Im Rahmen seines ganzheitlichen Leistungssportkonzepts fördert der Kanton Aargau Nachwuchssportlerinnen und -sportler der Volksschule. Die Förderung besteht in der Regelung aus Individuallösungen sowie dem Besuch von Sportklassen.
Bei der Koordination von Schule und Leistungssport sind Talente, Eltern, Schule und Sportpartner gefordert, bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Sportliche Qualifikation – Voraussetzung
Grundvoraussetzung für schulische Entlastungsmassnahmen ist der Nachweis der sportlichen Qualifikation. Leistungssportlerinnen und Leistungssportler zeichnen sich durch folgende Richtwerte aus:
Empfehlung durch Betreuerin bzw. Betreuer des nationalen Sportverbands
Mindestens regionale Spitze in der betreffenden Sportart
Mindestens 10 Stunden Training pro Woche (Montag-Freitag)
Qualitativ überzeugende Rahmenbedingungen und Strukturen des Trainings
Die Athletin, der Athlet ist "Swiss Olympic Talent Card Holder"
Die Empfehlung durch Athletenbetreuerinnen oder -betreuer des nationalen Sportverbands liegt vor
Die Schule unterstützt und bietet Rahmenbedingungen, damit Trainingszeiten auch während Stundenplanpositionen zur Verfügung stehen.
Gemäss §14 der Verordnung über die Volksschule können Schülerinnen und Schüler aus wichtigen Gründen vom Unterricht beurlaubt oder dispensiert werden. Die Urlaubs- und Dispensationskompetenz liegt dabei bei der Schulführung.
Urlaub
Um Urlaub handelt es sich, wenn die Schulführung auf Gesuch der Eltern hin um die Erlaubnis eines kürzeren Fernbleibens vom Unterricht ersucht wird.
Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung von einzelnen Lektionen für einzelne Trainings oder Wettkämpfe.
Wann ist ein Urlaub sinnvoll?
Bei phasenweiser Überschneidung zwischen Stundenplan und wöchentlichen Trainingsplan sowie Trainingslager oder Wettkampfanlässe
Wenn die Infrastruktur für Trainings zeitlich nur beschränkt nutzbar ist.
Es handelt sich hier um Beurlaubungen gemäss § 38 Abs. 2 Schulgesetz. Es sollen möglichst pragmatische Handhabungen bei der Beurlaubung für Trainingslager, Trainings- und Wettkämpfe gelten. Die Teilnahme an zusätzlichen Trainings in Form von Lagern oder Wettkämpfen sind für den Leistungsaufbau wichtig, deshalb sind entsprechend begründete Urlaubsanträge, wenn immer möglich, zu gewähren.
Dispensation
Bei der Dispensation handelt es sich um eine dauerhafte Absenz in einzelnen Lektionen. Dabei sind die Konsequenzen für die künftige schulische und für die spätere berufliche Laufbahn zu berücksichtigen.
Die Schulleitung entscheidet über die Dispensation.
Wann ist eine Dispensation sinnvoll?
Wenn der grosse Trainingsumfang den Besuch des regulären Schulpensums (Stundenplan) beeinträchtigt, resp. verunmöglicht.
Wenn es konstant Überschneidungen zwischen Stundenplan und Trainingsplan gibt.
Wenn die Infrastruktur für Trainings zeitlich nur begrenzt nutzbar ist, wenn Trainings nur bei Tageslicht möglich sind.
Wenn längere Reisezeiten im Dreieck Schule, Training und Wohnort die Gesamtbelastung auf Kosten der Regeneration markant erhöhen.
Bei der Ausgestaltung von Individuallösungen gilt es folgende Prinzipien zu beachten:
Mit der Dispensation wird primär Zeit für die Trainings und Erholung zur Verfügung gestellt.
Schulorganisatorische Massnahmen können Entlastung bieten: Gezielte Wahlfachbelegung, Abtausch von Lektionen, Besuch eines Fachs in der Parallelklasse zu einem günstigeren Zeitpunkt etc.
