganisiert arbeiten.
Schülerinnen und Schüler mit (Hoch-)Begabungen können gleichzeitig Persönlichkeitsstörungen, Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten aufweisen. Zur Klärung der ausserordentlichen Situation kann das Beiziehen des Schulpsychologischen Diensts (SPD) hilfreich sein.
Gruppenangebot für Begabte
Gruppenangebote zur Begabtenförderung ergänzen die integrative Begabungsförderung im individualisierenden Regelklassenunterricht. Sie erweitern die Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit der Thematik im regulären Unterricht. Die Klassen- oder Fachlehrpersonen stimmen dazu das Förderprogramm mit der Lehrperson des Gruppenangebots für Begabte ab.
Ressourcierung
Das Gruppenangebot für Begabte wird aus dem Ressourcenkontingent der Stufe ressourciert. Kleine Schulen können gemeinsam mit anderen Schulen ein Angebot führen und treffen entsprechende Abmachungen zum Ressourcentransfer.
- Netzwerk Begabungsförderung (öffnet in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Stiftung für hochbegabte Kinder (öffnet in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Positionspapier Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) (öffnet in einem neuen Fenster) Das Linkziel ist nicht barrierefrei.
- Leitfaden "Gemeinsam Perspektiven erweitern" (öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
- Schulgesetz (SAR 401.100) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen (SAR 421.331) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Ressourcierung der Volksschule (SAR 421.322) (öffnet in einem neuen Fenster)