Teildispensationen sind so zu gestalten, dass die minimal erforderliche Anzahl an Beurteilungsbelegen gemäss Promotionsverordnung vorliegt, um eine Zeugnisnote zu setzen.
Die Möglichkeit, Leistungssport zu betreiben, soll im Sinne der Chancengerechtigkeit auch leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden.
Eine vollständige Dispensation aus einem Fach ist nicht möglich, weil eine Leistungsbeurteilung in einem Promotionsfach verunmöglicht und der Laufbahnentscheid gefährdet wird.
Die Modalitäten bei Urlaub und Dispensationen, wie die Aufarbeitung des versäumten Lernstoffs oder Ausnahmeregelungen bei Schulanlässen sind schriftlich mit den Eltern zu vereinbaren.
"Swiss Olympic Partner Schools" bieten ein leistungssportfreundliches Setting. Sie integrieren die Athletinnen und Athleten entweder in den normalen Unterricht (Regelklassen) oder führen spezielle Sportklassen. Diese Schulen pflegen einen aktiven Kontakt mit den Sportpartnern (z.B. Verein, Stützpunkt, regionaler oder nationaler Verband).
Wenn die Gesamtbelastung in Sport (Anzahl Trainings/Trainingsarten/Trainingszeiten/ Wettkämpfe) und schulischer Ausbildung ein erträgliches Ausmass übersteigt und somit ein reduziertes Schulpensum sowie zusätzliche Unterstützung (Lernateliers, Nachholunterricht, Verschieben von Leistungsnachweisen, etc.) der Schule unabdingbar sind
Bei regelmässigem Training, hauptsächlich an einem regionalen oder nationalen Stützpunkt, mit qualifizierten Sportverantwortlichen, Trainerinnen, Trainern und spezifischen Sportanlagen
Bei zusätzlichen Trainingseinheiten am Morgen bzw. Vormittag (zweiphasiges Training)
Wenn längere Reisezeiten im Dreieck Schule - Training - Wohnort die Gesamtbelastung, auf Kosten der Regeneration, markant erhöhen.
Kunstturnen und Regelklassenunterricht
Die Kunstturnerinnen und Kunstturner besuchen in der Regel am Vormittag den Unterricht an ihrem angestammten Schulort. Am Nachmittag findet Training und Unterricht in Fördergruppen am Turnzentrum des Aargauer Turnverbands statt. Die Unterrichtsprogramme der Regelklasse werden von den Kindern bzw. Jugendlichen in Begleitung einer Lehrperson weitergeführt. Das Turnzentrum verbindet Spitzensport, Betreuung, Verpflegung und Unterricht.
Leistungssport und Unterricht in der Sportschule der KS Aarau-Buchs
Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht an der Kreisschule Aarau-Buchs in ihrer Klasse an der Real-, Sekundar- oder Bezirksschule. Der Stundenplan der jungen Spitzensportlerinnen und -sportler enthält ein bis zwei Trainingsblöcke pro Unterrichtstag. Die ergänzende schulische Förderung wird durch die Sportschule geleistet. Die Sportschule koordiniert Unterricht, Betreuung, Verpflegung und Leistungssport. Für den Trainingsbetrieb sind die Sportverbände verantwortlich.
Leistungssport und Unterricht in einer ausserkantonalen Sportschule
Für die zielgerichtete Förderung von aktuellen und zukünftigen Athletinnen und Athleten ist es unumgänglich, dass auf ein Netzwerk mit qualitativ hochwertigen Schulen mit spezifischen Sportfördermodellen zurückgegriffen werden kann. Wenn talentierte Sportlerinnen und Sportler Potenzial für eine spätere Spitzensportkarriere haben und eine entsprechende Talent-Card besitzen, können sie beim Departement BKS, Sektion Sport, Antrag um Finanzierung für eine von Swiss Olympic anerkannte ausserkantonale Sportschule stellen.